Beihilfeversicherung ergänzender Schutz

Was ist eine Beihilfeversicherung? Warum brauche ich sie?

Als Beamter oder Beamtenanwärter bekommen Sie von Ihrem Dienstherrn für sich und Ihre Angehörigen eine Beihilfe. Sie deckt im Krankheitsfall einen Teil der Kosten ab. Je nach Familienstand, Beamtenstatus und Bundesland fällt dieser Beihilfesatz allerdings sehr unterschiedlich aus. Wenn Sie rundum gut abgesichert sein wollen, kommen Sie um eine zusätzliche private Vorsorge nicht herum.

Die NÜRNBERGER Beihilfeversicherung sichert Sie beim Arzt, im Krankenhaus sowie beim Zahnarzt komplett ab und ergänzt sinnvoll den Schutz, wenn Ihre Beihilfe nicht ausreicht.

Für Beamte in Ausbildung (Beamtenanwärter) gibt es beson­ders günstige, speziell auf sie zugeschnittene Angebote. Mit hoher Beitragsrückerstattung, wenn sie ihre Versicherung nicht in Anspruch nehmen.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Beihilfeversicherung

  • Zahlt anteilig für Sehhilfen und Augenlasern (LASIK/LASEK)
  • Übernimmt Kosten für Kuren und Sanatorien, stationäre Hospiz- und spezialisierte Palliativversorgung, ambulante und stationäre Psychotherapie, Schutzimpfungen sowie medizinische Transporte zur ambulanten Notfallbehandlung
  • Erstattet 80 % für medizinisch notwendige und verordnete Arznei- und Heilmittel
  • Zahlt auch bei bestimmten alternativmedizinischen Verfahren
  • Erstattet 100 % für Zahnbehandlung und 80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie

Unsere Beihilfetarife für Beamte im Detail

Beihilfe kompakt
Ergänzungstarif
zur Beihilfe kompakt
Ärztliche Leistungen

Heilpraktiker

Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) oder App auf Rezept

Die NKV leistet für DIGA, die im DIGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind und wenn sie von einem Arzt oder Psychotherapeuten verordnet wurden

Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Schutzimpfungen

Alternativmedizinische Verfahren

Schwangerschaft und Entbindung

Psychotherapie

Arzneimittel, Verbandmaterial,
Heilmittel und Hilfsmittel

mindestens 80 %

Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen)

bis zu 170 EUR

bis zu 100 EUR

Transport- und Fahrtkosten für Krankentransporte

Künstliche Befruchtung

bis zu maximal 4 Versuche

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Kurbehandlung

Zahnbehandlung/Zahnersatz/Kieferorthopädie
Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe

100 %

100 %

Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie

80 %

80 %

Stationäre Behandlung
Privatärztliche Behandlung

100 %

Unterbringung im Krankenhaus

2-Bett-Zimmer

1-Bett-Zimmer

Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht
auf Wahlleistungen

20 EUR / 40 EUR

20 EUR

Stationäre Psychotherapie

Hospizversorgung

Stationäre Kur

20 EUR pro Tag, bis zu 28 Tage

Auslandskrankenversicherung
Alle Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Unser Tipp: Zusatzschutz für die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus

Entscheiden Sie sich für unseren Wahl­leistungstarif (BS2/BAS2/S2) und Sie werden im Krankenhaus als Privatpatient behandelt.

Die Beihilfeversicherung - öfter gebraucht als gedacht

Unsere Zusatzpakete für jeden Bedarf

Die NÜRNBERGER Beihilfeversicherung: viel Leistung für wenig Geld

Beihilfe Kompakt

Beihilfe kompakt

Der Beamtenanwärter Thomas (31) erhält von seinem Dienstherrn 50 % Beihilfe. Für die restlichen 50 % der Krankheitskosten hat er den Kompakttarif der Beihilfeversicherung abgeschlossen.

NÜRNBERGER Beihilfeversicherung kompakt

82,66 EUR im Monat

Beihilfe Kompakt mit Ergänzungstarif

Beihilfe kompakt mit Ergänzungstarif

Als Beamter erhält Markus (27) von seinem Dienstherrn 50 % Beihilfe. Die restlichen 50 % der Krankheitskosten sichert er mit der Beihilfeversicherung kompakt plus Ergänzungstarif ab. Hier profitiert er von zusätzlichen Leistungen, wie z. B. 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus.

NÜRNBERGER Beihilfeversicherung kompakt mit Ergänzungstarif

241,71 EUR im Monat

Beihilfeversicherung für Beamte: die häufigsten Fragen

  • Was ist eine Beihilfeversicherung?

