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Eine junge Frau mit einem dunkelblauen Kleid und einem Zeichendreieck in der Hand lächelt in die Kamera

Rentenversicherung für Freiberufler.

Alles, was Sie als Freiberufler über gesetzliche Rentenversicherung, private Vorsorge und flexible Lösungen wissen müssen.

zuletzt aktualisiert am 05.08.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Freiberufler sind für ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich.
  • Eine Rentenversicherungspflicht besteht nur für bestimmte Berufe.
  • Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig absichern.
  • Private Vorsorge - z. B. mit Fondsrente oder Rürup - bietet mehr Flexibilität.

Warum Altersvorsorge für Freiberufler unverzichtbar ist

Als Freiberufler genießen Sie von flexiblen Arbeitszeiten bis zur selbstbestimmten Auftragswahl viele Freiheiten. Doch diese Unabhängigkeit bringt auch Herausforderungen mit sich, insbesondere bei der finanziellen Absicherung im Alter. Anders als Angestellte, die automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, tragen Freiberufler die Verantwortung für ihre Altersvorsorge selbst. Das bedeutet, dass Sie aktiv entscheiden müssen, wie Sie im Ruhestand finanziell abgesichert sind.

Unterschiede zur Angestelltenversicherung

Angestellte sind durch die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) verpflichtend abgesichert. Der Arbeitgeber übernimmt dabei die Hälfte der Beiträge, was die individuelle Belastung erheblich mindert. Für Freiberufler hingegen gibt es keine automatische Beitragspflicht (außer in bestimmten Berufsgruppen). Das bedeutet: Wer sich nicht freiwillig versichert oder privat vorsorgt, riskiert im Alter eine erhebliche Versorgungslücke.

Risiken ohne ausreichende Vorsorge

Viele Freiberufler unterschätzen die Bedeutung einer vorausschauenden Altersvorsorge. Ohne verpflichtende Absicherung können Versorgungslücken entstehen, die im Ruhestand zu finanziellen Engpässen führen. Studien zeigen, dass Selbstständige und Freiberufler in Deutschland ein höheres Risiko für Altersarmut tragen als Angestellte. Gründe hierfür sind unter anderem:

  • Unregelmäßige Einnahmen und mangelnde Rücklagenbildung.
  • Fehlende automatische Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Fehlendes Wissen über Vorsorgeprodukte und Fördermöglichkeiten.

Politische Diskussionen zur Rentenversicherungspflicht

In den letzten Jahren gibt es immer wieder politische Initiativen, die eine generelle Rentenversicherungspflicht für Selbstständige und Freiberufler fordern. Ziel ist es, die Altersarmut zu reduzieren und eine gerechtere Verteilung der Altersvorsorge zu erreichen. Bisher gilt die Versicherungspflicht jedoch nur für bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer, Hebammen, Künstler oder Handwerker. Für alle anderen bleibt die Entscheidung freiwillig und umso wichtiger.

Eine junge Frau mit einem dunkelblauen Kleid schaut auf den Monitor ihres Laptops

Renten-Tipps für Freiberufler

  • Frühzeitig vorsorgen: Beginnen Sie möglichst früh mit der Altersvorsorge, um Zinseszinseffekte zu nutzen und den finanziellen Druck im Alter zu mindern.
  • Regelmäßig prüfen: Überprüfen Sie Ihre Vorsorgestrategie regelmäßig, besonders bei Einkommensänderungen oder neuen Lebensumständen.
  • Beratung nutzen: Lassen Sie sich individuell beraten, um die passende Lösung für Ihre Situation zu finden. Die NÜRNBERGER bietet hier attraktive Rentenversicherungen, die speziell auf Freiberufler zugeschnitten sind.

Rentenversicherungspflicht: Wer ist betroffen?

Für Freiberufler gibt es in Deutschland keine generelle Rentenversicherungspflicht. Dennoch gilt sie für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten. Wer ist betroffen und was bedeutet das konkret?

Berufsgruppen mit Rentenversicherungspflicht

Laut Sozialgesetzbuch (SGB VI) besteht für bestimmte selbstständig tätige Personen eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Dazu gehören insbesondere:

  • Lehrkräfte: etwa freiberufliche Dozenten oder Trainer
  • Erzieher: etwa selbstständige Tagesmütter
  • Pflegepersonen: wie freiberufliche Krankenpfleger
  • Hebammen
  • Künstler und Publizisten: über die Künstlersozialkasse (KSK)
  • Handwerker: unter bestimmten Voraussetzungen

Unabhängig von ihrem Einkommen müssen diese Gruppen Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung leisten. Dies dient der sozialen Absicherung und schließt eine potenzielle Versorgungslücke im Alter.

Kriterien für die Versicherungspflicht

Die Rentenversicherungspflicht greift, wenn:

  • Sie ausschließlich und im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sind ("Scheinselbstständigkeit").
  • Sie als Freiberufler in einer der oben genannten Berufsgruppen arbeiten.
  • Ihr Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet (bei der KSK gelten beispielsweise bestimmte Mindesteinkünfte).

