
Warum eine betriebliche Altersvorsorge praktisch und sinnvoll ist
Wie der Name bereits verrät, ist die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, an einen Betrieb gebunden und wird deshalb auch als Betriebsrente bezeichnet. Bei der bAV handelt es sich um eine klassische oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung. Mit der bAV können Sie für Ihren Ruhestand vorsorgen und sich somit eine zusätzliche Rente aufbauen.
Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Als Vertragspartner entscheidet Ihr Arbeitgeber, welche Form am besten zu den betriebsindividuellen Bedürfnissen passt.
Da die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden, sparen Sie bei Steuern und Sozialabgaben. Die NÜRNBERGER bietet Ihnen bedarfsorientierte Lösungen und wird dafür bei den bAV-Awards von AssCompact seit Jahren von unabhängigen Vermittlern ausgezeichnet.
Die Vorteile der NÜRNBERGER betrieblichen Altersvorsorge
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge innerhalb gewisser Grenzen
- Flexible Gestaltung der Versorgung: Absichern der Familie, der Berufsunfähigkeit oder Erhöhen der gesetzlichen Rente
- Besteuerung erst im Rentenalter mit vermutlich geringerer Steuerlast
- Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung möglich
Varianten der betrieblichen Altersvorsorge im Vergleich
Direktversicherung
Eignet sich für jeden Mitarbeiter
- Teile Ihres Gehalts werden als Beitrag in eine Direktversicherung umgewandelt
- Versicherungsleistung für Sie oder Ihre Hinterbliebenen direkt von der NÜRNBERGER
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge innerhalb gewisser Grenzen
- Flexible Gestaltung der Versorgung
Pensionskasse
Die rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung
- Ihr Arbeitgeber schließt den Vertrag bei der Pensionskasse zu Ihren Gunsten ab
- Sie haben Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen
- Leistungen für Sie oder Ihre Hinterbliebenen
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge innerhalb gewisser Grenzen
- Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung möglich
- Besteuerung erst im Rentenalter
Unterstützungskasse
Grenzenlos steuerbegünstigt
- Mehrere Trägerunternehmer (Arbeitgeber) finanzieren die Unterstützungskasse
- Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall
- Umwandlung eines Teils des Barlohns in Versorgungslohn
- Günstige Gruppentarife möglich
- Sozialversicherungsfreie Beiträge innerhalb gewisser Grenzen - steuerfreie Beiträge ohne Grenzen
- Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung möglich
Unser Tipp: Nutzen Sie eine Gehaltserhöhung oder Sonderzahlungen
Die Beiträge zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge können Sie auch aus einer Gehaltserhöhung oder aus Sonderzahlungen, wie z. B. dem Weihnachtsgeld, finanzieren. So bleibt Ihr Nettolohn gleich, Sie sorgen für Ihr Alter vor und sparen obendrein bei Steuer und Sozialversicherung.
Wir sind für Sie da
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns einfach an oder suchen Sie den nächsten Berater in Ihrer Nähe.
Telefonischer Kontakt
Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
oder
Ihre betriebliche Altersvorsorge: Wie viel Sie zahlen und wie viel Ihr Arbeitgeber

Tierarzthelferin, 30 Jahre
Sabine arbeitet Vollzeit als Tierarzthelferin. Sie erhält jeden Monat 40 EUR zur betrieblichen Altersvorsorge von Ihrem Arbeitgeber. Ihr monatliches Brutto-Gehalt beträgt 2.200 EUR, daraus wandelt sie 180 EUR um und erhält zudem einen Arbeitgeberzuschuss von monatlich 40 EUR über die Geringverdienerförderung.
Gesamtbeitrag für ihre betriebliche Altersvorsorge:
260 EUR im Monat

Apothekerassistent, 37 Jahre
Tom ist Apothekerassistent. Er bekommt jeden Monat 27,50 EUR zur betrieblichen Altersvorsorge von seinem Arbeitgeber. Sein monatliches Brutto-Gehalt beträgt 2.700 EUR, daraus wandelt er 194,75 EUR um und erhält zudem einen Arbeitgeberzuschuss von monatlich 37,75 EUR.
Gesamtbeitrag für seine betriebliche Altersvorsorge:
260 EUR im Monat
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
-
Gibt es einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Ja, den gibt es. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine zusätzliche Rente in Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen. Auch geringfügig Beschäftigte (450 EUR-Job) haben seit 2013 einen Anspruch darauf. Die Beiträge können durch Mischfinanzierung, sprich einen Teil übernimmt der Arbeitnehmer, einen Teil der Arbeitgeber, abgedeckt oder ausschließlich durch den Arbeitnehmer aufgebracht werden.
-
Gibt es einen monatlichen Mindestbeitrag?
Gewöhnlich liegt der monatliche Mindestbeitrag bei 20 EUR. Das kann von Versicherer zu Versicherer variieren.
-
Wer kann eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?
Das Betriebsrentengesetz ermöglicht allen Arbeitnehmern den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge. Im Gegensatz zur Riester-Versorgung können auch nicht-sozialversicherungspflichtige Personen davon profitieren.
-
Was bedeutet Direktversicherung im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge?
Direktversicherung in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge bezieht sich auf den Durchführungsweg. Denn einer davon ist die Direktversicherung. Direktversicherung meint in diesem Zusammenhang nicht die Art von Versicherung, die über einen Internetversicherer abgeschlossen werden kann, sondern den Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge.
-
Wer erhält im Todesfall meine Leistungen?
Haben Sie bei Vertragsabschluss einen Hinterbliebenenschutz vereinbart, erhalten im Todesfall Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, die noch einen Anspruch auf Kindergeld haben, eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente.
-
Kann der Vertrag, z. B. wegen Elternzeit, unterbrochen werden?
Die betriebliche Altersvorsorge passt sich flexibel Ihren jeweiligen Lebensphasen an. Sollte das Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer Elternzeit unterbrochen werden, kann auch der Vertrag angepasst werden.
-
Was passiert, wenn ich arbeitslos werde oder längere Zeit krank bin?
Sollten Sie längere Zeit ausfallen, können die Ansprüche erhalten bleiben, wenn Sie die Beiträge selbst weiterzahlen. Der Vertrag kann aber auch für längere Zeit stillgelegt werden, dabei verringern sich jedoch die Leistungen.
-
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Sollten Sie Ihren Job wechseln, gehen die gezahlten Beträge nicht verloren. Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge problemlos zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen oder Ihren Vertrag auf ruhend setzen, wodurch keine weiteren Beiträge mehr anfallen.
-
Wie und wann bekomme ich meine betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?
Die Auszahlung ist als lebenslange Rente oder Kapitalzahlung möglich. Frühestens zum Renteneintritt kann eine Auszahlung der Altersleistung erfolgen.