
Warum ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie kommen vom Strand zurück und bemerken, dass in Ihr Auto eingebrochen wurde. Die Tür steht offen und die Tasche, die unter Ihrem Sitz lag, ist weg. Von den Tätern keine Spur. Die Chance, Ihren Besitz wiederzubekommen: gleich null.
Zum Glück gibt es die NÜRNBERGER Reisegepäckversicherung. Sie ersetzt Ihnen den materiellen Schaden und sorgt dafür, dass Sie Ihren Urlaub weiterhin genießen können.
Die Vorteile der NÜRNBERGER Reisegepäckversicherung
- Versichert alles, was Sie und Ihre Familie auf Reisen mitführen, am Körper tragen oder was mit Auto, Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff befördert wird
- Dinge von Familienangehörigen und Personen, mit denen Sie zusammenleben, sind mitversichert
- Wichtig für Geschäftsreisen: Berufliche Gegenstände sind ebenfalls abgesichert
Unsere Gepäckversicherung schützt in vielen Fällen
NÜRNBERGER Reisegepäckversicherung
Finanzielle Entschädigung bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Reisegepäcks
Die NÜRNBERGER Reisegepäckversicherung leistet bei Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruch, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter
- Einfacher Diebstahl wie Trick- oder Taschendiebstahl
- Naturkatastrophen, Erdbeben, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Sturm
- Überschwemmung, Feuchtigkeit oder Nässe
- Unfall des Transportmittels
Unser Tipp: die NÜRNBERGER Auslandskrankenversicherung
Krank im Urlaub? Das kann schnell teuer für Sie werden, da die gesetzliche Krankenversicherung diese Kosten in der Regel nicht trägt. Sorgen Sie deshalb vor - mit der NÜRNBERGER Auslandskrankenversicherung. Und genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz schon ab 8,40 EUR pro Jahr.
Versicherungsschutz für Ihr Reisegepäck - immer und überall
Reisegepäckversicherung - die häufigsten Fragen
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Welche Risiken sind in der Reisegepäckversicherung versichert, welche nicht?
Versichert ist Ihr gesamtes Reisegepäck, das Ihrer mitreisenden Familienangehörigen sowie Ihres namentlich im Versicherungsschein genannten Lebensgefährten und seiner Kinder, wenn diese Personen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden. Sachen, die dauernd außerhalb des Hauptwohnsitzes der Versicherten aufbewahrt werden (z. B. in Zweitwohnungen, Booten, Campingwagen), gelten nur als Reisegepäck, solange sie von dort aus zu Reisen mitgenommen werden.Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gegen Schäden, wenn sie z. B. durch Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt entstanden sind.
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Wie hoch ist mein Beitrag? Wann muss ich ihn bezahlen und was passiert, wenn ich nicht oder verspätet zahle?
Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Antrag; beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. Denken Sie bitte daran, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag pünktlich zahlen, wenn der Vertrag abgeschlossen ist und wir Ihnen den Versicherungsschein zugesandt haben - jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.
Wann Sie die folgenden Beiträge zu zahlen haben, richtet sich nach der mit Ihnen vereinbarten Zahlweise, die Sie Ihrem Antrag oder dem Versicherungsschein entnehmen können. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig zahlen, können wir bis zum Zahlungseingang vom Vertrag zurücktreten. Erst mit dem Zahlungseingang beginnt auch der Versicherungsschutz. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
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Welche Leistungen sind in der Reisegepäckversicherung ausgeschlossen?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.
Nicht versichert sind insbesondere Schäden und Verluste verursacht durch:- Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Streik, Aufruhr, terroristische und politische Gewalthandlungen
- Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
- Stehen-, Hängen- oder Liegenlassen des Reisegepäcks
- Vorsatz der versicherten Person
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An welche Bedingungen ist in der Reisegepäckversicherung die Kostenübernahme des Reisegepäcks geknüpft (wie sieht das Vorgehen in einem Leistungsfall aus)?
Für zerstörte oder abhandengekommen Sachen übernehmen wir den Versicherungswert zur Zeit des Schadeneintritts. Ist eine Reparatur möglich, zahlen wir die notwendigen Reparaturkosten und ggf. eine bleibende Wertminderung, aber höchstens nur den Versicherungswert. Für Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe, Kfz-Papiere und sonstigen Ausweispapieren übernehmen wir die amtlichen Gebühren. Verlieren Sie Geschenke und Reiseandenken, die Sie auf der Reise erworben haben, ersetzen wir diese mit max. 10 % der Versicherungssumme, max. 500 EUR je Versicherungsfall. Wurde Ihr Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes beschädigt melden Sie diesen Schaden, auch jeden anderen, unverzüglich. Die Bescheinigung legen Sie Ihrer Schadenmeldung bei.
Liegt eine strafbare Handlung wie z. B. Diebstahl, Raub, Vorsatz vor, zeigen Sie dies bitte bei der Polizei an. Legen Sie eine Liste aller in Verlust gegangenen Sachen vor und lassen Sie sich dies von der Polizei bescheinigen. Haben Sie eine Sache verloren, fragen Sie im Fundbüro nach.
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Welche Pflichten habe ich bei Vertragsabschluss?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die genannten Verpflichtungen bitte mit Sorgfalt. Je nach Art der Pflichtverletzung könnten Sie Ihren Versicherungsschutz sonst ganz oder teilweise verlieren. Unter bestimmten Umständen können wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
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Welche Pflichten habe ich während der Vertragslaufzeit?
Wenn sich Ihre im Antrag gemachten Angaben ändern sollten, denken Sie bitte daran, uns zu informieren. Denn es kann sein, dass sich dann die Notwendigkeit ergibt, den Vertrag anzupassen. Ein typischer Fall ist beispielsweise der Einschluss einer mitversicherten Person, da sich dadurch die Grundlagen der Beitragsbemessung verändern können, etwa durch eine höhere Versicherungssumme. Darüber hinaus müssen Sie uns vorab über besondere Umstände informieren, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie in Krisen- oder Kriegsgebiete reisen; in diesen Fällen steigt das Risiko des Raubes und der räuberischen Erpressung deutlich an.
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Muss ich vor Reiseantritt eine Liste mit meinem Gepäckinhalt erstellen, um gegebenenfalls nachweisen zu können, wie hoch ein möglicher Schaden ist?
Vor Reiseantritt empfehlen wir eine Liste zum mitgeführten Reisegepäck zu erstellen. Denn im Schadenfall und bei Anzeige bei der Polizei muss ein Verzeichnis über alle Sachen eingereicht werden.
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Welche Pflichten habe ich im Schadenfall?
Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen.
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Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
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Wie kann ich die Reisegepäckversicherung vorzeitig beenden?
Neben der regulären Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrags besteht ein weiteres Kündigungsrecht, beispielsweise wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Nach Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung haben Sie 1 Monat Zeit, die Kündigung schriftlich auszusprechen.
Wir sind für Sie da
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