Reisegepäck-Versicherung im Urlaub

Warum ist eine Reisegepäck­versicherung sinnvoll?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie kommen vom Strand zurück und bemerken, dass in Ihr Auto eingebrochen wurde. Die Tür steht offen und die Tasche, die unter Ihrem Sitz lag, ist weg. Von den Tätern keine Spur. Die Chance, Ihren Besitz wiederzubekommen: gleich null.

Zum Glück gibt es die NÜRNBERGER Reisegepäck­versicherung. Sie ersetzt Ihnen den materiellen Schaden und sorgt dafür, dass Sie Ihren Urlaub weiterhin genießen können.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Reisegepäck­versicherung

  • Versichert alles, was Sie und Ihre Familie auf Reisen mitführen, am Körper tragen oder was mit Auto, Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff befördert wird
  • Dinge von Familienangehörigen und Personen, mit denen Sie zusammen­leben, sind mitversichert
  • Wichtig für Geschäftsreisen: Berufliche Gegenstände sind ebenfalls abgesichert

Unsere Gepäck­versicherung schützt in vielen Fällen

NÜRNBERGER Reisegepäck­versicherung

Finanzielle Entschädigung bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Reisegepäcks

Die NÜRNBERGER Reisegepäckversicherung leistet bei Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruch, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter
  • Einfacher Diebstahl wie Trick- oder Taschendiebstahl
  • Naturkatastrophen, Erdbeben, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Sturm
  • Überschwemmung, Feuchtigkeit oder Nässe
  • Unfall des Transportmittels

Unser Tipp: die NÜRNBERGER Auslandskrankenversicherung

Krank im Urlaub? Das kann schnell teuer für Sie werden, da die gesetzliche Kranken­versicherung diese Kosten in der Regel nicht trägt. Sorgen Sie deshalb vor - mit der NÜRNBERGER Auslandskranken­versicherung. Und genießen Sie weltweiten Versicherungs­schutz schon ab 8,40 EUR pro Jahr.

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Versicherungsschutz für Ihr Reisegepäck - immer und überall

Reisegepäck­versicherung - die häufigsten Fragen

  • Welche Risiken sind in der Reisegepäckversicherung versichert, welche nicht?

    Versichert ist Ihr gesamtes Reise­gepäck, das Ihrer mitreisenden Familien­angehörigen sowie Ihres namentlich im Versicherungsschein genannten Lebensgefährten und seiner Kinder, wenn diese Personen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
    Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden. Sachen, die dauernd außerhalb des Hauptwohnsitzes der Versicherten aufbewahrt werden (z. B. in Zweit­wohnungen, Booten, Camping­wagen), gelten nur als Reisegepäck, solange sie von dort aus zu Reisen mitgenommen werden.

    Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der vereinbarten Versiche­rungssumme gegen Schäden, wenn sie z. B. durch Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt entstanden sind.

  • Wie hoch ist mein Beitrag? Wann muss ich ihn bezahlen und was passiert, wenn ich nicht oder verspätet zahle?

    Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom konkret gewählten Versiche­rungsschutz und der Art der Zahlweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Antrag; beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. Denken Sie bitte daran, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag pünktlich zahlen, wenn der Vertrag abgeschlossen ist und wir Ihnen den Versicherungsschein zugesandt haben - jedoch nicht vor dem im Versicherungs­schein angegebenen Versicherungs­beginn. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

    Wann Sie die folgenden Beiträge zu zahlen haben, richtet sich nach der mit Ihnen vereinbarten Zahlweise, die Sie Ihrem Antrag oder dem Versicherungs­schein entnehmen können. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.

    Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig zahlen, können wir bis zum Zahlungseingang vom Vertrag zurücktreten. Erst mit dem Zahlungs­eingang beginnt auch der Versiche­rungsschutz. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, gefährden Sie Ihren Versicherungs­schutz.

