Frau mittleren Alters hält ältere Frau mit grauen Haaren im Arm vor einem Meer

Sterbegeldversicherung

Schützen Sie Ihre Hinterbliebenen vor hohen Bestattungskosten.

  • Keine Gesundheitsfragen
  • Lebenslange Absicherung
  • Ab 13,03 EUR mtl. online abschließen
max. 25 Jahre Beiträge zahlen

Die Vorteile unserer Sterbegeldversicherung auf einen Blick

  • Beitragszahlungsdauer: nur 25 Jahre, max. bis Alter 85
  • Garantierte Todesfallleistung
  • Finanzielle Entlastung Ihrer Angehörigen
  • Annahme bis zum 80. Lebensjahr
  • 24/7-Hotline für alle Ihre Fragen rund um das Thema Trauerfall und Bestattung
  • Sofortiger Versicherungsschutz bei Unfall

Sterbegeldversicherung-Rechner

* Garantierte Summe zzgl. Überschussbeteiligung. Ihre Beitragszahlungsdauer beträgt maximal 25 Jahre.

Wann erhalten meine Hinterbliebenen die Versicherungssumme?

Bis zum 18. Monat nach Vertragsabschluss wird die Leistung gestaffelt ausgezahlt:
• Bei Tod im 1. bis 6. Monat: die eingezahlten Beiträge
• Bei Tod im 7. bis 12. Monat: 25 % der Versicherungssumme
• Bei Tod im 13. bis 15. Monat: 50 % der Versicherungssumme
• Bei Tod im 16. bis 18. Monat: 75 % der Versicherungssumme

Danach erhalten Ihre Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme (100 %).

Schützen Sie Ihre Hinterbliebenen mit der Sterbegeldversicherung vor hohen Kosten

Mann mittleren Alters steht vor einem älteren Mann mit grauen Haaren

Die Kosten einer Bestattung liegen in Deutschland im Durchschnitt zwischen 6.000 EUR und 8.000 EUR.

Sorgen Sie zu Lebzeiten schon dafür, dass die anfallenden Bestattungskosten nicht zur zusätzlichen Belastung für Ihre Hinterbliebenen werden. Denn für die Kosten einer Beerdigung sind die Erben verantwortlich. Und da die gesetzlichen Krankenkassen hier keinen Beitrag leisten, sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken darüber machen. Mit der NÜRNBERGER Bestattungsvorsorge haben Sie die Möglichkeit, Ihren Liebsten nicht finanziell zur Last zu fallen.

Profitieren Sie schon zu Lebzeiten von Ihrer Sterbegeldversicherung

Nutzen Sie unsere Zusatzleistungen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr:

  • Digitaler Vertragsmanager: Hier können Sie Ihre laufenden Verträge, Nutzerkonten, Mitgliedschaften u. v. m. hinterlegen. So wissen Ihre Hinterbliebenen, wen sie alles benachrichtigen müssen.
  • Vorsorge-Cards: Sie erhalten 2 Vorsorge-Cards, z. B. für Ihre Unterlagen und für einen nahen Angehörigen, um im Todesfall das Bestehen Ihrer Bestattungsvorsorge anzuzeigen.
  • Vermittlung von Servicedienst­leistungen: Sie brauchen Checklisten für Ihr Testament sowie Vorsorgevoll­machten oder wollen eine Wohnungsüberwachung während der Trauerfeier?
  • Notfallnummer: Unter der 0211 1600888 können Sie sich 24 Stunden am Tag bei allen Fragen zur Bestattungs­vorsorge beraten und betreuen lassen. Ebenso werden Sie an ein Bestattungsinstitut aus dem Netzwerk der deutschen Bestatter vermittelt.
  • Auslandsrückholung: Innerhalb Europas werden Sie bis 5.200 EUR, außerhalb Europas bis 10.300 EUR überführt. Dafür wird ein qualifiziertes Überführungsunternehmen beauftragt.

Checkliste bei einem Todesfall: die wichtigsten Schritte

Arzt verständigen und Totenschein ausstellen lassen

Der Arzt - im besten Fall der Hausarzt des Verstorbenen - muss unbedingt gerufen werden, um den Tod bzw. die Ursache festzustellen und einen Totenschein auszustellen. Ist der Tote im Krankenhaus verstorben, kümmert sich das dortige Personal um den Totenschein. Den Totenschein brauchen Sie später, um die Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen.

Wichtig: Bei Tod durch einen Arbeits- oder Wegeunfall müssen die Polizei sowie die Berufsgenossenschaft verständigt werden. Der Arbeitgeber muss ebenfalls seiner Meldepflicht nachkommen.

Standesamt benachrichtigen und Sterbeurkunde beantragen

Spätestens am folgenden Werktag müssen Sie den Tod im Standesamt des Sterbeorts melden. Dazu benötigen Sie einige Unterlagen, die wir für Sie in einer Checkliste zusammengefasst haben:

  • Totenschein
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch bzw. eine beglaubigte Abschrift
  • Ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners bei Verwitweten bzw. das Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Letzter Rentenbescheid bei Bezug einer Kriegsrente
  • Ggf. vorhandener Grabbrief
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Das Standesamt stellt dann eine Sterbeurkunde aus. Es ist sinnvoll, sich 7 bis 8 Sterbeurkunden ausstellen zu lassen, da Sie diese z. B. für Versicherungen, Krankenkasse, Banken, Finanzamt, Arbeitgeber und Rentenversicherung brauchen.

