In der Regel wird eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt, wenn bei einer Ultraschalluntersuchung eine Fehlbildung oder ein erhöhtes Risiko für Chromosomenstörungen festgestellt wird. Weitere Gründe für eine Fruchtwasseruntersuchung:
- Familiäre Vorgeschichte
- Alter der Mutter
- Verdacht auf eine Infektion bzw. eine Anämie des Fötus
Mit der Fruchtwasseruntersuchung kann festgestellt werden, ob beim Kind beispielsweise eine Chromosomenstörung wie Trisomie 21 (Down-Syndrom), bestimmte vererbbare Muskel- oder Stoffwechselerkrankungen oder eine Fehlbildung wie Spina bifida (offener Rücken) vorliegen.
Die Entnahme des Fruchtwassers kann ab der 15. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden und erfolgt normalerweise ambulant. Eine Fruchtwasseruntersuchung ist keine standardmäßige Vorsorge-Untersuchung während der Schwangerschaft. Daher übernimmt die Krankenkasse hierfür ohne medizinische Notwendigkeit keine Kosten. Viele Frauenärzte raten aber generell Schwangeren ab 35 zu einer Amniozentese, da ab diesem Alter das Risiko für Gendefekte beim Kind steigt.