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Junge Frau mit Kopfhörer hält Schallplatte in der Hand

Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit?

Was ist der Unterschied?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die gesetzliche Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit springen ein, wenn Sie Ihr berufliches Einkommen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbstständig verdienen können. Doch wie unterscheiden sie sich?

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet vereinfacht gesagt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können.
  • Die gesetzliche Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit zahlt, wenn Sie aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen gar nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können - egal in welchem Beruf.
  • Die private Vorsorge ergänzt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
  • Eine gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erhält nur, wer vor 1961 geboren ist.

Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit: 2 Begriffe, 2 Definitionen

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung spricht man von Berufsunfähigkeit, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen ihren bisheri­gen Beruf voraussichtlich länger als 6 Monate und mindestens zu 50 % nicht mehr ausüben kann. Sowohl eine vorübergehende Erkrankung, beispielsweise durch einen Unfall, als auch eine dauerhafte Krankheit können Gründe für Berufsunfähigkeit sein.

Personen, die berufsunfähig sind, werden entgegen der gängigen Meinung aber nicht automatisch erwerbsunfähig und umgekehrt. Beschäftigte gelten nur dann als erwerbsunfähig, wenn sie aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt am Berufsleben teilnehmen können. Dabei ist es unerheblich, ob sie eventuell auch in einem anderen Beruf arbeiten könnten.

Zum Beispiel: Ein Bäcker, der gegen Mehl allergisch wird, kann zwar seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben - und gilt somit als berufsunfähig -, theoretisch kann er aber noch in einem anderen Beruf arbeiten.

Wann zahlt der Staat - und welche Möglichkeiten der privaten Absicherung gibt es?

Die staatlichen Mittel im Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) wurden im Jahr 2001 weiter eingeschränkt. Seitdem greift die gesetzliche BU-Versicherung nur noch für Erwerbstätige, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind. Bei allen anderen gesetzlich Rentenversicherten springt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ein, wenn sie erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert werden. Als voll erwerbsgemindert gilt, wer weniger als 3 Stunden am Tag eine entgelt­pflichtige Beschäftigung ausüben kann. Dazu zählen auch Personen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behin­derung arbeiten. Teilweise erwerbsge­mindert ist, wer weniger als 6 Stunden am Tag unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten kann. Dazu zählen also alle Personen, die täglich eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 3 und 6 Stunden ausüben können. Menschen, die "nur" als berufsunfähig eingestuft werden, erhalten gar keine staatliche Rente.

Die volle oder teilweise Erwerbsmin­derung kann auch Folge einer Langzeiterkrankung sein. Sind Sie also nach 78 Wochen weiterhin krank, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse kein Krankengeld mehr. Wenn nicht absehbar ist, wann Sie wieder am Arbeitsleben teilnehmen können, müssen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Einschränkungen gibt es auch bei Betroffenen, die als erwerbsgemindert eingestuft werden. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat, wer mindestens 5 Jahre Wartezeit und davon 3 Jahre Beitragszahlung in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann. Somit haben Berufsanfänger, Studenten, aber auch Selbstständige keinerlei staatlichen Schutz.

Existenz absichern, privat vorsorgen

Aufgrund des doch erheblichen Unterschieds zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ist es umso wichtiger, privat vorzusorgen. Denn auch wer Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente hat, muss starke finanzielle Einbußen in Kauf nehmen, die die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährden können.

Gerade einmal 1.001 EUR betrug die durchschnittliche Rente bei voller Erwerbsminderung im Jahr 2023. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, erhält davon nur die Hälfte - also 500 EUR. Frührentner, die krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder nur teilweise erwerbstätig sind, profitieren seit dem 01.01.2019 von einer Gesetzesreform der Bundesregierung: Sie werden so gestellt, als ob sie bis zum regulären Renteneintritt Beiträge gezahlt hätten. Das gilt aber nur für Neurentner und die Erwerbsminderungsrente bleibt ein bescheidenes Trostpflaster.

Die Zahlen verdeutlichen eindrücklich: Selbst wer Anspruch auf die staatliche Rente hat, wird seinen bisherigen Lebensstandard ohne einen privaten Schutz nicht aufrechterhalten können. Daher ist die Frage, ob eine Versicherung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit sinnvoll ist, ganz klar mit "Ja" zu beantworten.

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Beitragsstabilität
  • Sofortleistung bei Krebs
  • Flexibilität

Statt Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit: die alternative Versicherung

Die gesetzliche Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit bietet vor allem Menschen, für die eine BU-Ver­sicherung zu teuer oder aufgrund einer langen Krankheitsgeschichte schwer zu bekommen ist, einen gewissen Grundschutz. Hier wird die Rente dann ausgezahlt, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, 3 bzw. 6 Stunden täglich einen Beruf auszuüben.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung geht deutlich weiter: Sobald Sie in Ihrem bisherigen Beruf länger als 6 Monate nur noch weniger als 50 % der bisherigen Arbeitsstunden leisten können, greift die BU-Versicherung. Je nach Höhe der Beiträge können Sie einen großen Teil Ihres letzten Nettoeinkommens absichern, in der Regel bis zu 80 %.

Keine Erwerbsminderungsrente bei 6 Stunden Arbeit

Erwerbsminderungsrente - ja oder nein?

Wenn Sie täglich 6 Stunden und mehr arbeiten können, gibt es keine Erwerbsminderungsrente.

Teilweise Erwerbsminderungsrente bei 3 bis 6 Stunden Arbeit

Teilweise erwerbsgemindert

Bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis maximal 6 Stunden erhalten Sie die halbe Erwerbsminderungsrente, im Durchschnitt 500 EUR.

Volle Erwerbsminderungsrente bei unter 3 Stunden Arbeit

Voll erwerbsgemindert

Nur wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente. Im Durchschnitt sind das 1.001 EUR. Können Sie hiervon Ihre Miete und tägliche Verpflegung bezahlen?

Unser Tipp: Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein

Viele prüfen ihre Ansprüche nicht rechtzeitig. Damit setzen sie sich und ihre Angehörigen einem enormen Risiko aus. Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit kann nicht nur als Folge von körperlichem Verschleiß oder Krankheit auftreten. Inzwischen steigen die Fallzahlen vorübergehender Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen oder Unfälle.

Schüler, Studenten, Hausfrauen bzw. -männer und Selbstständige sind besonders gefährdet, da sie aufgrund der fehlenden Einzahlungen keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Wer dauerhaft krank und nicht ausreichend abgesichert ist, leidet oft den Rest seines Lebens unter den finanziellen Folgen. Das muss nicht sein.

Das sagen unsere Kunden über unseren BU-Leistungsservice

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