Kommt es zu einem Stromausfall, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet für entstandene Schäden? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Wichtig ist zunächst ein Grundsatz: Nicht der Stromausfall selbst ist versichert oder automatisch entschädigungspflichtig, sondern nur der konkrete Sachschaden, der dadurch entstanden ist.
Haftung des Netzbetreibers
Grundsätzlich ist der örtliche Stromnetzbetreiber für die Versorgungssicherheit verantwortlich. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Stromausfall kann bestehen, wenn:
- der Ausfall auf ein nachweisbares Verschulden des Netzbetreibers zurückzuführen ist,
- Wartungspflichten verletzt wurden oder
- grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
In der Praxis ist das jedoch schwierig nachzuweisen. Kurzzeitige Unterbrechungen gelten rechtlich oft als hinzunehmende Versorgungsstörung. Ein automatischer Anspruch auf Entschädigung bei Stromausfall besteht daher nicht.
Anders kann es aussehen, wenn Geräte durch eine nachweisbare Überspannung beschädigt wurden - etwa nach einem Gewitter. Hier kommt es auf den Einzelfall an.
Haftung des Vermieters bei Stromausfall in Wohnung oder Haus
Tritt der Stromausfall in der Wohnung oder im gesamten Haus auf, kann auch der Vermieter in der Verantwortung stehen. Das gilt insbesondere dann, wenn:
- die Hauselektrik mangelhaft ist,
- Wartungen unterlassen wurden,
- bekannte Defekte nicht behoben wurden.
Liegt die Ursache jedoch außerhalb des Gebäudes, etwa im öffentlichen Stromnetz, trifft den Vermieter in der Regel keine Haftung.