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Mann lässt Wasser über seine Hände laufen

Was tun bei Verbrennungen?

Brandwunden richtig behandeln.

Einmal zu nah ans Grillfeuer gekom­men, kochendes Wasser über die Hand geschüttet… Verbrennungen zählen zu den schmerz­­haftesten und oft lang­wierigsten Verletzungen. Ab wann muss der Arzt helfen?

Klein, rot, stabile Blasen…

Verbrennungen der Grade 1 und 2a, die nur wenige Zentimeter groß sind, können selbst behandelt werden: Halten Sie die betroffene Stelle ca. 15 Minuten lang unter kühles bis lauwarmes Leitungs­wasser (15 - 30°). Kein Eis oder eiskaltes Wasser verwenden, sonst kann das Gewebe erfrieren! Im Gesicht mit feuchten Tüchern kühlen, dabei die Atemwege freihalten. Anschließend die Brand­wunde keimfrei abdecken (Pflaster oder steriler Verband) und locker verbinden. Sind Brandblasen vorhanden: vor dem Verbinden mit Watte "polstern". Brandblasen auf keinen Fall aufstechen, denn sie schützen die Haut darunter.

Tut es sehr weh oder hat sich eine verbrannte Stelle entzündet, helfen ggf. das Schmerzmittel Ibuprofen, spezielle Brandsalben oder Aloe-vera-Gel. Lassen Sie sich dazu vom Arzt oder Apotheker beraten. Verzichten Sie auf alte Haus­mittel wie Öl, Butter, Mehl o. Ä., sie erschweren die Wundheilung und können Entzündungen auslösen. Eine leichte Brandverletzung sollte inner­halb von 10 bis 14 Tagen ausgeheilt sein. Ist dies nicht der Fall oder verschlim­mern sich die Symptome in den ersten Tagen, gehen Sie besser zum Arzt.

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Wir können Unfälle nicht verhindern - aber für Normalität in Ihrem Leben sorgen.

Das gehört gegen Verbrennungen in Ihre Hausapotheke

  • Brandwundenpflaster (Hydrogel- oder Hydrokolloid-Pflaster)
  • Sterile Zellstoff-Mull-Kompressen oder Aluminium-bedampfte Kompressen
  • Verbandmaterial (nicht selbsthaftend)
  • Sterile Watte zum Polstern von Brandblasen
  • Après-Sonnenmilch zum Auftragen bei leichten Sonnenbränden
  • Brandsalbe oder Brandgel
  • Kühlendes Gel mit pflanzlichen Wirkstoffen wie Aloe vera
  • Entzündungshemmende Schmerzmittel (beispielsweise Ibuprofen)

Großflächig und heftig

Reicht die Verbrennung über eine Fläche von ein paar Zentimetern hinaus? Ist sie gar dem Grad 2b bzw. 3 zuzuord­nen? Oder ist die betroffene Person ein Kind? Dann hilft kein Herumdoktern in Eigenregie mehr. Jetzt müssen Sie ruhig bleiben, Erste Hilfe leisten und den Notruf 112 wählen bzw. ein Krankenhaus aufsuchen.

Wichtig: Klebt verbrannte oder verbrühte Kleidung am Körper, darf diese nur von medizinischem Personal entfernt werden. Kühlen Sie die Wunden mit lauwarmem Wasser, decken Sie sie steril ab, legen Sie aber keinen festen Verband an. Decken Sie den Verletzten zu und halten Sie ihn warm, damit kein Schock eintritt. Verliert der Betroffene das Bewusst­sein, wenden Sie die bewährten Maßnahmen der Ersten Hilfe wie stabile Seitenlage, Beatmung und Herzmassage an.

Immer ärztlicher Behandlung bedürfen Verätzungen, Verbrennungen und Verbrühungen der Augen, direkt über einem Gelenk oder an Babys und Kindern. Wussten Sie, dass schon 5 % verbrannte Körperoberfläche bei einem Kind lebensbedrohlich sein können? Für einen Erwachsenen wird es ab 15 % gefährlich. Liegt die verbrannte Hautoberfläche schätzungsweise darüber oder zeigen sich bereits Schocksymptome wie Blässe, Zittern, kalter Schweiß: nicht kühlen, sondern Wärme zuführen und Beine hochlagern.

Die verschiedenen Verbrennungsgrade erkennen

Verbrennungsgrad 1:

Haut schmerzt, rötet sich und schwillt leicht an, keine Blasen­bildung. Entsteht z. B. durch Sonnenbrand, schwachen Stromschlag, kurzen Kontakt mit heißem Bügeleisen.

Verbrennungsgrad 2a:

Haut schmerzt/rötet sich stark und bildet geschlossene Blasen. Entsteht z. B. durch Verbrühungen mit Koch- oder Badewasser, Kontakt mit einer Kerzen- oder Feuerzeugflamme.

Verbrennungsgrad 2b:

Haut schmerzt wenig, Wundfläche ist hell bis weiß, Blasen platzen auf. Hinterlässt nach dem Abheilen oft Narben.

Verbrennungsgrad 3:

Verkohlung, Bildung von Blasen und Nekrosen (abgestorbenes Gewebe, das sich entzünden kann), keine Schmerzen, da die Nervenenden geschädigt sind. Entsteht z. B. durch Starkstrom, längeren Kontakt mit offenem Feuer bei Wohnungsbrän­den, Grill- und Autounfällen.

