Schritt #1: Die richtige Stelle in der Steuererklärung finden
Als Privatperson lässt sich die private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung unter Vorsorgeaufwand absetzen. Die Versicherungsbeiträge können in der "Anlage Vorsorgeaufwände" (Zeile 46 - 50) der Einkommenssteuererklärung eingetragen werden. Als Nachweis genügt es in der Regel, die Kopie der jährlichen Beitragsbescheinigung der Versicherung beizulegen.
In dieser Kategorie der Steuererklärung können Sie geltend machen:
- Leistungen zur Altersvorsorge
- Leistungen zur Krankheitsvorsorge
- Leistungen zur Vorsorge von Schäden, die ein finanzielles Risiko haben
Schritt #2: Freibetrag prüfen
Um die Privathaftpflicht auch vor dem Finanzamt geltend machen zu können, müssen Sie innerhalb eines Freibetrags liegen. Die maximale Höhe der Versicherung ist dabei abhängig von Ihren Lebensumständen.
- Singles, die nur für sich eine Steuererklärung abgeben:
als Privatperson bis zu 1.900 EUR (als Selbstständiger bis zu 2.800 EUR) - Paare, die gemeinsam veranlagt sind:
als Privatpersonen bis zu 3.800 EUR (als Selbstständige bis zu 5.600 EUR)