    Eine Beihilfeversicherung ist eine priva­te Ergänzungsversicherung, die für Krankheitskosten bezahlt, die von Ihrer Beihilfe nicht übernommen werden. Mit der Beihilfe kompakt der NÜRNBERGER Krankenversicherung stocken Sie z. B. die Erstattung der ambulanten, stationären und zahn­ärztlichen Krankheitskosten auf.

  • Warum brauche ich eine Beihilfeversicherung?

    Als Beamter erhalten Sie und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen im Krankheitsfall einen Zuschuss zur medizinischen Versorgung. Das ist die sogenannte Beihilfe. Die Beihilfe vom Dienstherrn begleicht die tatsäch­lichen Krankheitskosten aber nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz (Bemessungssatz). Der Rest ist nicht über die Beihilfe gedeckt - und das können bis zu 50 % der Kosten sein. Eine private Beihilfeversicherung übernimmt die Differenz und ist auf Ihren individuellen Beihilfesatz abgestimmt.

  • Welche Leistungen bietet die Beihilfeversicherung der NÜRNBERGER?

    Die Beihilfeversicherung der NÜRNBERGER gibt es als Kompakttarif (Beihilfe kompakt), der mit weiterem Zusatzs­chutz bzw. Ergänzungstarifen ausgebaut werden kann. Die Beihilfe kompakt sichert Sie im Krankenhaus, beim Arzt und Zahnarzt umfassend ab und ist auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt. In der Regel werden die Beihilfestufen 50, 30 sowie 20 % versichert. Für die Bundesländer Hessen und Bremen gilt die familienbezogene Beihilfe und damit sind auch andere Beihilfestufen absicherbar. Es gibt in jedem Bundes­land die passende Ergänzung zu Ihrem Beihilfesatz.

  • Welche Beihilfesätze gibt es?

    Je nach Familienstand, Beamtenstatus und Bundesland fällt der Beihilfesatz sehr unterschiedlich aus. Denn die Bundesländer können die Beihilfe­sätze (prozentuale Erstattung der Krank­heitskosten für Beamte) selbst fest­legen. So werden die Kosten für ambulante Heilbe­handlung nur zum Teil und Wahlleistungen im Krankenhaus von einigen Bundesländern gar nicht mehr übernommen. Auch beim Zahnersatz müssen unterschiedlich hohe Eigen­anteile gezahlt werden. Meist bleiben mehr als 50 % der Kosten ungedeckt.

    Das Beihilfebemessungssystem gliedert sich je nach Bundesland in personen- und familienbezogene Beihilfe.

  • Was ist eine personenbezogene Beihilfe?

    Bei der personenbezogenen Beihilfe hat jedes Familienmitglied seinen eigenen Beihilfesatz.

    Dieser Bemessungssatz richtet sich nach Familienstand und Anzahl der Kinder. Er gilt für jede ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung.

    Die personenbezogene Beihilfe wird beim Bund und in allen Bundesländern mit Ausnahme von Hessen angewandt.

  • Was ist eine familienbezogene Beihilfe?

    Bei der familienbezogenen Beihilfe haben alle Personen (soweit beihilfe­berechtigt) einen einheitlichen Beihilfebemessungssatz.

    Die familienbezogene Beihilfe wird in Hessen angewandt.
    Im Land Bremen gilt sie nur für Pensionäre/Versorgungsempfänger.

    Der Beitragsbemessungssatz bei der familienbezogenen Beihilfe beträgt in der Regel 50 % und erhöht sich je berücksichtigungsfähigem Angehörigen um 5 %, maximal bis zu 20 %-Punkte (z. B. für Familien, Pensionäre, Witwer/Witwen).

    In Hessen gibt es außerdem einen Stationärzuschlag von 15 %, maximal darf der Bemessungssatz 85 %-Punkte betragen.

  • Wer ist beihilfeberechtigt?

    Beihilfeberechtigt sind Bedienstete und Versorgungsempfänger, solange sie laufende Bezüge von ihrem Dienst­herrn erhalten oder wegen Kinder­erziehung oder Betreuung pflegebe­dürftiger Angehöriger ohne Dienst­bezüge beurlaubt sind. Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Beihilfe für sich und ihre "berücksichti­gungsfähigen Familienangehörigen".

    Zu den beihilfebe­rechtigten Personen zählen (nach § 2 Abs. 1 BhV):

    • Beamte (auch im Ruhestand)
    • Richter (auch im Ruhestand)
    • Berufssoldaten (auch im Ruhestand)
    • Soldaten auf Zeit für die Dauer der Übergangsgebührnisse
    • Witwen und Witwer von Beamten
    • Waisen analog § 23 BeamtVG
    • Polizeibeamte

  • Wie wird bei der Beihilfeversicherung abgerechnet?

