Meine NÜRNBERGER
Mann fährt auf einer Straße mit dem Fahrrad

Verkehrsrechtsschutz­: der 3-in-1-Schutz für Ihr Recht.

Ihre Rechtsschutzversicherung für Verkehr, Freizeitsport und Reise.

  • Soforthilfe im Schadenfall
  • Kostenfreie juristische Erstberatung
  • Unbegrenzte Versicherungssumme, weltweiter Geltungsbereich
Im Überblick

Warum ist ein Verkehrs­rechts­schutz sinnvoll?

Junge Frau sitzt am Steuer Ihres Autos

Ob zu Fuß, auf dem Rad oder Skate­board, im Auto oder Bus: Passiert ein Unfall, kommt es oft zu Rechts­streitig­keiten. Zum Glück gibt es den NÜRNBERGER Verkehrs­rechts­schutz*: Er steht Ihnen zur Seite - mit Rat und Tat und mit der Über­nahme sämtlicher Kosten, die bei einem Rechts­streit anfallen.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Recht zu bekommen - nicht nur im Straßen­verkehr, auch beim Freizeit­sport und auf Wunsch sogar auf Reisen.

Der NÜRNBERGER Verkehrs­­rechts­­schutz bietet viele Vorteile

  • Rabattmöglichkeiten bis zu 20 %
  • Schon nach 2 Monaten Versicherungs­schutz
  • Übernahme der Kosten Ihres Anwalts nach der gesetz­lichen Gebühren­ordnung
  • Gerichtskosten, Zeugengelder, Sach­ver­ständigen­­gebühren und Voll­streckungs­kosten inbegriffen
  • Wir über­nehmen die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese tragen müssen
  • JURCALL: Ihre kostenlose juristische Erst­beratung

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere Rabatt­möglichkeiten

Profitieren Sie von unserem Lauf­zeit­rabatt in Höhe von 5 %, wenn der Vertrag mindestens 3 Jahre läuft. Haben Sie bereits ein Fahr­zeug bei uns ver­sichert, erhalten Sie bei Abschluss des Verkehrs­­rechts­schutzes sogar 20 % Rabatt. Gerne beraten wir Sie.

* Versicherer: Neue Rechtsschutz-Versicherungs­­gesellschaft Aktien­gesellschaft, ein Tochter­unternehmen der NÜRNBERGER Versicherung

Tarife im Detail
Preis und Rechenbeispiele

Rechenbeispiel: Welcher Verkehrs­rechts­schutz ist für Sie der richtige?

2 Männer tauschen Handynummern nach einem Verkehrsunfall

Rechtsschutz für ein be­stimmtes Fahr­zeug

Marc hat sich ein neues und teures Auto gekauft. Um es rund­um abzu­sichern, wählt er die Verkehrs­rechts­­schutz­versicherung für Einzel­fahrzeuge - mit 150 EUR Selbst­beteiligung.

Verkehrsrechts­schutz der NÜRNBERGER
127,69 EUR im Jahr

Junges Paar sitzen lachend auf einem Motorroller

Rechtsschutz für Familien

Bernd und Vera haben bereits 2 ältere Kinder. Julia, ihre 17-jährige Tochter, macht bald den Führer­schein. Der Verkehrs­rechts­schutz sichert die ganze Familie perfekt ab - mit einer Selbst­beteili­gung von 150 EUR.

Verkehrsrechtsschutz der NÜRNBERGER
200,40 EUR im Jahr

Junger Mann sitzt auf Wiese vor Auto und trinkt aus Becher

Fahrer-Rechtsschutz

Nils ist viel mit Mietf­ahr­zeugen unterwegs. Ein eigenes Fahr­zeug hat er nicht. Mit der Fahrer-Rechts­schutz­versicherung bleibt er ganz ent­spannt. Die Selbst­­beteiligung beträgt 150 EUR.

Verkehrsrechtsschutz der NÜRNBERGER
111,38 EUR im Jahr

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur (Verkehrs-)Rechts­schutz­­versicherung

Was ist eine Rechts­schutz­­versicherung?

Eine Rechtsschutz­versicherung für den Verkehrs­bereich übernimmt die Kosten, die bei einer recht­lichen Ausein­ander­setzung etwa mit dem Unfall­verursacher oder mit der Reparatu­rwerkstatt oder wegen eines Straf- oder Ordnungs­widrig­keits­verfahrens anfallen. Die Rechts­schutz­versicherung über­nimmt die Kosten wie Gerichts-, Anwalts-, Gutachter-, Sach­verständigen­kosten, Strafkautionen

Warum brauche ich eine Rechts­schutz­­versicherung?