Wirksamer Schutz von der NÜRNBERGER

Mit der NÜRNBERGER sind Sie bei Brandverletzungen optimal abgesichert: Wir zahlen Krankenhaus­tage­geld (auch ambulant) und kosmetische Operatio­nen. Stellen Sie Ihr Versicherungs-Paket aus verschie­denen Modulen zusammen - z. B. mit dem Reha-SchutzBrief.

Verbrennungen vorbeugen - das ist zu beachten

Was sind die häufigsten Ursachen für Brandverletzungen?

Jährlich werden in Deutschland ungefähr 350.000 Menschen mit Verbrennungen ambulant behandelt und etwa 15.000 in Kliniken stationär betreut. Um die 10 % davon benöti­gen eine intensivmedizinische Behand­lung. Am häufigsten entste­hen Brand­verletzungen durch Feuer (55 %) und Verbrühungen (40 %), seltener durch Strom und chemische Substanzen (5 %). Ein Drittel der betroffenen Erwachsenen erleidet Verbrennungen bei Arbeitsunfällen.

Spielt das Alter eine Rolle?

Kinder bis 4 Jahre sind überdurch­schnittlich von Verbrühungen betroffen: 70 % ihrer Verletzungen entstehen durch heißes Wasser und Dämpfe. Ältere Kinder und Jugend­liche verunglücken oft durch unsachgemäßen Umgang mit Feuer, Strom oder brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin. Bei Erwachsenen sind die klassischen Flammverbrennungen am häufigsten, zum Teil in Verbindung mit einem Inhalationstrauma (Rauchgas­vergiftung).

Wie schütze ich mich vor Verbrennungen?

In der Küche:

  • Heiße Backbleche, Töpfe oder Verschlüsse etc. nur mit Topflappen oder -handschuhen anfassen.
  • Beim Braten und Frittieren möglichst Kleidung mit langen Ärmeln tragen.
  • Brennendes Fett nicht mit Wasser löschen, sondern mit einem Topfdeckel ersticken.
  • Vor dem Öffnen von Dampf­druck­töpfen den heißen Dampf entweichen lassen und dabei einen Schritt zurücktreten.
  • Pfannen- und Topfgriffe sollten nicht überstehen, damit sie nicht versehentlich durch eine Körper­drehung vom Herd geworfen werden.

Im Wohn- und Schlafzimmer:

  • Kerzen nicht unbeaufsichtigt brennen lassen, Luftzug vermeiden.
  • Niemals im Bett oder im Liegen auf dem Sofa rauchen!
  • Nie die Fläche des eingeschalte­ten Bügeleisens berühren, auch nicht zur Probe. Beim Unter­brechen oder Beenden des Bügelns gleich den Stecker ziehen. Kabel nicht herunter­hängen lassen.
  • Vor Elektroarbeiten immer die Sicherung ausschalten. Sicherungskasten regelmäßig kontrollieren.

Im Garten:

  • Ausreichend Sonnenschutz auftragen, im Hochsommer zwischen 11 und 15 Uhr die Sonne ganz vermeiden.
  • Dunkle Kleidung schützt besser vor UV-Strahlen als helle, Kunstfasern besser als Baumwolle. Im nassen Zustand verlieren Textilien einen großen Teil ihrer Schutzfunktion.
  • Beim Grillen Sicherheitsregeln beachten.
Kleinkinder im Haushalt - welchen speziellen Schutz brauchen sie?

In der Küche:

  • Kinder nicht während des Kochens in der Küche spielen lassen.
  • Möglichst nur die hinteren Kochfelder benutzen.
  • Keine Behälter mit heißen Flüssigkeiten am Rand von Arbeitsplatten oder Tischen stehen lassen.
  • Wasserkocher, Toaster etc. nicht am Rand von Arbeitsplatten oder Tischen benutzen, Kabel nicht herunter­hängen lassen.
  • Reinigungsmittel kindersicher im abschließbaren Schrank aufbewahren.

Im Wohn- und Schlafzimmer:

  • Keine herunterhängenden Tischdecken verwenden, die Kinder zum Daran-Ziehen verleiten.
  • Kinder nicht mit offenem Feuer (Kerze, Kamin) oder dem Bügeleisen alleine lassen.
  • Feuerzeuge und Streichhölzer an einem sicheren Ort aufbewahren, den Kinder nicht erreichen können.
  • Kinderbetten, auch Gitterbetten, nicht in der Nähe von Heizungen oder Heizlüftern platzieren.
  • Am besten alle Steckdosen in der Wohnung mit Kindersicherungen ausstatten.

Im Bad:

  • Wassertemperatur beim Einlassen immer kontrollieren. Die ideale Badetemperatur liegt für einen Säugling bei 37°, für ein Kleinkind bis 3 Jahre bei 33°, bis 6 Jahre bei 31,5°.
  • Den Heißwasserregler nie auf "Heiß" stehen lassen!
  • In Wärmflaschen nur Wasser unter 50° füllen und sie gut verschließen.

Im Garten:

  • Babys unter 1 Jahr nie der direkten Sonne aussetzen.
  • Bei Kleinkindern die 4-H-Regel beherzigen: Hut, Hemd, Hose und hoher Lichtschutzfaktor (mind. LSF 20) müssen sein. Der Sonnenschutz sollte zudem den "Australischen Standard" erfüllen (blockiert 90 % der UV-A-Strahlen).
  • Beim Grillen Kinder immer auf Abstand halten.

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