Die Kostenfrage ist für Freiberufler bei der Altersvorsorge entscheidend. Anders als bei Angestellten gibt es keinen Arbeitgeberanteil, sodass alle Beiträge vollständig selbst getragen werden müssen. Doch wie hoch sind die Kosten, und welche Faktoren beeinflussen sie?
Gesetzliche Rentenversicherung (freiwillig oder pflichtig): Für freiberuflich Tätige, die freiwillig oder pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind, gilt der allgemeine Beitragssatz von derzeit etwa 18,6 % (Stand 2025) des beitragspflichtigen Einkommens.
Das bedeutet:
- Mindestbeitrag: Ca. 100 EUR monatlich (abhängig vom aktuellen Durchschnittseinkommen).
- Maximalbeitrag: Bis zu ca. 1.400 EUR monatlich (orientiert an der Beitragsbemessungsgrenze).
Diese Beiträge sichern einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente, aber auch auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen.
Private Altersvorsorge: Die Beiträge für private Altersvorsorge, wie Rürup-Rente oder fondsgebundene Rentenversicherung, sind variabel:
- Rürup-Rente: Beiträge können individuell gewählt werden; bis zu ca. 27.000 EUR jährlich steuerlich absetzbar (Stand 2025).
- Private Rentenversicherung: Beiträge flexibel anpassbar, Höhe hängt vom gewählten Produkt und der gewünschten Rentenhöhe ab.
- Fondsgebundene Rentenversicherung: Hier können Beiträge ebenfalls flexibel gestaltet und bei Bedarf ausgesetzt oder erhöht werden.
Zusätzlich fallen bei privaten Produkten oft Verwaltungs- und Abschlusskosten an. Diese sollten beim Vergleich berücksichtigt werden.
Steuerliche Aspekte: Ein wesentlicher Vorteil bei Altersvorsorgeprodukten ist die steuerliche Absetzbarkeit:
- Gesetzliche Rentenversicherung: Beiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind steuerlich absetzbar.
- Rürup-Rente: Bis zu 94 % der Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden (Stand 2025).
- Private Rentenversicherung: Beiträge sind in der Ansparphase meist nicht absetzbar, dafür ist die Auszahlung in der Rentenphase oft steuerbegünstigt.