Die Todesfallleistung ist eine optionale, aber sehr wichtige Komponente der privaten Unfallversicherung. Sie greift dann, wenn eine versicherte Person infolge eines Unfalls verstirbt. Sie stellt sicher, dass Angehörige im Ernstfall nicht auch noch mit finanziellen Belastungen allein dastehen.
Was ist die Todesfallleistung?
Die Todesfallleistung ist eine einmalige Geldzahlung, die an die im Versicherungsvertrag festgelegten Begünstigten ausgezahlt wird (in der Regel die Familie oder ein namentlich benannter Partner). Voraussetzung ist, dass der Tod innerhalb eines vertraglich definierten Zeitraums nach dem Unfall eintritt.
Wie hoch ist die Leistung?
Die Höhe der Todesfallleistung wird individuell im Versicherungsvertrag festgelegt. Gängige Summen liegen zwischen 10.000 EUR und 100.000 EUR, je nach Tarif, Beitragshöhe und persönlichem Bedarf. Die Auszahlung ist steuerfrei und kann flexibel verwendet werden, zum Beispiel für:
- die Bestattungskosten
- den laufenden Lebensunterhalt der Hinterbliebenen
- die Absicherung von Krediten oder
- die Fortführung des Haushalts oder der Kinderbetreuung
Wann wird nicht gezahlt?
Die Unfallversicherung zahlt keine Todesfallleistung, wenn:
- der Tod nicht durch einen Unfall im Sinne der Vertragsbedingungen verursacht wurde.
- die Unfallursache ausgeschlossen ist (z. B. Selbsttötung, Drogenmissbrauch, grobe Fahrlässigkeit).
- der Tod nicht innerhalb der festgelegten Frist nach dem Unfall eintritt.
- der Versicherungsschutz zum Unfallzeitpunkt nicht bestand (z. B. Beitragsrückstand oder Ablauf der Versicherung).