Was makaber klingen mag, ist für Versicherungen ein wichtiges Bewertungskriterium bei der Unfallversicherung. Und sicher ist es auch für Sie interessant zu wissen, was Sie bei Verlust eines Körperteils bekommen würden.
Gliedertaxe:
Welcher Körperteil ist wie viel "wert"?
Gliedertaxe - was genau ist das eigentlich?
Mit der sogenannten Gliedertaxe beurteilen Versicherungsunternehmen den Invaliditätsgrad eines verunfallten Kunden. Anhand dieser Einteilung wird dann die Leistung ermittelt, die die private Unfallversicherung im Schadenfall an den Kunden auszahlt - und die ist von Fall zu Fall unterschiedlich hoch. Das liegt daran, dass es einen großen Unterschied macht, ob jemand nach einem Motorradunfall ein ganzes Bein oder lediglich einen Finger verliert.
Ein höherer Invaliditätsgrad bedeutet gleichzeitig auch mehr Leistung. Schließlich ist eine Person, die ihr Bein verloren hat, im Alltag deutlich eingeschränkter und auf mehr Unterstützung angewiesen als jemand, der vielleicht "nur" auf seine kleine Zehe verzichten muss.
Die Gliedertaxe kann einer Tabelle entnommen werden, in der für jeden Körperteil prozentual festgelegt wird, wie hoch die körperliche Einschränkung nach dem Verlust des Körperteils ist.
Invaliditätsgrad - eine Definition
Der Invaliditätsgrad beschreibt, wie stark ein Körperteil nach einem Unfall eingeschränkt ist. Die körperliche Beeinträchtigung wird dabei in Prozent angegeben. Je höher der Invaliditätsgrad ist, desto mehr Leistungen werden von der Unfallversicherung ausbezahlt.
Übrigens: Dabei zählt nicht nur der komplette Verlust eines bestimmten Körperteils, sondern auch eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit. Wer also z. B. nach einem komplizierten Bruch seine Hand nicht mehr benutzen kann, wird nach Einschätzung des Arztes möglicherweise mit dem gleichen Invaliditätsgrad bewertet wie jemand, der sie komplett verliert.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Standardgliedertaxe festgelegt, nach den sich die Basistarife der meisten Unfallversicherungen richten:
Über den Standard hinaus
Die NÜRNBERGER leistet mindestens auf Basis der Standardgliedertaxe des GDV. Für Heilberufe können Sie aber eine verbesserte Gliedertaxe abschließen. Das ist insbesondere für Ärzte interessant, die beispielsweise beim Verlust einer Hand 100 % statt der üblichen 55 % der versicherten Leistung bekommen würden.
Mit der Gliedertaxe die Invaliditätsleistung ermitteln - einige Rechenbeispiele
Um die finanzielle Leistung Ihrer Unfallversicherung ausrechnen zu können, benötigen Sie Ihre Kapitalleistung bzw. Invaliditätssumme, die Sie im Versicherungsvertrag vereinbart haben, sowie die jeweilige Gliedertaxe. In unseren Beispielen gehen wir von einer Invaliditätssumme von 100.000 EUR aus.
Um die tatsächliche Invaliditätsleistung nach einem Unfall zu ermitteln, wird die Versicherungssumme mit dem jeweiligen Invaliditätsgrad multipliziert.
Bei Handwerksarbeiten Zuhause schlagen Sie sich den Daumen ab. Da die Gliedertaxe hierfür bei 20 % liegt, erhalten Sie bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR eine einmalige Leistung von 20.000 EUR.
Das gilt allerdings nur bei einer hundertprozentigen Gebrauchsminderung, die individuell von einem Arzt festgestellt wird.
Nach einem komplizierten Bruch stellt Ihr Arzt fest, dass Sie Ihren linken Unterarm nur noch zur Hälfte bewegen können. Für den Verlust des Armes unterhalb des Ellenbogens würde die Gliedertaxe bei 60 % liegen. Da aber nur die Hälfte des Unterarms bewegungsunfähig ist, wird die Gliedertaxe nach einer Einschätzung des Arztes halbiert und es ergibt sich eine Einschränkung von insgesamt 30 %. Die Invaliditätsleistung bei oben genannter Versicherungssumme würde dann 30.000 EUR betragen.
Wenn Sie bei dem Heimwerkerunfall zusätzlich zum Daumen auch noch den Zeigefinger verlieren, werden die beiden Gliedertaxen einfach zusammengezählt. Der Invaliditätsgrad liegt dann also bei 30 % (Invaliditätsgrad d. Daumens: 20 % + Invaliditätsgrad d. Zeigefingers 10 %).
Kommen noch mehr Verluste bzw. Einschränkungen hinzu, werden auch die einfach dazu addiert. Allerdings kann die Gesamtsumme maximal 100 % betragen.
Was ist mit Schulter, Knie, Wirbelsäule und Co.?
In der obigen Grafik ist nicht jedem Körperteil ein Invaliditätsgrad zugeordnet. Doch auch Verletzungen an der Wirbelsäule oder am Knie können uns natürlich erheblich beeinträchtigen. In solchen Fällen orientiert sich der Invaliditätsgrad am Umfang der körperlichen oder geistigen Einschränkung der Leistungsfähigkeit im Vergleich zu einer durchschnittlichen Person gleichen Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.
Gesundheitsfragen - was ist bei Abschluss einer Unfallversicherung zu beachten?
Bei den meisten Unfallversicherungen müssen Sie vor Abschluss sogenannte Gesundheitsfragen beantworten. Darin wird zum Beispiel gefragt, ob Sie irgendwelche Vorerkrankungen haben, an Diabetes leiden oder in der Vergangenheit bereits einen Unfall hatten. Diese Fragen sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäß beantworten, da es sonst passieren kann, dass die Versicherung Ihnen die Leistung verweigert.
Besser ohne: Bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung müssen Sie lediglich die Frage nach der Pflegebedürftigkeit beantworten, andere Gesundheitsfragen werden nicht gestellt. Außerdem können Sie sich auf sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten verlassen.