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Junge liest mit Stirnlampe bei Stromausfall

Stromausfall: Wer haftet für Schäden?

Ob Blackout, Überspannung oder verdorbene Tiefkühlkost: So schützen Sie sich vor finanziellen Folgen eines Stromausfalls.

zuletzt aktualisiert am 23.06.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nicht der Stromausfall selbst, sondern nur der Sachschaden ist versichert.
  • Netzbetreiber haften nur bei nachweisbarem Verschulden.
  • Gefriergut kann bei öffentlichem Stromausfall versichert sein.
  • Überspannungsschäden sind oft nur mit Zusatzbaustein abgedeckt.
  • Ein Notfallplan reduziert Risiken und Folgekosten.

Was ist ein Stromausfall?

Ein Stromausfall liegt vor, wenn die Versorgung mit elektrischer Energie unterbrochen ist - sei es in einer einzelnen Wohnung, im gesamten Haus oder großflächig in einer Region. Je nach Ausmaß spricht man umgangssprachlich auch von einem Blackout oder einem totalen Stromausfall.

Dabei gilt: Nicht jeder Stromausfall ist gleich ein Blackout.

Lokaler Stromausfall im Haus oder in der Wohnung

Oft betrifft ein Stromausfall nur einzelne Haushalte.

Typische Ursachen sind:

  • eine ausgelöste Sicherung
  • ein technischer Defekt an Elektrogeräten
  • Bauarbeiten oder beschädigte Leitungen
  • ein Kurzschluss
  • Überspannung nach einem Gewitter

In solchen Fällen handelt es sich meist um einen Stromausfall im Haus oder in der Wohnung. Hier ist häufig kein Netzbetreiber verantwortlich, sondern die Ursache liegt in der hauseigenen Elektrik.

Regionaler oder großflächiger Blackout

Kommt es zu einem großflächigen Stromausfall (Blackout), betrifft der Ausfall ganze Straßenzüge, Städte oder sogar Regionen.

Ursachen können sein:

  • Extremwetter (z. B. Sturm oder Gewitter mit Blitzschlag)
  • Überlastung des Stromnetzes
  • technische Defekte in Umspannwerken
  • Bauarbeiten mit Leitungsbeschädigung (In solchen Fällen kann unter Umständen auch das verursachende Bauunternehmen haftbar sein.)
  • theoretisch auch Cyberangriffe oder systemische Netzstörungen

Ein solcher Blackout kann mehrere Stunden oder in Ausnahmefällen sogar Tage dauern. Je länger der Ausfall anhält, desto größer ist das Risiko für Folgeschäden. Das betrifft vor allem verdorbene Tiefkühlkost, frostbedingte Rohrbrüche oder Schäden an Elektrogeräten.

Warum ist die Dauer entscheidend?

Viele Verbraucher fragen sich: Wie lange darf ein Stromausfall dauern?

Rein rechtlich gibt es keine feste Stundengrenze, ab der automatisch ein Anspruch auf Entschädigung entsteht. Entscheidend ist vielmehr, ob dem Netzbetreiber ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Für Schadensersatzansprüche gelten außerdem die Haftungsregelungen des § 18 der Niederspannungs­anschluss­verordnung (NAV). Danach sind Ansprüche gegenüber Netzbetreibern gesetzlich begrenzt. Die jeweils geltenden Höchstbeträge richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben zum Zeitpunkt des Schadensfalls.

Vater und Sohn sitzen gemeinsam am Tisch mit einer Taschenlampe im Dunkeln

Wer haftet bei Stromausfall?

Kommt es zu einem Stromausfall, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet für entstandene Schäden? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Wichtig ist zunächst ein Grundsatz: Nicht der Stromausfall selbst ist versichert oder automatisch entschädigungspflichtig, sondern nur der konkrete Sachschaden, der dadurch entstanden ist.

Haftung des Netzbetreibers

Grundsätzlich ist der örtliche Stromnetzbetreiber für die Versorgungssicherheit verantwortlich. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Stromausfall kann bestehen, wenn:

  • der Ausfall auf ein nachweisbares Verschulden des Netzbetreibers zurückzuführen ist,
  • Wartungspflichten verletzt wurden oder
  • grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

In der Praxis ist das jedoch schwierig nachzuweisen. Kurzzeitige Unterbrechungen gelten rechtlich oft als hinzunehmende Versorgungsstörung. Ein automatischer Anspruch auf Entschädigung bei Stromausfall besteht daher nicht.