Die Beitragshöhe richtet sich je nach Gruppe nach Einkommen bzw. gesetzlichen Vorgaben. Für Künstler und Publizisten wird ein Teil der Beiträge von der KSK übernommen, was die finanzielle Belastung reduziert.

Möglichkeiten der Befreiung

In einigen Fällen können Freiberufler eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn:

  • Sie nachweisen können, dass Sie bereits anderweitig ausreichend vorgesorgt haben (z. B. durch eine private Altersvorsorge).
  • Sie nicht ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind.
  • Ihre Tätigkeit nicht unter die genannten Berufsgruppen fällt.

Die Befreiung muss in der Regel schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Hierbei ist es wichtig, alle relevanten Nachweise (z. B. Verträge, Einkommensnachweise, bestehende Vorsorgeverträge) einzureichen.

Tipps für betroffene Freiberufler

  • Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht fällt.
  • Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Falls Sie betroffen sind, planen Sie die Beiträge frühzeitig ein, um finanzielle Engpässe zu verhindern.
  • Überlegen Sie, ob eine freiwillige Aufstockung Ihrer Altersvorsorge sinnvoll ist, um Ihre Rente später zu verbessern.

Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung: Für wen lohnt sie sich?

Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung für viele Freiberufler keine Pflicht ist, kann eine freiwillige Versicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie bietet eine solide Grundlage für die Altersvorsorge und kann durch die zusätzliche Absicherung im Ruhestand finanzielle Engpässe abfedern.

Vor- und Nachteile der freiwilligen Versicherung

Vorteile
  • Grundabsicherung im Alter: Lebenslange, inflationsgeschützte Auszahlung
  • Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente
    Zusätzlicher Schutz für Angehörige
  • Beitragsflexibilität
    Beiträge können an Einkommen angepasst werden
  • Steuervorteile
    Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
Nachteile
  • Rendite begrenzt: Geringere Erträge im Vergleich zu privaten Vorsorgeprodukten
  • Weniger Flexibilität: Starke gesetzliche Vorgaben bei Gestaltung und Auszahlung
  • Abhängigkeit vom Umlageverfahren: Demografischer Wandel birgt langfristige Risiken

Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und in Deutschland wohnen oder hier tätig sein.
  • Es darf keine Pflichtversicherung bestehen (z. B. durch Anstellung oder Pflichtmitgliedschaft in der KSK).
  • Der Antrag muss schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

Einmal Mitglied, können Sie die Höhe und den Zeitpunkt der Beiträge von Mindest- bis Höchstbeiträgen flexibel gestalten. Das ermöglicht auch saisonal schwankende Einkünfte auszugleichen.

Fondsgebundene Rentenversicherung: Altersvorsorge mit Renditechance

Wer als Freiberufler flexibel vorsorgen und gleichzeitig Renditechancen nutzen möchte, findet in der fondsgebundenen Rentenversicherung eine attraktive Lösung. Im Unterschied zu klassischen Rentenversicherungen wird das eingezahlte Kapital in Investmentfonds angelegt und damit langfristig höhere Erträge erzielt.

Das macht fondsgebundene Rentenversicherungen besonders interessant für Freiberufler:

  • Individuelle Gestaltung: Beitragszahlungen sind flexibel möglich - ideal bei schwankendem Einkommen.
  • Kapitalmarktnähe: Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung bieten Fonds langfristig bessere Wachstumsmöglichkeiten.
  • Steuerlicher Vorteil: Die Erträge werden in der Auszahlungsphase meist nur mit dem Ertragsanteil versteuert.
  • Anpassbar: Es können Fondswechsel, Beitragspausen oder Zuzahlungen vorgenommen werden.

Die NÜRNBERGER Fondsrente als Beispiel

Die NÜRNBERGER Versicherung bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Freiberuflern zugeschnitten ist:

  • Individuelle Fondsauswahl: Breites Angebot an Fonds für unterschiedliche Risikoprofile.
  • Flexibilität bei Beiträgen: Anpassung an Lebensphasen wie Elternzeit oder vorübergehende Einkommensschwankungen.
  • Transparenz: Klare Übersicht über Kosten und Performance der Fonds.
  • Nachhaltige Fonds: Möglichkeit, in nachhaltige und ethische Fonds zu investieren.

Tipp: Die fondsgebundene Rentenversicherung der NÜRNBERGER kann auch mit anderen Vorsorgeprodukten wie der Rürup-Rente kombiniert werden, um Steuervorteile optimal zu nutzen und die Versorgung im Alter abzusichern.

Kosten und Beiträge: Was müssen Freiberufler einplanen?

Die Kostenfrage ist für Freiberufler bei der Altersvorsorge entscheidend. Anders als bei Angestellten gibt es keinen Arbeitgeberanteil, sodass alle Beiträge vollständig selbst getragen werden müssen. Doch wie hoch sind die Kosten, und welche Faktoren beeinflussen sie?

