Neu am Steuer? Fahranfänger müssen bei Rotlichtverstößen besonders vorsichtig sein. Vor allem, wenn sie sich noch in der 2-jährigen Probezeit befinden. Damit sich Führerschein-Neulinge zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern entwickeln, werden Fehler in der Probezeit strenger bestraft. Das Überfahren einer roten Ampel gilt dabei als A-Verstoß. Dafür bekommen Sie als Fahranfänger nicht nur Bußgeld, Punkte und evtl. ein Fahrverbot aufgebrummt: Sie müssen auch an einem Aufbauseminar teilnehmen und Ihre Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre.
Im Bußgeldbescheid wird Ihnen eine Frist gesetzt (z. B. 2 Monate), in der Sie am Aufbauseminar teilnehmen müssen - übrigens auf eigene Kosten. Bestehen Sie das Seminar innerhalb dieser Frist, bleibt Ihre Fahrerlaubnis erhalten und Ihre Probezeit verlängert sich. Können Sie keine Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme am Aufbauseminar vorlegen, ist Ihre Fahrerlaubnis weg.
Und wenn Sie nach dem Aufbauseminar wieder eine rote Ampel überfahren? Dann erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Maßnahme ist jedoch freiwillig, es kann Sie niemand dazu zwingen. Kommt es danach zu einem erneuten (dritten) Rotlichtverstoß, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dann gibt es in der Regel auch keinen Ermessensspielraum mehr und selbst eine verkehrspsychologische Beratung bringt Ihnen die Fahrerlaubnis nicht zurück.