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Mann blickt mit Kaffeetasse in der Hand aus dem Wohnungsfenster

Hausrat- und Wohngebäude­versicherung:

Das sind die Unterschiede.

Wohngebäude- und Hausratversiche­rung gehen Hand in Hand. Doch wo genau liegt eigentlich der Unter­­schied? Welche Gefahren werden durch die Wohnge­bäude­versicherung abgedeckt? Wofür zahlt die Haus­rat­versicherung?

Frau mit schwarzer Umhängetasche öffnet Wohnungstür

Unterschied Wohnge­bäu­de­versicherung - Hausrat­versiche­rung: Hauptsache alles klar!

Der Hauptunterschied zwischen der Wohngebäude­versiche­rung und der Hausrat­versicherung ist schnell erklärt. Die Wohnge­bäu­de­versiche­rung kommt für Kosten auf, die durch Schäden am Gebäu­de selbst entste­hen. Dies um­fasst auch Schäden an Neben­gebäuden und an fest mit dem Gebäude verbun­de­nen Objekten.

Eine Hausratversicherung deckt, wie der Name vermuten lässt, lediglich Ihren Hausrat ab. Dabei handelt es sich um sämtliche "bewegliche" Ge- und Ver­brauchsgegenstände Ihres Haus­halts. Versichert sind beispielsweise Möbel, Kleidung, Nahrungsmittel, Haushalts­elektronik und Bargeld.

Wer kann welche Versiche­rung ab­schließen?

Die Hausratversicherung kann jeder Versicherungsnehmer abschlie­ßen. Eine Wohnge­bäu­de­­versicherung hingegen kann ausschließlich vom Eigentümer eines Hauses abgeschlossen werden.

Hausratversicherung vs. Wohn­gebäudeversicherung: versicherte Gefahren

Eine Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel die folgenden Gefahren ab:

  • Blitzschlag
  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Leitungswasser
  • Explosionen

Eine Hausratversicherung umfasst die gleichen Gefahren. Allerdings ist der Hausrat in der Regel auch noch gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus versichert.

Elementarversicherung prob­lem­los zubuchen

Hätten Sie es gewusst? Weder Haus­rat­versicherung noch Wohngebäude­versiche­rung springen bei sämt­lichen Elementarschäden ein. Bei Naturkata­stro­phen wie Erdbeben, Erdfall, Erd­rutsch, Hochwasser, Lawinen und Co. haben Versicherte keinen Anspruch auf Leistungen.

Eine Gemeinsamkeit haben Wohnge­bäude- und Hausrat­versicherung dann aber doch: Beide können problemlos um das Zusatzpaket "Elementarge­fah­ren" erweitert werden. Auf diese Wei­se greift der Versicherungsschutz auch bei Naturkatastro­phen.

Unterschied Wohngebäude­versi­che­rung und Haus­rat­­versicherung - Beispiele gefällig?

In einigen Situationen liegt es nicht auf der Hand, ob die Wohngebäude­versi­che­rung oder die Hausrat­versicherung einspringt. Grund genug für uns, eini­ge Spe­zial­fälle zu beleuchten.

  • Fest verbaute Armaturen und Fliesen im Badezimmer werden von der Wohn­ge­bäu­de­versicherung abgedeckt. Badmö­bel hingegen fallen in den Zuständig­keitsbereich der Hausrat­versicherung.
  • Für lose Teppiche ist die Hausratver­sicherung da. Für Schäden an fest verklebten Teppi­chen kommt die Wohn­gebäudeversicherung auf.
  • Heizungen sind ein Fall für die Wohnge­bäudeversicherung - zumindest dann, wenn sie fest mit dem Gebäude ver­bunden sind. Gleiches gilt für Klima­an­lagen.

