Die Beitragsbemessungsgrenze wurde von der Bundesregierung für das Jahr 2025 in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 66.150 EUR/Jahr bzw. 5.512,50 EUR/Monat festgelegt. Der GKV-Beitragssatz beträgt 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,5 %. Diese werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.
Mit diesen Rechengrößen ergibt sich Folgendes: Der maximale Arbeitgeberbeitrag zur GKV liegt 2025 bei 471,32 EUR monatlich.