Die einzelnen Bundesländer regeln in ihren Bestattungsgesetzen die Bestattungspflicht. Die Erben eines Verstorbenen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich um die Beerdigung zu kümmern und sie zu bezahlen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel kein Sterbegeld mehr und auch die Beihilfen wurden gekürzt. Inzwischen betragen die Kosten für eine Bestattung im Schnitt 7.000 bis 8.000 EUR. Ohne Sterbegeldversicherung müssen die Erben die Kosten in voller Höhe bezahlen. Die Sterbegeldversicherung der NÜRNBERGER ist eine attraktive Möglichkeit, die Begräbniskosten entsprechend der gewählten Versicherungssumme abzudecken und die Hinterbliebenen zu entlasten.
Die Bestattungsvorsorgeversicherung wird in Kombination mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bei der Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH abgeschlossen. Diese Kombination kann dazu führen, dass die Versicherungsleistung ganz oder zum Teil ein sogenanntes Schonvermögen darstellt. Ein Schonvermögen ist beispielsweise dann wichtig, wenn dem Tod eine längere Pflegebedürftigkeit oder ein Heimaufenthalt vorausging, wodurch das Vermögen, das auch zur Kostentragung der Beerdigung erforderlich ist, aufgezehrt wurde.