  • Welche Leistungen sind in der Reisegepäckversicherung ausgeschlossen?

    Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.
    Nicht versichert sind insbesondere Schäden und Verluste verursacht durch:

    • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
    • Streik, Aufruhr, terroristische und politische Gewalthandlungen
    • Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
    • Stehen-, Hängen- oder Liegenlassen des Reisegepäcks
    • Vorsatz der versicherten Person

  • An welche Bedingungen ist in der Reisegepäckversicherung die Kostenübernahme des Reisegepäcks geknüpft (wie sieht das Vorgehen in einem Leistungsfall aus)?

    Für zerstörte oder abhandengekommen Sachen übernehmen wir den Versicherungswert zur Zeit des Schadeneintritts. Ist eine Reparatur möglich, zahlen wir die notwendigen Reparaturkosten und ggf. eine bleibende Wertminderung, aber höchstens nur den Versicherungswert. Für Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe, Kfz-Papiere und sonstigen Ausweispapieren übernehmen wir die amtlichen Gebühren. Verlieren Sie Geschenke und Reiseandenken, die Sie auf der Reise erworben haben, ersetzen wir diese mit max. 10 % der Versicherungssumme, max. 500 EUR je Versicherungsfall. Wurde Ihr Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes beschädigt melden Sie diesen Schaden, auch jeden anderen, unverzüglich. Die Bescheinigung legen Sie Ihrer Schadenmeldung bei.

    Liegt eine strafbare Handlung wie z. B. Diebstahl, Raub, Vorsatz vor, zeigen Sie dies bitte bei der Polizei an. Legen Sie eine Liste aller in Verlust gegangenen Sachen vor und lassen Sie sich dies von der Polizei bescheinigen. Haben Sie eine Sache verloren, fragen Sie im Fundbüro nach.

  • Welche Pflichten habe ich bei Vertragsabschluss?

    Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die genannten Verpflichtungen bitte mit Sorgfalt. Je nach Art der Pflichtver­letzung könnten Sie Ihren Versiche­rungs­schutz sonst ganz oder teilweise verlieren. Unter bestimmten Umständen können wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.

  • Welche Pflichten habe ich während der Vertragslaufzeit?

    Wenn sich Ihre im Antrag gemachten Angaben ändern sollten, denken Sie bitte daran, uns zu informieren. Denn es kann sein, dass sich dann die Notwendigkeit ergibt, den Vertrag anzupassen. Ein typischer Fall ist beispielsweise der Einschluss einer mitversicherten Person, da sich dadurch die Grundlagen der Beitragsbemessung verändern können, etwa durch eine höhere Versicherungssumme. Darüber hinaus müssen Sie uns vorab über besondere Umstände informieren, die nach allgemeiner Lebens­erfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie in Krisen- oder Kriegsgebiete reisen; in diesen Fällen steigt das Risiko des Raubes und der räuberischen Erpressung deutlich an.

  • Muss ich vor Reiseantritt eine Liste mit meinem Gepäckinhalt erstellen, um gegebenenfalls nachweisen zu können, wie hoch ein möglicher Schaden ist?

    Vor Reiseantritt empfehlen wir eine Liste zum mitgeführten Reisegepäck zu erstellen. Denn im Schadenfall und bei Anzeige bei der Polizei muss ein Verzeichnis über alle Sachen eingereicht werden.

  • Welche Pflichten habe ich im Schadenfall?

    Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Unter­suchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen.

  • Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor dem Ende der Vertrags­laufzeit gekündigt wurde.

  • Wie kann ich die Reisegepäckversicherung vorzeitig beenden?

    Neben der regulären Kündigungs­möglichkeit zum Ablauf des Vertrags besteht ein weiteres Kündigungsrecht, beispielsweise wenn der Versiche­rungsfall eingetreten ist. Nach Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung haben Sie 1 Monat Zeit, die Kündigung schriftlich auszusprechen.

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

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