Krankenversicherung für Lehrer, Anwärter und Referendare
Während Ihrer Ausbildung als Referendar für das Lehramt bzw. Beamter auf Widerruf sind Sie bereits beihilfeberechtigt. Damit erhalten Sie Beihilfe von Ihrem Dienstherrn, die aber nur anteilig zahlt. Daher ist eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte notwendig. Der Umfang richtet sich nach dem Familienstand und den Beihilfevorschriften (Landes- oder Bundesbeihilfe). Auch als Rechtsreferendar sind Sie je nach Status (Beamte auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis) entweder gesetzlich krankenversichert oder haben einen Beihilfeanspruch als Anwärter.
Die NÜRNBERGER Krankenversicherung bietet attraktive Anwärtertarife für Referendare und Beamte auf Widerruf, die auf die Beihilfe abgestimmt sind und sich flexibel an die spätere berufliche Entwicklung anpassen lassen.
Unser Tipp: Während Ihres Lehramtsstudiums und der Ausbildungsphase sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder familienversichert. Umso wichtiger ist Schutz, der genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Sichern Sie sich schon jetzt die Option auf Anwärtertarife: Für nur 2,95 EUR pro Monat sind Sie nach einem Unfall Privatpatient im Krankenhaus und können außerdem damit später einfach in die private Krankenversicherung wechseln. Ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Ihre Laufbahn zum Lehramt
Vom Studium zum Beamten auf Widerruf (Beamtenanwärter), über den Status als Beamter auf Probe und auf Lebenszeit - es gibt immer einen Grund, Ihre Absicherung im Krankheitsfall im Blick zu behalten.
Beamter auf Widerruf: Sie sind Lehramtsanwärter oder Referendar im Vorbereitungsdienst? Dann werden Sie durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn unterstützt. Diese kommt nur anteilig für Gesundheitskosten auf. Für die Übernahme der Restkosten brauchen Sie eine private Krankenversicherung.
Beamter auf Probe: Sie haben Ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert und sind nun in der Probezeit? Diese kann je nach Bundesland bis zu 5 Jahre dauern. Die Beihilfe von Ihrem Dienstherrn unterstützt Sie im Krankheitsfall. Allerdings sollten Sie jetzt auch Ihre ergänzende private Absicherung zur Beihilfe prüfen und anpassen.
Beamter auf Lebenszeit: Sie haben den höchsten Beamtenstatus erreicht. Nebst besonderen Pflichten und Rechten. Sie werden natürlich auch weiterhin im Krankheitsfall durch Beihilfe vom Dienstherrn unterstützt. Gerade jetzt sollten Sie Ihre private Absicherung zur Beihilfe prüfen und eventuell anpassen.