    1. Der Arzt stellt für seine Behandlung eine Rechnung an seinen Patienten (Sie oder Ihre Angehörigen).
    2. Der Patient leistet vor und gibt die Rechnung an seinen Dienstherrn sowie die NÜRNBERGER weiter.
    3. Der Dienstherr bezahlt die Beihilfe.
    4. Die NÜRNBERGER Versicherung bezahlt die Leistung der Beihilfeversicherung.

  • Was ist freie Heilfürsorge?

    Beihilfeberechtigte, die überdurch­schnittlich gefährliche Aufgaben erfüllen müssen, erhal­ten für sich selbst eine kostenfreie Heilfürsorge von ihrem Dienstherrn. Für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen können sie eine Beihilfe beantragen. Im Beihilferecht gibt es viele Sonder­regelungen für besondere Berufs­gruppen innerhalb des Öffentlichen Dienstes. So erhalten z. B. Soldaten, Beamte der Bundespolizei sowie in einigen Bundesländern auch Polizei­vollzugsbeamte freie Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung. In diesem Fall übernimmt der jeweilige Dienstherr alle Aufwen­dungen für entstehende Krankheits­kosten.

  • Was leistet die Beihilfe kompakt?

    Ambulante Arztbehandlung
    • 100 % bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (3,5-facher Satz)

    Heilpraktiker
    • 100 % aller im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Leistungen bis zum Höchstsatz

    Vorsorge
    • Gezielte medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen (altersunabhängig)
    • Schutzimpfungen

    Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
    • 80 % der Kosten bis 2.000 EUR Rechnungsbetrag, darüber hinaus 100 %*

    Alternativmedizinische Verfahren
    Erstattungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung für nachfolgend aufgeführte Naturheilverfahren, wenn sie von einem Arzt durchgeführt werden: Hydro- und Balneotherapie, Kälte- und Wärmetherapie, Atem­therapie, Blutegel­behandlung, Schröpfen, Präparate der Phyto­therapie, Chirotherapie, Präparate der Anthroposophie, klassische Homöopathie, Akupunktur zur Schmerzbehandlung

    Sehhilfen
    • Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Korrektur von Fehlsichtigkeit mittels refraktiver Chirurgie (z. B. LASIK/LASEK) werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 EUR pro Auge erstattet.
    • Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht für das jeweilige Auge frühestens nach 5 Jahren.*
    • Bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 EUR alle 2 Jahre*

    Psychotherapie
    • 50 Sitzungen pro Jahr

    Palliativversorgung
    Erstattet werden 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen durch Ärzte und Fachkräfte für spezialisierte ambulante Palliativ­versorgung bis zu der Höhe des Betrags, der für die Versorgung eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.

    Kurbehandlung
    • 100 % bei einer Kur in einem Heilbad oder Kurort (einschließlich der Transportkosten)

    Künstliche Befruchtung
    • Erstattung für maximal 4 Versuche je reproduktionsmedizinisches Verfahren sowie für in diesem Zusammenhang verordnete Arzneimittel

    Transportkosten
    • Zur ambulanten Notfallbehandlung ohne Kilometerbegrenzung
    • Zur ambulanten Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie bei Krebserkrankungen
    • Bei ärztlich bescheinigter Gehun­fähigkeit zur Krankenbehandlung
    • Bis zu 50 EUR für Hin- und Rückfahrt bei medizinischen Fahrten*

    Stationär
    • Behandlung durch den dienst­habenden Arzt. Bei belegärztlicher Behandlung bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)).
    • Unterbringung im Mehrbettzimmer
    • Erstattung stationärer Hospizversorgung

    Zahnärztliche Behandlung
    Zahnbehandlung
    • 100 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ))

    Zahnprophylaxe
    • 100 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)) bis zu 1-mal im Kalenderjahr

    Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays
    Summenbegrenzungen, maximale Erstattung:
    • 80 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ))
    - 1. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 1.000 EUR, 80 % Erstattung: 800 EUR
    - 2. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 2.000 EUR, 80 % Erstattung: 1.600 EUR
    - 3. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 3.000 EUR, 80 % Erstattung: 2.400 EUR
    - 4. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 4.000 EUR, 80 % Erstattung: 3.200 EUR
    - 5. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 5.000 EUR, 80 % Erstattung: 4.000 EUR
    • Ab dem 6. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzungen
    • Bei Unfall keine Summenbegrenzung

    Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
    Sie erhalten Beiträge zurück, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen.
    • Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe wirken sich nicht negativ auf Ihre Beitragsrückerstattung aus.
    • Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig, d. h. von unserem Geschäftsergebnis abhängig.

    *Die Leistungen werden jeweils in Höhe des Erstattungsprozentsatzes gezahlt.

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Telefonischer Kontakt.

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

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