Anders kann es aussehen, wenn Geräte durch eine nachweisbare Überspannung beschädigt wurden - etwa nach einem Gewitter. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Haftung des Vermieters bei Stromausfall in Wohnung oder Haus

Tritt der Stromausfall in der Wohnung oder im gesamten Haus auf, kann auch der Vermieter in der Verantwortung stehen. Das gilt insbesondere dann, wenn:

  • die Hauselektrik mangelhaft ist,
  • Wartungen unterlassen wurden,
  • bekannte Defekte nicht behoben wurden.

Liegt die Ursache jedoch außerhalb des Gebäudes, etwa im öffentlichen Stromnetz, trifft den Vermieter in der Regel keine Haftung.

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Für Verbraucher besonders relevant: die eigene Absicherung.

Die Hausratversicherung leistet in bestimmten Fällen, wenn durch einen Stromausfall ein versicherter Sachschaden entsteht. Dazu zählen beispielsweise:

  • Schäden an Gefriergut, wenn die Tiefkühlanlage infolge einer Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfällt
  • Überspannungsschäden an Elektrogeräten (sofern vereinbart)
  • Einbruchdiebstahl infolge eines längeren Stromausfalls
  • Frostbedingte Leitungswasserschäden (über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung, je nach Schaden)

Wichtig zu wissen:
Lebensmittel im normalen Kühlschrank sind in der Regel nicht versichert. Ebenso wenig besteht Versicherungsschutz, wenn kein nachweisbarer Sachschaden vorliegt.

Ein häufiger Suchbegriff lautet etwa: "Gefrierschrank defekt Hausratversicherung" oder "stromausfall gefrierschrank versicherung". Hier gilt: Entscheidend ist die Ursache. Fällt das Gerät selbst technisch aus, liegt kein versicherter Stromausfall vor. Wird es jedoch durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung funktionsuntüchtig, kann Versicherungsschutz bestehen.

Welche Schäden sind versichert?

Ein Stromausfall bleibt selten folgenlos. Je nach Dauer und Jahreszeit können unterschiedliche Schäden entstehen. Entscheidend für die Frage der Entschädigung bei Stromausfall ist dabei immer: Liegt ein versicherter Sachschaden vor?

Nach einem Gewitter kommt es häufig zu Überspannungsschäden. Typische Anzeichen:

  • Fernseher oder Router funktionieren nicht mehr.
  • Sicherungen fliegen wiederholt heraus.
  • Geräte zeigen Fehlermeldungen.

Viele Betroffene suchen dann nach "stromausfall elektrogeräte kaputt" oder "stromausfall geräte kaputt".

Wichtig: Nicht jeder Defekt ist automatisch versichert. In der Hausratversicherung sind Überspannungsschäden meist nur dann abgedeckt, wenn dieser Baustein ausdrücklich vereinbart wurde.

Ohne Zusatzbaustein besteht häufig kein Versicherungsschutz.

Ein besonders häufiger Schaden betrifft den Gefrierschrank. Bei längerer Unterbrechung der Stromversorgung taut Tiefkühlkost auf und muss entsorgt werden.

Als grobe Orientierung gilt:

  • Gefrierschrank geschlossen: ca. 24 bis 48 Stunden Haltbarkeit
  • Gefriertruhe gut gefüllt: teilweise noch länger
  • Kühlschrank: nur wenige Stunden

Viele Versicherer ersetzen Schäden an Gefriergut, wenn die Tiefkühlanlage durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfällt.

Nicht ersetzt werden in der Regel:

  • Lebensmittel im normalen Kühlschrank
  • Schäden durch technischen Defekt des Geräts selbst

Hier lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.

Gerade im Winter kann ein längerer Stromausfall gravierende Folgen haben. Fällt die Heizung aus, drohen eingefrorene Wasserleitungen. Platzt ein Rohr, entstehen schnell hohe Schäden durch Leitungswasser.

