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Junger Mann sitzt auf einer grauen Treppe

Gliedertaxe:

Welcher Körperteil ist wie viel "wert"?

Was makaber klingen mag, ist für Versicherungen ein wichtiges Bewer­tungs­­­kriterium bei der Unfall­versiche­rung. Und sicher ist es auch für Sie interessant zu wissen, was Sie bei Verlust eines Körper­teils bekommen würden.

Gliedertaxe - was genau ist das eigentlich?

Mit der sogenannten Gliedertaxe beurteilen Versicherungs­unternehmen den Invaliditätsgrad eines verunfallten Kunden. Anhand dieser Einteilung wird dann die Leistung ermittelt, die die private Unfallversicherung im Schaden­fall an den Kunden auszahlt - und die ist von Fall zu Fall unter­schiedlich hoch. Das liegt daran, dass es einen großen Unterschied macht, ob jemand nach einem Motorradunfall ein ganzes Bein oder lediglich einen Finger verliert.

Ein höherer Invaliditätsgrad bedeutet gleichzeitig auch mehr Leistung. Schließlich ist eine Person, die ihr Bein verloren hat, im Alltag deutlich eingeschränkter und auf mehr Unter­stützung angewiesen als jemand, der vielleicht "nur" auf seine kleine Zehe verzichten muss.

Die Gliedertaxe kann einer Tabelle entnommen werden, in der für jeden Körperteil prozentual festgelegt wird, wie hoch die körperliche Einschrän­kung nach dem Verlust des Körperteils ist.

Unfallversicherung

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Invaliditätsgrad - eine Definition

Der Invaliditätsgrad beschreibt, wie stark ein Körperteil nach einem Unfall eingeschränkt ist. Die körperliche Beeinträchtigung wird dabei in Prozent angegeben. Je höher der Invaliditätsgrad ist, desto mehr Leistungen werden von der Unfallversicherung ausbezahlt.

Übrigens: Dabei zählt nicht nur der komplette Verlust eines bestimmten Körperteils, sondern auch eine Beeinträchtigung der Funktions­fähigkeit. Wer also z. B. nach einem komplizierten Bruch seine Hand nicht mehr benutzen kann, wird nach Einschätzung des Arztes möglicherweise mit dem gleichen Invaliditätsgrad bewer­tet wie jemand, der sie komplett verliert.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) hat eine Standard­glieder­taxe festgelegt, nach den sich die Basistarife der meisten Unfall­versicherungen richten:

Invaliditätsgrad

Über den Standard hinaus

Die NÜRNBERGER leistet min­des­tens auf Basis der Standard­gliedertaxe des GDV. Für Heil­berufe können Sie aber eine verbesserte Gliedertaxe ab­schlie­ßen. Das ist insbesondere für Ärzte interessant, die beispiels­weise beim Verlust einer Hand 100 % statt der üblichen 55 % der versicherten Leistung bekommen würden.

Mit der Gliedertaxe die Invaliditätsleistung ermitteln - einige Rechenbeispiele

Um die finanzielle Leistung Ihrer Unfallversicherung ausrechnen zu können, benötigen Sie Ihre Kapital­leistung bzw. Invaliditäts­summe, die Sie im Versicherungs­vertrag vereinbart haben, sowie die jeweilige Gliedertaxe. In unseren Beispielen gehen wir von einer Invaliditäts­summe von 100.000 EUR aus.

Um die tatsächliche Invaliditäts­leistung nach einem Unfall zu ermitteln, wird die Versicherungs­summe mit dem jeweili­gen Invaliditäts­grad multipliziert.

Beispiel 1: Kompletter Verlust des rechten Daumens

Bei Handwerksarbeiten Zuhause schlagen Sie sich den Daumen ab. Da die Gliedertaxe hierfür bei 20 % liegt, erhalten Sie bei einer Versicherungs­summe von 100.000 EUR eine einmalige Leistung von 20.000 EUR.

Das gilt allerdings nur bei einer hundert­prozentigen Gebrauchs­minderung, die individuell von einem Arzt festgestellt wird.

Beispiel 2: Eingeschränkte Funktion des linken Unterarms

Nach einem komplizierten Bruch stellt Ihr Arzt fest, dass Sie Ihren linken Unterarm nur noch zur Hälfte bewegen können. Für den Verlust des Armes unterhalb des Ellen­bo­gens würde die Gliedertaxe bei 60 % liegen. Da aber nur die Hälfte des Unterarms bewegungsunfähig ist, wird die Gliedertaxe nach einer Einschätzung des Arztes halbiert und es ergibt sich eine Einschrän­kung von insgesamt 30 %. Die Invaliditäts­­­­leistung bei oben genannter Versicherungs­summe würde dann 30.000 EUR betragen.

Beispiel 3: Verlust mehrerer Körperteile

Wenn Sie bei dem Heimwerkerunfall zusätzlich zum Daumen auch noch den Zeigefinger verlieren, werden die beiden Gliedertaxen einfach zusammen­­gezählt. Der Invaliditäts­grad liegt dann also bei 30 % (Invaliditäts­grad d. Daumens: 20 % + Invaliditäts­grad d. Zeigefingers 10 %).

Kommen noch mehr Verluste bzw. Einschränkungen hinzu, werden auch die einfach dazu addiert. Allerdings kann die Gesamtsumme maximal 100 % betragen.

Was ist mit Schulter, Knie, Wirbelsäule und Co.?

In der obigen Grafik ist nicht jedem Körperteil ein Invaliditäts­grad zugeordnet. Doch auch Verletzungen an der Wirbelsäule oder am Knie können uns natürlich erheblich beeinträch­tigen. In solchen Fällen orientiert sich der Invaliditätsgrad am Umfang der körperlichen oder geistigen Einschränkung der Leistungsfähigkeit im Vergleich zu einer durchschnittlichen Person gleichen Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt aus­schließ­lich nach medizinischen Gesichts­punkten.

Gesundheitsfragen - was ist bei Abschluss einer Unfall­versicherung zu beachten?

Bei den meisten Unfall­versicherungen müssen Sie vor Abschluss sogenannte Gesund­heits­fragen beantworten. Darin wird zum Beispiel gefragt, ob Sie irgend­welche Vorerkrankungen haben, an Diabetes leiden oder in der Vergangenheit bereits einen Unfall hatten. Diese Fragen sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäß beant­worten, da es sonst passieren kann, dass die Versicherung Ihnen die Leistung verweigert.

Besser ohne: Bei der NÜRNBERGER Unfallversicherung müssen Sie lediglich die Frage nach der Pflegebedürftigkeit beantworten, andere Gesund­heits­fragen werden nicht gestellt. Außerdem können Sie sich auf sofortigen Versicherungs­schutz ohne Warte­zeiten verlassen.

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