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Junges Paar sitzt in unausgebauter Dachwohnung mit Plan

Wohnflächenberechnung: Was dazu zählt und was nicht.

Für Miete, Betriebs- und Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge ist die Wohnungsgröße maßgeblich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Wohnflächenberechnung wird nach Wohn- und Nutzfläche unterschieden
  • Was zur Wohnfläche zählt, ist in der Wohnflächenverordnung und der Wohnflächenberechnung nach DIN 277 geregelt, diese unterscheiden sich
  • Bestimmte, nicht angemessen nutzbare Flächen können von der Grundfläche abgezogen werden oder werden nur zum Teil einberechnet

Grundlagen der Wohnflächenberechnung:

Wohn- und Nutzfläche

Die Wohnflächenberechnung beginnt mit der klaren Abgrenzung von Wohnfläche und Nutzfläche. Die Wohnfläche ist der Raum, in dem Sie leben, schlafen und Ihre persönlichen Dinge aufbewahren. Sie umfasst Wohnzimmer, Schlafzimmer und andere private Räume. Die Nutzfläche hingegen bezieht sich auf Bereiche, die einen bestimmten Zweck erfüllen, wie Keller und Garage.

→ Somit stimmt die als Berechnungsgrundlage herangezogene Wohnfläche nicht mit der gesamten Grundfläche überein, da bestimmte Flächen, die nicht angemessen genutzt werden können, abgezogen oder nur zum Teil einberechnet werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist nicht nur eine praktische Notwendigkeit, sondern oft auch eine rechtliche Verpflichtung. Im Wesentlichen basiert die Wohnflächenberechnung in Deutschland auf der sogenannten Wohnflächenverordnung (WoFIV) vom 25. November 2003. Des Weiteren gibt es die Wohnflächenberechnung nach DIN 277.

Unterschiede zwischen WoFIV und DIN 277:

WoFIV

Die WoFIV ist nicht in allen Bundesländern Deutschlands in gleichem Maße gültig, da sie von den Bundesländern teilweise unterschiedlich umgesetzt wird. So kann es regionale Unterschiede geben, die bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt werden müssen. Der Grundgedanke bleibt jedoch gleich: Die Verordnung soll sicherstellen, dass die Angaben zur Wohnfläche bei Miet- oder Kaufverträgen sowie bei der Ermittlung von Steuern und Versicherungskosten einheitlich und transparent sind.

Die WoFIV legt genau fest, welche Räume und Flächen zur Wohnfläche zählen und welche nicht. Sie enthält klare Definitionen und Vorgaben, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Zum Beispiel wird festgelegt, dass die Grundfläche von Räumen inklusive aller Wand- und Stellflächen zur Wohnfläche gehört, während Balkone und Terrassen nur teilweise angerechnet werden. Auch Dachschrägen und Keller haben spezielle Regelungen.

DIN 277

Die DIN-Norm 277 wird hauptsächlich im Zusammenhang mit Bauanträgen angewendet und darf nur im preisfreien (freifinanzierten) Wohnungsbau genutzt werden. Sie unterscheidet sich in einigen Punkten von der Wohnflächenverordnung und wird in der Praxis oft von Architekten, Sachverständigen und anderen Experten verwendet, um genaue Angaben zur Flächenermittlung zu liefern. DIN 277 berücksichtigt im Gegensatz zur WoFIV nicht nur die Fläche, die zur tatsächlichen Wohnnutzung dient (z. B. Schlafzimmer, Küche, Wintergarten), sondern alle Funktions-, Nutz- und Verkehrsflächen einer Wohnung, die zusammen als Grundfläche bezeichnet werden.

Was zählt zur Wohnfläche?

Angaben nach Wohnflächenverordnung (WoFIV)

Komplett berücksichtigt

Folgende Bereiche werden mit 100 % ihrer Quadratmeterzahl zur Wohnfläche gerechnet:

  • Wohn- und Esszimmer
  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Küche
  • Flur
  • Badezimmer und Toilette
  • Nebenräume wie Vor- und Abstellräume, Besen- und Speisekammern sowie andere Schrankräume
  • Wintergarten
  • Sonstige, nach 4 Seiten hin geschlossene Räume, z. B. Sauna, Fitnessraum, Schwimmbad
  • Grundflächen der Raumteile mit einer lichten Höhe (Deckenhöhe) von mindestens 2,00 m
Teilweise berücksichtigt

Da sie dem Mieter bzw. Eigentümer einen erheblichen Mehrwert bieten, werden folgende Grundflächen bei der Wohnflächenberechnung höchstens zur Hälfte berücksichtigt:

  • Balkone
  • Terrassen, Dachgärten
  • Loggien
  • Grundflächen der Raumteile mit einer lichten Höhe von mehr als 1,00 m und weniger als 2,00 m
Nicht berücksichtigt

Manche Wohnflächen müssen nicht in die für die Wohnflächenverordnung festgelegte Quadratmeterzahl eingerechnet werden. Folgende Räume zählen nicht zur Wohnungsfläche:

  • Kellerräume
  • Garagen
  • Heizungsräume, Waschküchen
Wird abgezogen

Es gibt Gegenstände, die Platz in der Wohnung einnehmen und somit die nutzbare Fläche reduzieren. Diese müssen bei der Berechnung der Wohnfläche sogar abgezogen werden, da sie laut Berechnungsverordnung als Flächenverlust gelten:

  • Kamine oder Schornsteine mit einer Grundfläche von 0,1 m²
  • Türnischen
  • Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1,00 m
Junges Paar steht mit Plan in unausgebauter Dachwohnung

Wohnflächen­berechnung bei Dachschrägen

Wenn Sie die Wohnfläche Ihrer Wohnung berechnen möchten und Dachschrägen vorhanden sind, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Nur der Teil der Fläche, der eine Mindesthöhe von 1 Meter aufweist, kann als Wohnfläche berechnet werden
  • Messen Sie die Höhe und genaue Fläche der Dachschräge aus
  • Wenn die Dachschräge unter 1 Meter liegt, muss sie bei der Berechnung der Wohnfläche abgezogen werden
  • Die Fläche der Dachschräge mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Meter wird üblicherweise mit einem Faktor von 0,5 multipliziert und dann von der Gesamtfläche abgezogen. Diese zählt somit zu 50 % zur Wohnfläche.

Wer entscheidet, nach welcher Grundlage die Wohnfläche berechnet wird?

Grundsätzlich haben Vermieter und Eigentümer die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Methode sie zur Berechnung der Wohnfläche anwenden möchten. Im Mietrecht wird oft die Berechnung nach WoFIV verwendet. Allerdings können auch Kellerräume als Wohnfläche zählen, wenn sie zu Wohnzwecken genutzt werden, wie es durch Gerichtsurteile bestätigt wurde. Maßgeblich ist hier der Mietvertrag.

Wohnfläche ausmessen - praktische Tipps

Um die Wohnfläche am besten auszumessen, können Sie folgende Schritte befolgen:

  • Skizzieren Sie den Grundriss der Wohnung: Zeichnen Sie den Grundriss der Wohnung auf Papier und markieren Sie alle Räume, Türen, Fenster, Balkone und Terrassen.
  • Messen Sie die Länge und Breite der Räume: Verwenden Sie ein Maßband oder einen Laser-Entfernungsmesser, um die Länge und Breite jedes Raumes zu messen.
  • Berechnen Sie die Fläche jedes Raumes: Multiplizieren Sie die Länge und Breite jedes Raumes, um die Fläche zu berechnen. Wenn der Raum unregelmäßige Formen hat, teilen Sie ihn in kleinere Bereiche auf und berechnen Sie sie separat.
  • Berücksichtigen Sie Abzüge: Berücksichtigen Sie Abzüge wie Wände, Säulen, Schrägen oder Nischen, die nicht zur Wohnfläche gehören.
  • Summieren Sie die Flächen: Addieren Sie die Fläche jedes Raumes, um die Gesamtfläche der Wohnung zu berechnen.

Als Hilfsmittel benötigen Sie ein Maßband oder einen Laser-Entfernungsmesser, um die Länge und Breite der Räume genau zu messen. Eine Wasserwaage kann auch hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die Messungen gerade sind. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Fläche zu berechnen, gibt es auch Online-Rechner oder Apps, die Ihnen dabei helfen können.

Es ist wichtig, sorgfältig und genau zu messen, um Fehler zu vermeiden. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie einen Sachverständigen oder einen erfahrenen Immobilienmakler um Hilfe bitten.

Tipp: Wohnfläche nachrechnen lohnt sich

Ob beim Mieten einer neuen Wohnung oder Immobilienkauf - die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist von entscheidender Bedeutung. Denn das Ergebnis kann sich auf Ihre Entscheidungen und Rechte auswirken. Nachrechnen lohnt sich also. Schließlich hängen viele Kosten wie Miete und Nebenkosten von der Wohnungsgröße ab.

Wohnflächenberechnung der NÜRNBERGER Versicherung

Bei Abschluss unserer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung können Sie die Angaben zur Wohnfläche aus Ihren Unterlagen entnehmen. Liegen Ihnen keine Angaben vor, können Sie diese für unsere Versicherung wie folgt selbst ermitteln:

  • Die Wohnfläche ist die Grundfläche einer Wohnung bzw. aller Räume eines Einfamilienhauses einschließlich Hobbyräumen sowie zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebauten Keller- und Dachbodenräumen - ohne Abzug für etwaige Dachschrägen und Wintergärten.
  • Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen.
  • Sofern ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume mitversichert sind, geben Sie die Grundfläche dieser Räume ebenfalls als Wohnfläche an.

Sie haben Ihre Wohnfläche gerade berechnet?

Dann fordern Sie am besten gleich ein Angebot zur NÜRNBERGER Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung an. Mit den Varianten Kompakt, Komfort und Premium können Sie den Leistungsumfang ganz nach Ihrem Bedarf wählen.

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