Das Standesamt stellt zudem die Beerdigungserlaubnis aus. Bei einer Feuerbestattung muss das Gesundheitsamt eine Genehmigung für das Krematorium erteilen.

Angehörige informieren

Geben Sie nahen Verwandten und engen Freunden möglichst schnell Bescheid. Im engsten Familienkreis können Sie dann besprechen, was erledigt werden muss, und sich die Aufgaben aufteilen.

Informieren Sie auch Ihren eigenen Arbeitgeber. Ist ein naher Angehöriger gestorben, können Sie in der Regel einige Tage Sonderurlaub nehmen.

Versicherungen informieren

Prüfen Sie, welche Versicherungen bestehen und bis wann der Sterbefall dort gemeldet werden muss. Vergessen Sie dabei auch die Bausparkassen nicht. Eile ist bei einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung sowie bei der Unfallversicherung geboten. Diese sollten Sie umgehend informieren. Am einfachsten geht das telefonisch.

Beerdigung organisieren

Zunächst sollten Sie in den Unterlagen des Verstorbenen nachsehen, ob er irgendwelche Wünsche bezüglich seiner Beerdigung geäußert hat, zum Beispiel in einem Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut. Außerdem sollten Sie prüfen, ob der Verstorbene eine sogenannte Sterbe­geld­ver­sicherung abgeschlossen hat, mit der die Bestattung bezahlt werden kann. Hat der Verstorbene kein Geld für die Beerdigung, trägt der Erbe die Kosten.

Nehmen Sie dann Kontakt mit dem gewünschten Bestattungsinstitut auf, mit dem Sie alles Organisatorische rund um die Beerdigung besprechen können.

Die Beerdigung muss bei der Stelle angemeldet werden, die den Friedhof verwaltet (Friedhofsamt bzw. städtische Bestattungsanstalt oder Pfarramt). Nehmen Sie dazu die Beerdigungserlaubnis und die Sterbeurkunde vom Standesamt mit.

Arbeitgeber benachrichtigen

Wenn der Verstorbene noch berufstätig war, sollten Sie sofort seinen Arbeitgeber über den Todesfall informieren und Personalpapiere inkl. Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweis der Rentenversicherung anfordern. Außerdem sollten Sie sich erkundigen, ob Sie Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung haben.

Nachlassgericht verständigen

Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, muss das Nachlassgericht darüber informiert werden. Sollte das Testament nicht ohnehin schon amtlich verwahrt sein, müssen Sie es dort abgeben. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

Wohnung kündigen und Haushalt auflösen

Wohnte der Verstorbene allein zur Miete, kündigen die Hinterbliebenen das Mietverhältnis in der Regel spätestens am 3. Werktag nach dem Sterbedatum zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (üblich sind 3 Monate Kündigungsfrist). Der Haushalt muss aufgelöst und die Wohnung ggf. in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Nicht vergessen: die Kaution vom Vermieter bzw. Eigentümer zurückfordern!

Außerdem wichtig: Auch Verträge mit dem Energieversorger sowie dem Telefon- und Internetanbieter müssen gekündigt oder auf im gleichen Haushalt lebende Angehörige umgemeldet werden.

Daueraufträge und Verträge kündigen/Konten auflösen

Sehen Sie nach, ob Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitungsabonnements oder andere Verträge mit Dienstleistern bestehen. Machen Sie eine Checkliste und kündigen Sie die Verträge entsprechend den Kündigungsfristen. Um einen Überblick über die laufenden Kosten zu bekommen, sehen Sie die Kontoauszüge oder andere Unterlagen des Verstorbenen durch. Reisen oder andere Bestellungen sollten Sie ebenfalls stornieren, sofern dies möglich ist. Auch bestehende Bankkonten sollten Sie auflösen oder umbuchen.

Hinterbliebenenrente beantragen

Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie ggf. eine Hinterbliebenenrente beantragen. Dazu brauchen Sie als Ehepartner die Sterbe- und die Heiratsurkunde. Hinterlässt der Verstorbene anspruchsberechtigte Kinder, kann Halbwaisen- oder Waisenrente beantragt werden. In diesem Fall müssen die Geburtsurkunden der Kinder vorgelegt werden.

In den ersten 3 Monaten, dem sogenannten Sterbevierteljahr, erhalten Witwer und Witwen eine höhere Hinterbliebenenrente. Diese entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung, die der Verstorbene erhalten hätte. Dafür müssen Sie diese innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beantragen. Nach dem Sterbevierteljahr erhalten Sie die reguläre Hinterbliebenenrente.

Finanzamt informieren

Jeder Erbe, Vermächtnisnehmer, Begünstigte aus einer Lebensversicherung oder Ähnlichem (rechtlich genannt: Erwerber) ist grundsätzlich verpflichtet, das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt innerhalb von 3 Monaten über sein Erbe zu informieren (§ 30 Erbschaftsteuergesetz). Häufig wird das Amt auch von sich aus tätig, da es über die meisten sogenannten Erwerbsvorgänge bereits von anderen Stellen direkt informiert wurde.

Wenn ein Testament von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder Konsul eröffnet wird, muss die Erbschaft nicht separat dem Finanzamt gemeldet werden. Ausnahme: Es treten Zweifel über das Verhältnis des Erblassers zum Erben auf.

Wichtig: Wird das Finanzamt nicht ordnungsgemäß informiert, kann das als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Steuerhinterziehung bestraft werden.

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