Das Wichtigste in Kürze:
- Wer eine Krankentagegeldversicherung abschließt, kann im Krankheitsfall einen vereinbarten Betrag bekommen
- Dieser Betrag ist wichtig, um ein dann fehlendes Einkommen auszugleichen
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Formular ausfüllenDas Wichtigste in Kürze:
Dabei handelt es sich um eine private Zusatzversicherung, um Einkommensausfälle während einer Krankheit oder nach einem Unfall abzusichern. Wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können und Ihr Arbeitgeber nach einer bestimmten Zeit nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, greift die Krankentagegeldversicherung. Sie zahlt Ihnen einen vorher festgelegten Tagessatz für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit. Diese Art der Versicherung ist besonders für Selbstständige und Freiberufler relevant, kann aber auch für Angestellte sinnvoll sein.
Ob Arbeitnehmer, Selbstständige, gesetzlich oder privat versichert: Je nach individueller Situation kann eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein. Für Beamte hingegen ist diese Absicherung nicht nötig, da sie von ihrem Dienstherrn (also zum Beispiel das Bundesland) die Bezüge im Krankheitsfall auf unbestimmte Frist weiterbezahlt bekommen.
Im Fall einer Krankheit haben Sie üblicherweise für die ersten 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Danach springt das Krankengeld ein, das oft etwa 20 % unter dem Nettoeinkommen liegt. Diese Summe reicht in der Regel nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb ist eine Krankentagegeldversicherung eine sinnvolle Option, damit Gesundwerden nicht zum finanziellen Risiko wird.
Wichtig: Bei einem höheren Einkommen kann die finanzielle Lücke sogar noch größer sein.
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 4.987,50 EUR - maximal 90 % des Nettoeinkommens). Davon müssen Sie noch Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung bezahlen. Seit Juli 2023 sind das 12,3 % bzw. 12,9 % für Kinderlose. Die Zahlung des Krankengelds ist auch zeitlich begrenzt.
Je höher also das Einkommen, desto relevanter wird die Krankentagegeldversicherung. Insbesondere dann, wenn man auf das gesamte Nettoeinkommen für den Lebensunterhalt angewiesen ist.
Auch privat versicherte Arbeitnehmer bekommen vom Arbeitgeber in der Regel 6 Wochen ihr Gehalt weiter ausgezahlt. Danach brauchen sie ein Krankentagegeld, um den finanziellen Verlust auszugleichen.
Privatversicherte schließen das Krankentagegeld am besten zusammen mit der privaten Krankenvollversicherung ab.
Wenn Sie selbstständig arbeiten und gesetzlich versichert sind, können Sie sich für oder gegen das Krankengeld entscheiden. Wollen Sie Krankengeld erhalten, wird der ermäßigte Beitragssatz von 14 % um 0,6 Prozentpunkte erhöht. Diese Mehrausgabe beläuft sich auf ungefähr 30 EUR pro Monat - je nach Zusatzbeitrag (Stand: 2023). Ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen dann das Krankengeld zu, das ungefähr 70 % Ihres üblichen Einkommens ausmacht, jedoch bei etwa 116 EUR brutto täglich gedeckelt ist (Stand 2023).
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die ersten 42 Tage ohne finanzielle Unterstützung zu überstehen, können Sie einen Wahltarif in Anspruch nehmen. Für einen zusätzlichen Beitrag können Sie schon ab der 4. Woche Krankengeld erhalten. Beachten Sie jedoch, dass Sie sich dann für 3 Jahre an die gewählte Krankenkasse binden.
Falls die Summe des gesetzlichen Krankengeldes nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, diese mit einer privaten Krankentagegeldversicherung aufzustocken.
Selbstständige, die privat versichert sind, haben nicht die Möglichkeit, das gesetzliche Krankengeld in Anspruch zu nehmen. Umso wichtiger ist für sie - zusätzlich zur privaten Krankenvollversicherung - das Krankentagegeld.
Wer länger krank ist, bekommt vom Arbeitgeber i. d. R. 6 Wochen sein Gehalt weiter gezahlt. Danach gibt es von der gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankengeld, das deutlich niedriger als das Nettoeinkommen ist. Das Krankentagegeld hingegen ist eine private Zusatzversicherung. Hier können Sie den Tagessatz individuell festlegen. Die Auszahlung beginnt, sobald die im Vertrag festgelegte Karenzzeit verstrichen ist und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Karenzzeit bei der Krankentagegeldversicherung bezeichnet den Zeitraum, der nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit verstreichen muss, bevor die Auszahlung des Krankentagegelds beginnt. Diese Frist ist im Versicherungsvertrag festgelegt und kann variieren - beispielsweise 14, 21 oder 42 Tage. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger sind oft die Prämien für die Versicherung. Es ist wichtig, diese Zeitspanne im Blick zu haben, um finanzielle Engpässe während einer längeren Krankheit zu vermeiden.
Die Karenzzeit bezieht sich auf den Zeitraum nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit, in dem noch keine Leistungen von der Krankentagegeldversicherung gezahlt werden. Die Wartezeit hingegen ist die Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsschutz überhaupt erst greift. In dieser Phase sind Sie noch nicht für das Risiko abgesichert, für das Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Während die Karenzzeit bei jeder Krankheitsphase erneut relevant wird, gilt die Wartezeit nur einmalig nach Vertragsbeginn.
Natürlich kann man das bei einer solchen Absicherung nicht pauschal beantworten. Aber das folgende Rechenbeispiel eignet sich ganz gut, um ein Gefühl dafür zu bekommen: Ein 30-jähriger Arbeitnehmer versichert ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag mit einem Tagessatz von 30 EUR. Diese 30 EUR würde er dann für jeden weiteren Krankheitstag erhalten. Dafür würde er vorher rund 8 EUR im Monat als Beitrag für die Krankentagegeldversicherung bezahlen.
Der Monatsbeitrag für eine Krankentagegeldversicherung hängt dabei von verschiedenen individuellen Faktoren ab:
Die richtige Höhe des Krankentagegelds ist entscheidend, um finanzielle Engpässe im Krankheitsfall zu verhindern. Hierbei sollten Sie verschiedene persönliche Aspekte berücksichtigen:
Nach der allgemeinen Wartezeit (in der Regel 3 Monate ab Vertragsabschluss). Das Krankentagegeld wird dann bei Arbeitsunfähigkeit nach der vereinbarten Karenzzeit steuerfrei und zeitlich unbegrenzt gezahlt.
Das Krankentagegeld erhalten Sie zeitlich unbegrenzt, solange Arbeitsunfähigkeit bei Ihnen besteht. Übrigens: Was Sie während Ihrer Krankschreibung dürfen und was nicht, das erfahren Sie in unserem Ratgeber "Was ist bei Krankschreibung erlaubt?"
Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Versicherer darüber informieren. Denn so etwas kann Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Ihr Versicherer, bei dem Sie die Krankentagegeldversicherung abschließen möchten, stellt Ihnen standardisierte Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und zu vorherigen Erkrankungen. Basierend auf diesen Informationen entscheidet der Versicherer über die Annahme des Antrags und die Beitragshöhe.
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