Die Hauptaufgabe der Rechts­schutz­versicherung besteht darin, die Kosten für einen Rechts­anwalt zu über­nehmen, die eigentlich Sie als Ver­sicherter tragen müssten. Allein in Deutsch­land werden jährlich 14 Mio. Prozesse geführt. Das dabei entstehende Kosten­risiko ist be­trächtlich: Anwalts-, Gerichts- und Gut­achter­kosten sowie Kautionen können auf Sie zukommen. Bedenken Sie, dass ein einfacher Straf­prozess in der 1. Instanz allein schon bis zu 3.900 EUR kosten kann.

Welche Leistungen bietet die Verkehrs­rechts­schutz­­versicherung der NÜRNBERGER?

Folgende Leistungen sind in Ihrer Verkehrs­rechts­schutz­versicherung enthalten:

  • Wir leisten weltweit ohne zeitliche Ein­schrän­kung im Rahmen der Be­dingungen
  • Unbegrenzte Deckungssummen
  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Zeugengebühren
  • Kosten der Gegenseite
  • Kosten des gerichtlich bestellten Gut­achters
  • Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sach­verständigen bei Kauf, Reparatur von Kfz und bei der Ver­teidigung in Verkehrs-Strafverfahren
  • Reisekosten bei Vor­ladung in eigenen Auslands­prozessen
  • Kosten der Zwangsvoll­streckung
  • Kautionsstellung bei Straf­verfahren als Dar­lehen bis zu 300.000 EUR
  • Gebühren eines Schieds- und Schlich­tungs­verfahrens
  • Kosten in Verfahren vor Verwaltungs­behörden
  • Übersetzungskosten im Ausland
  • Leistungen von erforderlichen Vor­schuss­zahlungen auf die vo­rgenannten Koste­narten
  • JURCALL: telefonische Rechts­beratung durch unab­hängige Rechts­anwälte
Wer ist alles in meiner Verkehrs­­rechts­schutz­­versicherung mit­versichert?

Versichert sind:

  • Sie als Versicherungs­nehmer in Ihrer Funktion als Eigen­tümer, Halter, Erwerber oder auch als Mieter oder Fahrer fremder Fahr­zeuge, die nicht auf Sie zu­gelassen sind
  • Alle berechtigten Fahrer und In­sassen der ver­sicherten Fahr­zeuge
  • Sie, Ihr Ehe- oder Lebens­partner sowie Ihre minder­jährigen Kinder in ihrer Eigen­schaft als Fuß­gänger, Rad­fahrer, Fahr­gast und als Eigen­tümer, Halter oder Fahrer von Klein­kraft­rädern, Fahr­rädern mit Hilfs­motor und Leicht­kraft­rädern
Welche Wartezeit muss ich beim NÜRNBERGER Verkehrs­rechts­schutz beachten?

Bei uns haben Sie eine kürzere Warte­zeit als üblich - oder sogar gar keine. Nach Vertrags­ab­schluss beträgt die Warte­zeit 2 Monate, branchen­­üblich sind 3 Monate. Bei einem Wechsel von einem anderen Ver­sicherer zu uns entfällt die Warte­zeit ganz.

Ich will meine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung in Anspruch nehmen. Was muss ich tun?

Haben Sie einen Rechts­schutz­fall, dann wenden Sie sich bitte um­gehend an uns: Melden Sie Ihren Schaden kosten­frei unter 0621 4204-222 . Unter der 0621 49097720 erreichen Sie unsere Anwalts­hotline JURCALL - dort stehen Ihnen un­ab­hängige Juristen mit ihrem Rat zur Verfügung.

Kann ich im Rechts­schutzfall meinen Anwalt selbst wählen?

Als Kunde der NÜRNBERGER Rechts­schutz­­versicherung haben Sie das Recht, Ihren Anwalt im Schaden­fall selbst zu wählen. Gerne stellen wir Ihnen einen unserer Anwälte zur Verfügung.

Bin ich auch im Ausland versichert?

Ihre Verkehrs­rechts­schutz­versicherung gilt in Europa und den Mittel­meer­ländern. Geht es um Ihren privaten Verkehrs­rechts­schutz, gilt er sogar welt­weit im Verkehrs­­bereich. Dabei schließt er auch Leistungen wie die Über­setzung not­wendiger Unter­lagen in die jeweilige Landes­sprache mit ein.

Ist die Versicherungs­summe wirklich unbe­grenzt?

Ja, die Verkehrs­rechts­schutz­versicherung trägt die Kosten in unbe­grenzter Höhe. Eine Aus­nahme bilden Sach­verständigen­kosten: Sie sind auf maximal 200.000 EUR begrenzt. Für Straf­kautionen werden bis zu 300.000 EUR bereit­gestellt.

Kann ich die Selbst­beteili­gung für meine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung selbst wählen?

Ja, Sie haben die Möglichkeit, zwischen einer Selbst­beteiligung von 250 EUR, 150 EUR oder 0 EUR zu wählen.

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