Bedingung #2: Gibt es ein lebensveränderndes Ereignis?
Bei der Nachversicherungsgarantie handelt es sich um eine ereignisabhängige Erhöhung. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme nur bei bestimmten Ereignissen erhöht werden kann. Beispielsweise bei Heirat, Geburt eines Kindes oder einem Immobiliendarlehen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Anbieter geben Auskunft darüber, für welche Ereignisse die Nachversicherungsgarantie in Anspruch genommen werden kann.
Eine ereignisunabhängige Erhöhung ist ebenfalls möglich innerhalb der sogenannten "Erhöhungsgarantie". Das bedeutet, dass die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung auch ohne Vorliegen eines bestimmten Ereignisses nach Vertragsabschluss erhöht werden kann. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Auch die "Erhöhungsgarantie" ist genauer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben. Bei der NÜRNBERGER kann die Summe beispielsweise innerhalb der ersten 3 Jahre nach Versicherungsbeginn und vor Vollendung des 35. Lebensjahres ohne Ereignis erhöht werden.