Das Wichtigste in Kürze:
- Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Eltern, wer sich im Todesfall um die minderjährigen Kinder kümmern soll.
- Gibt es keine Verfügung, bestimmt allein das Familiengericht, wer als Vormund eingesetzt wird.
- Verfügung muss eigenhändig verfasst und unterschrieben werden.
- Sicher hinterlegen und Kopien weitergeben.