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Mann fährt Cabrio während Frau auf Beifahrersitz Hände in die Luft streckt

Grüne Versicherungs­karte.

Wichtig bei Auslandsreisen mit dem Auto: die Grüne Versicherungskarte.

Was ist die Grüne Karte? Die Grüne Versicherungskarte ist der Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung bei Autoreisen im Ausland. Sie steht für den grenzüberschreitenden Versicherungsschutz und erleichtert bei Autounfällen die Schaden­regulierung. Wir sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt.

So sind Sie auch im Ausland versichert: Die Grüne Karte steht für Haftung

Die Grüne Karte, offiziell: die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", ist Ihr Versicherungs­nachweis und ermöglicht Ihnen sorgenfreie Autoreisen ins Ausland. Auch bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland hilft sie Ihnen. Wussten Sie: Noch bis 1965 musste bei jedem Grenzüberschritt der jeweilige nationale Versicherungs­schutz einzeln nachgekauft werden. Heute ist die Grüne Versicherungs­karte in der EU meist überflüssig. In einzelnen Ländern ist sie aber zwingend notwendig und in anderen zumindest immer noch ein hilfreiches Reisedokument.

46 Länder gehören dem Grüne-Karte-System inzwischen an. Überwiegend in Europa, aber auch in Nordafrika und dem Nahen Osten. Über 1.500 Autoversicherer haben sich dem System angeschlossen.

Die Grüne Karte soll grenz­überschreitenden Straßenverkehr vereinfachen und die Entschädigung einheimischer Verkehrsopfer durch ausländische Autofahrer sicherstellen. Sie stellt damit eine Garantie für das besuchte Land dar, dass Ihre deutsche Haftpflicht­versicherung im Schadenfall für Sie einspringen wird.

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Das Grüne-Karte-System: Das müssen Sie für Ihre Auslandsreise mit dem Auto wissen!

Wie erhalte ich die Grüne Karte?

Die Grüne Karte bekommen Sie kostenfrei von Ihrer Kfz-Versicherung oder vom Deutschen Büro Grüne Karte zugesandt. Fordern Sie die Karte per Telefon, E-Mail oder Post an. Ihre Versicherung garantiert damit die erforderliche Deckungssumme für einen Schadenfall.

Wie lange ist die Grüne Karte gültig?

In der Regel ist die Grüne Karte Ihrer Versicherung für 3 Jahre gültig. Achten Sie also vor einer Reise rechtzeitig darauf und fordern Sie gegebenenfalls eine neue an. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, wird Ihre Grüne Karte wertlos und sollte vernichtet werden.

Welche Informationen stehen auf der Grünen Karte?

Die Grüne Karte ist quasi der Garantieschein für Ihre Haftpflicht­versicherung. Sie enthält alle wichtigen Daten wie Ihr Kennzeichen, den Autohersteller, die Anschrift Ihrer Versicherung sowie die Ansprech­partner im Ausland. Wenn Länder auf der Grünen Karte gestrichen sind, gewährt Ihr Versicherer dort keinen Schutz. Auf Wunsch kann aber unter Umständen eine Deckung für diese Länder vereinbart werden - gegen Aufpreis.

Was mache ich mit der Grünen Karte?

Fertigen Sie ein Duplikat an, das Sie bei einem Unfall ausfüllen können. Das Original bewahren Sie bitte immer im Auto auf. Bei Verkehrskontrollen im Ausland kann danach gefragt werden.

In welchen Ländern ist die Grüne Karte vorgeschrieben?

Türkei, Russland, Ukraine, Albanien, Weißrussland, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina. Auch für Italien, das als EU-Mitglied eigentlich das Kfz-Kennzeichen als Beleg für einen gültigen Versicherungsschutz anerkennt, empfehlen wir Ihnen unbedingt die Mitnahme einer Grünen Karte.

In welchen Ländern gilt die Grüne Karte nicht?

Kosovo, Israel, Iran, Marokko, Tunesien. Kosovo ist ein Sonderfall. An der Grenze müssen Sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung, hier eine Grenzversicherung, abschließen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig!