Solche Schäden sind je nach Fall über die:

  • Wohngebäudeversicherung (am Gebäude)
  • Hausratversicherung (am Inventar)

abgedeckt.

Entscheidend ist, ob die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eingehalten wurden. Versicherer prüfen in solchen Fällen regelmäßig, ob eine ausreichende Frostsicherung erfolgt ist. Liegt ein Verstoß gegen vertragliche Obliegenheiten vor, kann dies zu Leistungskürzungen führen.

Ein oft unterschätzter Aspekt ist die Stromausfall-Wasserversorgung-Problematik. In vielen Regionen funktionieren Wasserpumpen nur mit Strom. Bei einem längeren Blackout kann daher auch die Trinkwasserversorgung beeinträchtigt sein.

Das erhöht das Risiko für:

  • Hygieneschäden
  • Folgeschäden durch unsachgemäße Nutzung
  • zusätzliche Reparaturkosten

Ein längerer Stromausfall kann auch ein Sicherheitsrisiko darstellen. Fällt die Außenbeleuchtung aus oder funktionieren Alarmanlagen nicht mehr, steigt unter Umständen das Einbruchsrisiko.

Einbruchdiebstahl ist in der Hausratversicherung grundsätzlich versichert. Entscheidend ist der Einbruch selbst, nicht der Stromausfall als Auslöser. Der Zusammenhang mit einem Blackout begründet also keinen zusätzlichen Leistungsanspruch, schließt ihn aber auch nicht aus.

Gut zu wissen: Die Hausratversicherung der NÜRNBERGER bietet unter anderem Versicherungsschutz für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge öffentlichen Stromausfalls sowie bei technischem Versagen der Kühleinrichtung oder der Hauselektrik. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Was tun bei Stromausfall? Notfallplan und Prävention

Ein Stromausfall lässt sich nicht verhindern, aber Sie können sich vorbereiten.

Sofortmaßnahmen:

  • Sicherungen prüfen (bei Stromausfall im Haus)
  • Nachbarn fragen, ob sie ebenfalls betroffen sind
  • Bei größerem Ausfall: Netzbetreiber oder Notdienst kontaktieren
  • Kühl- und Gefriergeräte geschlossen halten
  • Keine offenen Feuerquellen oder Grillgeräte in Innenräumen verwenden

Gerade im Winter empfiehlt der GDV: Wasserzufuhr absperren und Leitungen bei längerer Abwesenheit entleeren, um Frostschäden zu vermeiden.

Ein kleines Notfallpaket für Stromausfall mit Taschenlampe, Batterien, Powerbank und Radio erhöht die Sicherheit zusätzlich.

So schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Stromausfalls

Ein Blackout kann hohe Folgekosten verursachen. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Haftungsfrage, sondern eine passende Absicherung. Eine leistungsstarke Hausratversicherung schützt Sie unter anderem bei:

  • Kühl- und Gefriergutschäden
  • Überspannung
  • Einbruchdiebstahl
  • Folgeschäden durch Leitungswasser

So müssen Sie nicht auf unsicheren Schadensersatz hoffen, sondern sind im Ernstfall finanziell abgesichert.

Häufige Fragen rund um das Thema Stromausfall

Nur bei nachweisbarem Verschulden haftet der Netzbetreiber. In vielen Fällen greift die eigene Hausratversicherung bei versicherten Folgeschäden.

Es gibt keine feste zeitliche Grenze. Entscheidend ist, ob ein Verschulden vorliegt und ein konkreter Schaden entstanden ist.

Ein Anspruch besteht nur bei nachweisbarem Fehler des Netzbetreibers oder bei versicherten Schäden.

In der Regel die Hausratversicherung - sofern der Baustein Überspannung vereinbart wurde.

Gut zu wissen: Bei der Hausratversicherung der NÜRNBERGER ist die Überspannung durch Blitzschlag in allen Tarifvarianten bis zur Versicherungssumme versichert. Die technische Überspannung ist in den Tarifvarianten Komfort und Premium mitversichert, z. B. im Premiumtarif bis zum Sublimit von 5.000 EUR.

Sollte bei Ihnen ein Stromausfall sein, gilt: Ruhe bewahren, Ursache prüfen, Gefriergeräte geschlossen halten und bei längerem Ausfall Schutzmaßnahmen ergreifen.