Wenn ein Mensch, der uns eben noch so nahe war, plötzlich nicht mehr da ist, kann uns der kurze Sonderurlaub im Todesfall wenigstens etwas wertvolle Zeit und Freiraum verschaffen - um innezuhalten und zu trauern, aber auch, um organisatorische Dinge zu erledigen. Deshalb hat der Gesetzgeber mit § 616 BGB zumindest eine Basis für einen gesetzlichen Anspruch geschaffen. Die Ausgestaltung liegt zwar in den Händen des Arbeitgebers, aber jeder Unternehmer ist gut beraten, die Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu erfüllen.
Und doch können die Herausforderungen eines Trauerfalls in der Familie geradezu überwältigend sein. Es gibt so viel zu bedenken, so viel zu organisieren, so viele belastende und widersprüchliche Emotionen. Da sind 2 Tage kaum genug, um den Kopf freizubekommen.
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