Was tun im Falle eines Schadens

  • Vorsorge ist besser als Nach­sorge: Bei teureren Anschaf­fun­gen sollten Sie die Rech­nungen stets gut aufbewahren. So kann im Schadenfall alles deutlich besser nachvollzogen werden.
  • Informieren Sie Ihren Versi­che­rer unmittelbar und um­fassend über sämtliche aufgetretenen Schäden.
  • Halten Sie alle entstandenen Schäden auf Film oder Video fest.
  • Denken Sie bei der Doku­men­tation daran, die Schäden aus verschie­denen Winkeln und mit guter Beleuchtung zu foto­gra­fieren/filmen.
  • Widerstehen Sie der Versu­chung, sämtliche Schäden sofort zu beseiti­gen. Unter Umständen will sich die Versicherung selbst über das Ausmaß der Schäden infor­mieren.
  • Entsorgen Sie die beschädigten Gegenstände nicht gleich. Wo­möglich möchte die Versi­che­rung noch einen Blick darauf werfen.
  • Immer auch an die Schaden­minderungs­pflicht denken: Sie müssen sofort aktiv werden, wenn weitere Schäden drohen. Ergreifen Sie Maßnahmen, um diese zu verhindern (z. B. ab­decken, abstützen).
  • Suchen Sie nach Zeugen für die entstandenen Schäden. Das gilt insbe­son­dere für größere Schä­den - beispielsweise am Dach.
  • Wenn Sie Extrakosten vermei­den möchten, sollten Sie nicht auf eigene Faust einen Sach­verständigen bestellen. Der Versicherer übernimmt aus­schließlich die Kosten für Gut­ach­ter, die er selbst beauftragt hat.

Antworten auf häufige Fragen

Was passiert mit meiner Versiche­rung, wenn ich umziehe?

Ihre Hausratversicherung können Sie bei Umzug einfach mitnehmen. Sie müssen Ihren Versiche­rer aller­dings über Ihren Umzug infor­mie­ren. Ge­ge­benenfalls ändern sich die Bei­trä­ge, wenn Sie in eine andere Tarif­zone ziehen. Denn diese Zonen wer­den nach Risiken be­stimmt. Zudem soll­ten Sie Ihre Versiche­rungs­sum­me an Ihre neue Wohnung anpassen. Prak­tisch: Für einen Zeit­raum von 2 Mo­na­ten während Ihres Umzugs haben Sie sowohl für Ihre neue als auch für Ihre alte Woh­nung Versicherungs­schutz.

Im Gegensatz zur Hausratversiche­rung wird eine Wohngebäude­versi­che­rung bei Umzug nicht einfach mitgenommen. Stattdessen geht sie bei einem Wechsel des Eigentümers auf den neu­en Hausbesitzer über. Dieser hat jedoch die Möglichkeit, sie binnen eines Monats zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

Kann ich Wohngebäude- und Hausratversicherung erweitern?

Ja. Sowohl die Wohngebäude­versicherung als auch die Hausrat­versicherung können Sie je nach Bedarf mit verschiedenen Zusatz­paketen erweitern. Der Ab­schluss des Zusatzpakets "Elementar­gefah­ren" beispielsweise erweitert Ihren Versicherungsschutz auf Naturkata­strophen wie Erd­beben, Lawinen, Hochwasser und Rückstau.

Wo bekomme ich Hilfe bei Fragen und Problemen?

Sie haben noch offene Fragen zur Wohngebäude- oder zur Hausrat­versicherung? Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie auch unseren kostenlosen Rückruf­service, um zu Ihrem Wunschtermin mit einem unserer Spezialisten zu spre­chen.

Hausratversicherung

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Wohngebäude- und Hausrat­versicherung ergänzen sich

Gegen Schäden am Hausrat oder am Gebäude ist niemand gefeit. Haus­be­sitzer, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten daher stets zweig­leisig fahren und sich sowohl für eine Wohngebäudeversiche­rung als auch für eine Hausratversicherung ent­schei­den. Damit größere Schäden am Haus­rat oder am Gebäude keine exis­tenz­ge­fähr­denden Folgen haben.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite wurden von uns mit größter Sorgfalt recherchiert und erstellt. Für die Richtigkeit, Vollstän­dig­keit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir jedoch keine Gewähr.

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