Das Wichtigste in Kürze
- Die Glasbruchversicherung übernimmt die Regulierung von Schäden durch Glasbruch - aber nicht immer ist sie notwendig
- In bestimmten Fällen springt auch die Hausrat-, Wohngebäude- oder die private Haftpflichtversicherung ein
- Die Glasbruchversicherung kann leicht als Zusatzbaustein einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ergänzt werden