Gesetzliche Rentenversicherung (freiwillig oder pflichtig): Für freiberuflich Tätige, die freiwillig oder pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind, gilt der allgemeine Beitragssatz von derzeit etwa 18,6 % (Stand 2025) des beitragspflichtigen Einkommens.

Das bedeutet:

  • Mindestbeitrag: Ca. 100 EUR monatlich (abhängig vom aktuellen Durchschnittseinkommen).
  • Maximalbeitrag: Bis zu ca. 1.400 EUR monatlich (orientiert an der Beitragsbemessungsgrenze).

Diese Beiträge sichern einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente, aber auch auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen.

Private Altersvorsorge: Die Beiträge für private Altersvorsorge, wie Rürup-Rente oder fondsgebundene Rentenversicherung, sind variabel:

  • Rürup-Rente: Beiträge können individuell gewählt werden; bis zu ca. 27.000 EUR jährlich steuerlich absetzbar (Stand 2025).
  • Private Rentenversicherung: Beiträge flexibel anpassbar, Höhe hängt vom gewählten Produkt und der gewünschten Rentenhöhe ab.
  • Fondsgebundene Rentenversicherung: Hier können Beiträge ebenfalls flexibel gestaltet und bei Bedarf ausgesetzt oder erhöht werden.

Zusätzlich fallen bei privaten Produkten oft Verwaltungs- und Abschlusskosten an. Diese sollten beim Vergleich berücksichtigt werden.

Steuerliche Aspekte: Ein wesentlicher Vorteil bei Altersvorsorgeprodukten ist die steuerliche Absetzbarkeit:

  • Gesetzliche Rentenversicherung: Beiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind steuerlich absetzbar.
  • Rürup-Rente: Bis zu 94 % der Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden (Stand 2025).
  • Private Rentenversicherung: Beiträge sind in der Ansparphase meist nicht absetzbar, dafür ist die Auszahlung in der Rentenphase oft steuerbegünstigt.

Altersvorsorge smart gestalten: Tipps für Freiberufler

Eine durchdachte Vorsorge schützt Sie vor späteren Versorgungslücken. Diese Tipps helfen Ihnen dabei:

  • Früh beginnen: Je früher Sie starten, desto mehr profitieren Sie vom Zinseszinseffekt.
  • Kombinieren Sie klug: Gesetzliche + private Vorsorge = mehr Sicherheit und Flexibilität.
  • Anpassungsfähig bleiben: Nutzen Sie flexible Tarife, z. B. bei fondsgebundenen Renten.
  • Steuervorteile nutzen: Rürup-Rente gezielt einsetzen, um Abgaben zu senken.
  • Regelmäßiger Check: Lebensumstände ändern sich - Ihre Vorsorge sollte mithalten.
  • Lassen Sie sich individuell beraten: Die Altersvorsorge ist komplex, und die richtige Lösung hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Häufige Fragen zur Rentenversicherung für Freiberufler

Nicht alle Freiberufler sind automatisch rentenversicherungspflichtig. Die Pflicht betrifft vor allem bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer, Künstler, Handwerker oder Hebammen. Wer außerhalb dieser Gruppen tätig ist, unterliegt keiner Pflicht, kann aber freiwillig einzahlen.

Die Höhe der Beiträge hängt davon ab, ob Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind oder privat vorsorgen. In der gesetzlichen Rentenversicherung liegt der Beitragssatz bei ca. 18,6 % des Einkommens. Private Lösungen wie fondsgebundene Rentenversicherungen bieten flexible Beitragshöhen, abhängig von den gewählten Produkten und Anlagestrategien.

Die ideale Lösung ist oft eine Kombination aus gesetzlicher und privater Vorsorge. Besonders attraktiv für Freiberufler sind fondsgebundene Rentenversicherungen, die flexible Beiträge und attraktive Renditechancen bieten. Auch die Rürup-Rente ist wegen steuerlicher Vorteile interessant.

Ja, Freiberufler können in Rente gehen: Entweder durch die gesetzliche Rentenversicherung (wenn pflicht- oder freiwillig versichert) oder über private Altersvorsorgeprodukte. Der Anspruch und die Höhe der Rente hängen von den eingezahlten Beiträgen und der gewählten Vorsorgestrategie ab.

Der reguläre Renteneintritt liegt in Deutschland derzeit bei 67 Jahren. Freiberufler können jedoch durch private Vorsorge auch früher in Rente gehen oder den Rentenbeginn flexibel gestalten, etwa durch Kapitalauszahlungen aus privaten Rentenversicherungen.

Fondsgebundene Rentenversicherung

  • Lebensbegleitend flexibel: vom Abschluss bis zur Rente
  • Renditestark: große Auswahl erstklassiger Fonds
  • Individuell: Fondsauswahl und Zuzahlungen im Kundenportal erledigen
Mann mit roten Haaren, Bart und Brille hält in der einen Hand eine Kaffeetasse und in der anderen Hand ein Smartphone und lächelt

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