Die Beitragsbemessungsgrenze wurde von der Bundesregierung für das Jahr 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 62.100 EUR/Jahr bzw. 5.175 EUR/Monat festgelegt. Der GKV-Beitragssatz beträgt 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,7 %. Diese werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.
Mit diesen Rechengrößen ergibt sich Folgendes: Der maximale Arbeitgeberbeitrag zur GKV liegt 2024 bei 421,76 EUR monatlich.