Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, werden Sie auch nach bereits laufenden, geplanten oder angeratenen Behandlungen gefragt. Der Versicherer will also wissen, ob Sie schon wegen einer (z. B. psychischen) Erkrankung in Behandlung sind oder demnächst eine Therapie ansteht. Wie alle Gesundheitsfragen sollten Sie auch diese unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Denn wenn Sie Leistungen beantragen, wird der Versicherer eine Prüfung durchführen und die verschwiegene Psychotherapie bzw. deren Zeitpunkt sicher herausfinden. Dann kann er die Zahlung verweigern.
Im Übrigen gilt bei einer laufenden, geplanten oder angeratenen Psychotherapie das Gleiche wie bei einer länger zurückliegenden: Der Versicherer kann bei Antragstellung den Vertrag ablehnen, zurückstellen, einen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren.
Aber nicht jeder BU-Versicherer ist gleich streng, wenn es um frühere oder aktuelle Psychotherapien geht. Ein Tipp: Es kann sich lohnen, eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen. Dazu können Sie sich an einen Dienstleister wie z. B. einen neutralen Versicherungsmakler wenden, der für Sie Angebote bei verschiedenen Versicherern einholt - ohne Ihren Namen zu nennen. So gehen Sie kein Risiko ein, etwa auf einer "schwarzen Liste" zu landen.