Schlüssel ist nicht gleich Schlüssel: Wenn es sich beim Verlust um einen "fremden" privaten Wohnungsschlüssel oder einen beruflich überlassenen Schlüssel handelt, hilft meist die Privathaftpflicht; bei "eigenen" die Hausratversicherung. Hier sind die Schlüssel aber nur dann versichert, wenn die Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Einen Sonderfall stellt der Dienstschlüssel dar: Hierbei empfiehlt sich eine gesonderte Schlüsselversicherung bzw. eine Diensthaftpflichtversicherung. Ob der verlorene Autoschlüssel ersetzt wird, hängt von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ab.