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Ein Auto fährt auf schneebedeckter Straße

Winterreifenpflicht: Was Sie wissen müssen.

So kommen Sie mit Ihrem Auto sicher durch den Winter.

zuletzt aktualisiert am 26.06.2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glätte, Schnee oder Matsch dürfen Sie nur mit geeigneten Reifen fahren.
  • Nur Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder, Punkte und Einschränkungen beim Versicherungsschutz.
  • Allwetterreifen sind erlaubt, wenn sie ebenfalls das Alpine-Symbol tragen.

Warum Winterreifen mehr als nur Pflicht sind

Sobald die Temperaturen sinken, verändern sich die Straßenverhältnisse spürbar. Reifglätte am frühen Morgen, Schneematsch in höheren Lagen oder Eisregen am Abend können zur echten Gefahr werden. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, dass das Fahrzeug den Wetterbedingungen angepasst bereift ist.

Winterreifen verbessern den Grip, verkürzen Bremswege und sorgen für deutlich mehr Kontrolle im Straßenverkehr. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland verschiedene gesetzliche Pflichten rund um das Thema Winterreifen.

Gesetzliche Regelung zur Winterreifenpflicht

Der Begriff "Winterreifenpflicht" sorgt bei vielen Autofahrern für Unsicherheit. Gibt es feste Zeiträume? Was heißt eigentlich "situativ"? Und was genau ist gesetzlich vorgeschrieben? Der folgende Abschnitt klärt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und hilft Ihnen dabei, auch bei Kälte und Glätte den Überblick zu behalten.

Was bedeutet situative Winterreifenpflicht?

In Deutschland gilt keine Winterreifenpflicht nach Kalenderdatum. Stattdessen greift die sogenannte situative Winterreifenpflicht, festgelegt in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet: Nicht die Jahreszeit, sondern die Straßenverhältnisse entscheiden.

Winterreifen sind verpflichtend bei:

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Reif- oder Eisglätte

Sobald eine dieser Bedingungen vorliegt, dürfen Fahrzeuge nur mit geeigneten Reifen unterwegs sein. Wer dies missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch seinen Versicherungsschutz.

Ab wann gilt die Pflicht - und bis wann?

Zwar gibt es keine gesetzlich fixierten Daten, dennoch hat sich in der Praxis die sogenannte "O bis O"-Regel bewährt: Von Oktober bis Ostern ist das Risiko für winterliche Straßenverhältnisse besonders hoch. Wer in dieser Zeit mit dem Auto unterwegs ist, sollte unbedingt Winterreifen nutzen. Sobald die oben genannten Witterungsbedingungen eintreten, greift die Pflicht. Auch im Frühling können nächtliche Minusgrade oder Spätfrost zur Pflicht führen.

Mit folgenden Tipps sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius ist ein Reifenwechsel auf jeden Fall ratsam, da Sommerreifen dann an Grip verlieren.
  • Achten Sie zudem auf ausreichend Profil (mindestens 4 Millimeter empfohlen) und das Alter der Reifen.
  • Spätestens nach 6 Jahren sollten Winterreifen ausgetauscht werden.
  • Die Lagerung sollte kühl, dunkel und trocken erfolgen.
  • Ein einfacher Trick: Markieren Sie die Position der Reifen, um beim nächsten Wechsel die Rotationsrichtung zu beachten.
Nahaufnahme eines schwarzen Autoreifens mit Alpine-Symbol

Welche Reifen sind als Winterreifen erlaubt?

Seit Januar 2018 sind ausschließlich Winterreifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol gesetzlich anerkannt. Dieses zeigt eine Schneeflocke in einem stilisierten Bergpiktogramm und steht für geprüfte Wintertauglichkeit. Die frühere M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr aus.

Für Reifen, die vor dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, galt noch eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Seitdem sind nur noch Reifen mit Schneeflockensymbol erlaubt.

Was gilt für Allwetterreifen?

Allwetter- oder Ganzjahresreifen sind nur dann zulässig, wenn auch sie das Alpine-Symbol tragen. Sie eignen sich besonders für Regionen mit milden Wintern, ersetzen aber keine echten Winterreifen in schneereichen Gebieten oder bei häufigen Fahrten in die Berge.

Das droht bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wird der Verkehr dadurch behindert oder entsteht sogar ein Unfall, kann die Strafe deutlich höher ausfallen. Besonders schwer wiegt, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Mögliche Sanktionen bei Verstoß:

  • 60 EUR Bußgeld bei einfacher Zuwiderhandlung
  • 80 EUR + 1 Punkt, wenn andere behindert werden
  • 100 EUR + 1 Punkt, bei Gefährdung
  • 120 EUR + 1 Punkt, bei Unfallverursachung

Zusätzlich kann die Polizei das Fahrzeug vorübergehend stilllegen.

Übrigens: Die Pflicht gilt auch für Fahrzeuge, die nur kurzzeitig im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Versicherungsschutz in Gefahr

Im Falle eines Unfalls mit ungeeigneter Bereifung kann auch die Kfz-Versicherung Konsequenzen ziehen:

  • Die Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel, kann aber Regress fordern.
  • Die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das ist etwa dann der Fall, wenn trotz offensichtlicher Glätte mit Sommerreifen gefahren wurde.
  • Eine Mitschuld am Unfall ist ebenfalls möglich, wenn das Fahrzeug nicht winterfest ausgerüstet war.

Umso wichtiger ist es, dass Sie nicht nur auf gesetzeskonforme, sondern auch auf technisch einwandfreie Winterreifen setzen.

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Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht

Wer einen Mietwagen fährt, trägt die Verantwortung für die Bereifung. Zwar sind viele Mietfahrzeuge im Winter standardmäßig mit passenden Reifen ausgestattet, doch besteht keine gesetzliche Pflicht der Vermieter.

Anhänger unterliegen in Deutschland keiner eigenen Winterreifenpflicht, aber aus Sicherheitsgründen sind entsprechende Reifen sinnvoll.

Im Ausland können ganz andere Regeln gelten. In Österreich etwa besteht eine generelle Pflicht von 1. November bis 15. April, während in Italien regionale Unterschiede gelten. Informieren Sie sich deshalb auf jeden Fall über die jeweiligen Vorschriften, bevor Sie in den Wintermonaten ins Ausland fahren.

Gesetzlich sind 1,6 Millimeter vorgeschrieben, empfohlen werden jedoch mindestens 4 Millimeter. Eine größere Profiltiefe verbessert Traktion und Bremsverhalten auf Schnee und Eis erheblich.

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings verlängert sich der Bremsweg deutlich, der Reifenverschleiß steigt und der Kraftstoffverbrauch kann zunehmen. Daher wird ein Wechsel auf Sommerreifen empfohlen, sobald es die Temperaturen zulassen.