Wohngebäude- und Hausratversicherung gehen Hand in Hand. Doch wo genau liegt eigentlich der Unterschied? Welche Gefahren werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt? Wofür zahlt die Hausratversicherung?
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung:
Das sind die Unterschiede.
Unterschied Wohngebäudeversicherung - Hausratversicherung: Hauptsache alles klar!
Der Hauptunterschied zwischen der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung ist schnell erklärt. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Kosten auf, die durch Schäden am Gebäude selbst entstehen. Dies umfasst auch Schäden an Nebengebäuden und an fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten.
Eine Hausratversicherung deckt, wie der Name vermuten lässt, lediglich Ihren Hausrat ab. Dabei handelt es sich um sämtliche "bewegliche" Ge- und Verbrauchsgegenstände Ihres Haushalts. Versichert sind beispielsweise Möbel, Kleidung, Nahrungsmittel, Haushaltselektronik und Bargeld.
Wer kann welche Versicherung abschließen?
Die Hausratversicherung kann jeder Versicherungsnehmer abschließen. Eine Wohngebäudeversicherung hingegen kann ausschließlich vom Eigentümer eines Hauses abgeschlossen werden.
Hausratversicherung vs. Wohngebäudeversicherung: versicherte Gefahren
Eine Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel die folgenden Gefahren ab:
- Blitzschlag
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Leitungswasser
- Explosionen
Eine Hausratversicherung umfasst die gleichen Gefahren. Allerdings ist der Hausrat in der Regel auch noch gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus versichert.
Elementarversicherung problemlos zubuchen
Hätten Sie es gewusst? Weder Hausratversicherung noch Wohngebäudeversicherung springen bei sämtlichen Elementarschäden ein. Bei Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Hochwasser, Lawinen und Co. haben Versicherte keinen Anspruch auf Leistungen.
Eine Gemeinsamkeit haben Wohngebäude- und Hausratversicherung dann aber doch: Beide können problemlos um das Zusatzpaket "Elementargefahren" erweitert werden. Auf diese Weise greift der Versicherungsschutz auch bei Naturkatastrophen.
Unterschied Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung - Beispiele gefällig?
In einigen Situationen liegt es nicht auf der Hand, ob die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung einspringt. Grund genug für uns, einige Spezialfälle zu beleuchten.
- Fest verbaute Armaturen und Fliesen im Badezimmer werden von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Badmöbel hingegen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Hausratversicherung.
- Für lose Teppiche ist die Hausratversicherung da. Für Schäden an fest verklebten Teppichen kommt die Wohngebäudeversicherung auf.
- Heizungen sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung - zumindest dann, wenn sie fest mit dem Gebäude verbunden sind. Gleiches gilt für Klimaanlagen.
Was tun im Falle eines Schadens
- Vorsorge ist besser als Nachsorge: Bei teureren Anschaffungen sollten Sie die Rechnungen stets gut aufbewahren. So kann im Schadenfall alles deutlich besser nachvollzogen werden.
- Informieren Sie Ihren Versicherer unmittelbar und umfassend über sämtliche aufgetretenen Schäden.
- Halten Sie alle entstandenen Schäden auf Film oder Video fest.
- Denken Sie bei der Dokumentation daran, die Schäden aus verschiedenen Winkeln und mit guter Beleuchtung zu fotografieren/filmen.
- Widerstehen Sie der Versuchung, sämtliche Schäden sofort zu beseitigen. Unter Umständen will sich die Versicherung selbst über das Ausmaß der Schäden informieren.
- Entsorgen Sie die beschädigten Gegenstände nicht gleich. Womöglich möchte die Versicherung noch einen Blick darauf werfen.
- Immer auch an die Schadenminderungspflicht denken: Sie müssen sofort aktiv werden, wenn weitere Schäden drohen. Ergreifen Sie Maßnahmen, um diese zu verhindern (z. B. abdecken, abstützen).
- Suchen Sie nach Zeugen für die entstandenen Schäden. Das gilt insbesondere für größere Schäden - beispielsweise am Dach.
- Wenn Sie Extrakosten vermeiden möchten, sollten Sie nicht auf eigene Faust einen Sachverständigen bestellen. Der Versicherer übernimmt ausschließlich die Kosten für Gutachter, die er selbst beauftragt hat.
Antworten auf häufige Fragen
Ihre Hausratversicherung können Sie bei Umzug einfach mitnehmen. Sie müssen Ihren Versicherer allerdings über Ihren Umzug informieren. Gegebenenfalls ändern sich die Beiträge, wenn Sie in eine andere Tarifzone ziehen. Denn diese Zonen werden nach Risiken bestimmt. Zudem sollten Sie Ihre Versicherungssumme an Ihre neue Wohnung anpassen. Praktisch: Für einen Zeitraum von 2 Monaten während Ihres Umzugs haben Sie sowohl für Ihre neue als auch für Ihre alte Wohnung Versicherungsschutz.
Im Gegensatz zur Hausratversicherung wird eine Wohngebäudeversicherung bei Umzug nicht einfach mitgenommen. Stattdessen geht sie bei einem Wechsel des Eigentümers auf den neuen Hausbesitzer über. Dieser hat jedoch die Möglichkeit, sie binnen eines Monats zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
Ja. Sowohl die Wohngebäudeversicherung als auch die Hausratversicherung können Sie je nach Bedarf mit verschiedenen Zusatzpaketen erweitern. Der Abschluss des Zusatzpakets "Elementargefahren" beispielsweise erweitert Ihren Versicherungsschutz auf Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen, Hochwasser und Rückstau.
Sie haben noch offene Fragen zur Wohngebäude- oder zur Hausratversicherung? Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie auch unseren kostenlosen Rückrufservice, um zu Ihrem Wunschtermin mit einem unserer Spezialisten zu sprechen.
Wohngebäude- und Hausratversicherung ergänzen sich
Gegen Schäden am Hausrat oder am Gebäude ist niemand gefeit. Hausbesitzer, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten daher stets zweigleisig fahren und sich sowohl für eine Wohngebäudeversicherung als auch für eine Hausratversicherung entscheiden. Damit größere Schäden am Hausrat oder am Gebäude keine existenzgefährdenden Folgen haben.
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