Auslandsreisen, ob Geschäfts- oder Urlaubsreisen, sind oft mit einem hohen Unfallrisiko verbunden. Fehlende Ortskenntnisse, fremde Verkehrsregeln und sprachliche Unsicherheiten beeinträchtigen die Aufmerksamkeit - und schon ist es passiert. Nicht in jedem Land sind die Regelungen für das Verhalten nach einem Verkehrsunfall gleich. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise umfassend zu informieren. Letztendlich kann sich die Schadenregulierung über lange Zeit hinziehen. All diese Fragen werden wichtig, wenn es zu einem Unfall im Ausland kommt.
Autounfall im Ausland:
Wie verhalte ich mich richtig bei einem Autounfall im Ausland?
Unfall im Ausland: nicht ohne Polizei
Wenn Sie bei einer Auslandsreise mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall haben, sollten Sie in jedem Fall die Polizei rufen - auch wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt. Dadurch stellen Sie sicher, dass der Unfall ordnungsgemäß aufgenommen wird. Keinesfalls sollten Sie sich einfach vom Unfallort entfernen, auch dann nicht, wenn kein anderes Fahrzeug und keine andere Person an dem Unfall beteiligt waren.
Das Verkehrsrecht in den Ländern Europas und in anderen Staaten der Welt unterscheidet sich teilweise sehr stark. Daher sollten Sie sich immer durch eine polizeiliche Unfallaufnahme absichern.
In Polen, Tschechien, Kroatien, Bulgarien, Ungarn und der Slowakei ist es beispielsweise Pflicht, bei jedem Unfall die Polizei einzuschalten. In anderen Ländern nimmt die Polizei Bagatellschäden gar nicht erst auf. Dennoch sollten Sie darauf bestehen, vor allem, wenn keine weiteren Zeugen vorhanden sind.
Vor einer Auslandsreise rechtzeitig informieren
Wer ins Ausland reisen möchte, sollte sich frühzeitig vor Reiseantritt über die Verkehrsvorschriften informieren, um bei einem Unfall gewappnet zu sein. In einigen Ländern ist es zum Beispiel Pflicht, beim Verlassen des Fahrzeugs Warnwesten zu tragen. Wie in Deutschland sind auch im Ausland Verbandskasten und Warndreieck vorgeschrieben. Wichtig ist eine grüne Versicherungskarte, die der Versicherer ausstellt. Die NÜRNBERGER bietet ihren Versicherungsnehmern außerdem einen europäischen Unfallbericht zum Download.
Wichtige Notrufnummern in Ihrem Reiseland sollten Sie immer zur Hand haben, um im Schadenfall leichter Versicherung, Polizei und Rettungsdienst verständigen zu können. In vielen Ländern ist die Rufnummer 112 dem Rettungsdienst vorbehalten. In Österreich, der Schweiz und Liechtenstein ist er jedoch unter der Nummer 144 zu erreichen. In Norwegen lautet die Rufnummer 113 und in Serbien 194. In Frankreich ist der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 15 erreichbar.
Richtig verhalten nach einem Unfall im Ausland
- Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern
- Nach verletzten Personen sehen, Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst rufen
- Polizei rufen
- Fotos von der Unfallstelle und den Beschädigungen aufnehmen
- Namen und Adressen des Unfallgegners und möglicher Zeugen notieren
- Europäischen Unfallbericht möglichst gemeinsam ausfüllen und dabei Kennzeichen und Versicherungsnummern eintragen
- Unfallstelle räumen
- Bei eigenen leichten Verletzungen einen Arzt aufsuchen
- Eigene Versicherung und die des Unfallgegners informieren
NÜRNBERGER Kfz-Haftpflicht: Auslandsschadenschutz & mehr
Kommt es bei einem Unfall im Ausland nur zu einem Blechschaden, stellt sich zunächst die Frage, was mit dem beschädigten Fahrzeug geschehen soll. Ist es noch fahrbereit, dann bietet es sich an, die Reparatur nach der Reise am Heimatort durchführen zu lassen. Ist das jedoch nicht der Fall, kann das Auto entweder von einem Abschleppdienst in die heimische Werkstatt transportiert oder in einer Werkstatt vor Ort repariert werden. Bei einem Totalschaden ist es oft sinnvoll, das Fahrzeug vor Ort verschrotten zu lassen, um unnötige Kosten für den Rücktransport zu vermeiden. Wurde der Unfall durch eine andere Person verursacht, ist diese grundsätzlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Nicht in allen Ländern gilt jedoch eine Versicherungspflicht wie in Deutschland. In anderen Ländern wiederum sind die Deckungssummen sehr niedrig und reichen oft nicht aus, um den Schaden zu regulieren.
Die NÜRNBERGER bietet ihren Versicherungsnehmern im Rahmen der Autoversicherungen Komfort und Premium einen Auslandsschadenschutz an. Dieser stellt den Schadenersatz nach deutschem Recht sicher - in 26 europäischen Ländern! Weitere Zusatzpakete zur Kfz-Haftpflichtversicherung unterstützen unsere Kunden bei einem Unfall im Ausland.
Zusatzpakete:
- UnfallSchutz mobil: Nach einem Unfall wird Ihnen die doppelte Leistung ausgezahlt.
- SofortService-Unfall: Dieser Service ermöglicht nach einem Unfall im Ausland die ärztliche Behandlung zu Hause.
- SchutzBrief: Der Schutzbrief bietet umfassende Hilfe bei einem Unfall im Ausland.
Wie sinnvoll ist ein Schutzbrief?
Schutzbriefe für Fahrten im In- und Ausland bieten Verkehrsverbände und Versicherungen an. Der Schutzbrief der NÜRNBERGER enthält europaweit umfassende Serviceleistungen nach Unfällen sowie Pannen und anderen Zwischenfällen.
Das leistet der Schutzbrief der NÜRNBERGER:
- Pannen- und Unfallhilfe
- Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs
- Rückreise mit einem Mietwagen oder der Bahn
- Rücktransport von verletzten Personen
- Umfassende Beratung und Unterstützung
Schadenregulierung nach einem Autounfall im Ausland
Wieder zurück zu Hause, stellt sich die Frage nach der Regulierung der Reparaturkosten und möglicher Personenschäden. Da das Verkehrs- und das Schadenersatzrecht in vielen Ländern unterschiedlich sind, sollten Sie bei einem fremdverschuldeten Unfall im Ausland gleich nach der Rückkehr einen Rechtsanwalt einschalten. In einigen Ländern ist es zusätzlich notwendig, einen Anwalt vor Ort zu konsultieren. Der Zusatzbaustein Verkehrs-Rechtsschutz der NÜRNBERGER Autoversicherung hilft Ihnen dabei, Ihr Recht durchzusetzen.