In welchen Ländern brauche ich eigentlich keine Grüne Karte mehr?

Derzeit können Sie in 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und ferner Andorra, Kroatien und Schweiz auch ohne Grüne Karte die Grenze überfahren. Heute greift oft schon das Kennzeichenabkommen. Ihr Kfz-Kennzeichen mit Landeskürzel dient dann ganz unbürokratisch als Versicherungsnachweis.

Worum sollte ich mich zur Sicherheit immer kümmern?

Wir empfehlen Ihnen, sicherheitshalber immer eine Grüne Karte mitzuführen. Im Schadenfall sorgt sie für Vertrauen und Verständigung im Ausland und vereinfacht somit die Regulierung. Informieren Sie sich auch über die jeweilige Deckungssumme für das Reiseland.

Was tun bei einem Unfall im Ausland? So verhalten Sie sich richtig!

1. Nach einem Unfall halten Sie Ihr Fahrzeug an. Auch wenn es noch fahrtüchtig sein sollte, fahren Sie nicht weiter zum nächsten Parkplatz oder zur Nothaltebucht.

2. Warnen Sie andere vor der Unfallstelle. In jedem Pkw müssen Warnwesten liegen. Ziehen Sie Ihre Warnweste über, nehmen Sie das Warndreieck und stellen Sie es in sicherem Abstand auf: auf der Autobahn mit 200 Metern Abstand, auf der Landstraße 100 Meter und in der Stadt 50 Meter.

3. Leisten Sie Erste Hilfe. Sie sind gesetzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet. Ewas im Rahmen Ihrer Fähigkeiten zu tun, ist besser, als gar nichts zu tun. Wenn nötig und wenn es sich nicht um Schwerverletzte handelt, bringen Sie betroffene Personen aus der Unfallzone heraus in einen sicheren Bereich.

4. Melden Sie den Unfall der Polizei (Telefon 110) oder dem Notruf (112) über Ihr Handy oder die Notruf­säulen. Es ist immer empfehlenswert, die Polizei zu informieren. Nennen Sie Ihren Namen und Standort und beschreiben Sie kurz den Unfall.

5. Nehmen Sie den Unfall auf. Notieren Sie Namen, Kennzeichen und Kontaktdaten des Unfallgegners, fragen Sie bei Fahrern aus dem Ausland nach der Grünen Karte. Machen Sie Fotos von den Schäden, den Bremsspuren, dem Unfallort und von den Papieren des Unfallgegners. Nutzen Sie den Europäischen Unfallbericht. Blechschäden können Sie auf Wunsch selbst regeln, danach säubern Sie die Unfallzone und nehmen Ihr Warndreieck mit. Wenn die Polizei gerufen wurde (immer bei Personenschäden!), lassen Sie die Unfallzone bitte unberührt für die Beweisaufnahme.

6. Für jegliche Schadenregulierung mit einer Kfz-Versicherung ist ein polizeilicher Unfallbericht erforderlich! Geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab und vermeiden Sie Absprachen mit Schaden­managern anderer Versicherungen.

7. Melden Sie, egal ob als Verursacher oder Geschädigter, den Unfall binnen 1 Woche Ihrer Kfz-Versicherung, schwere Unfälle mit Opfern binnen 48 Stunden. Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeughaltern können Sie den Schadenfall auch dem Deutschen Büro Grüne Karte melden.

8. Ist die Versicherung des Unfallgegners nicht zu ermitteln, können Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen. Diese gesetzlich anerkannte Stelle kann die gegnerische Kfz-Versicherung für Sie ermitteln. Nutzen Sie die kostenlose Service-Rufnummer 0800 250260-0 und nennen Sie das andere Autokennzeichen, das Datum und wo der Unfall geschah.

9. Ist das Kennzeichen unbekannt, hat der Unfallgegner im Ausland keine Haftpflicht oder zahlt die andere Versicherung keine Entschädigung, wenden Sie sich an die Verkehrsopferhilfe e. V. Dieser Verein der Kfz-Haftpflichtversicherer hat einen Fonds für Entschädigungs­zahlungen in solchen Fällen.

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