Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die gesetzliche Absicherung gegen Erwerbsminderung springen ein, wenn Sie Ihr berufliches Einkommen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbstständig verdienen können. Doch wie unterscheiden sie sich?
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet vereinfacht gesagt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können.
- Die gesetzliche Absicherung gegen Erwerbsminderung zahlt, wenn Sie aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen gar nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können - egal in welchem Beruf.
- Die private Vorsorge ergänzt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
- Eine gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erhält nur, wer vor 1961 geboren ist.