
Was ist eine Beihilfeversicherung? Warum brauche ich sie?
Als Beamter oder Beamtenanwärter bekommen Sie von Ihrem Dienstherrn für sich und Ihre Angehörigen eine Beihilfe. Sie deckt im Krankheitsfall einen Teil der Kosten ab. Je nach Familienstand, Beamtenstatus und Bundesland fällt dieser Beihilfesatz allerdings sehr unterschiedlich aus. Wenn Sie rundum gut abgesichert sein wollen, kommen Sie um eine zusätzliche private Vorsorge nicht herum.
Die NÜRNBERGER Beihilfeversicherung sichert Sie beim Arzt, im Krankenhaus sowie beim Zahnarzt komplett ab und ergänzt sinnvoll den Schutz, wenn Ihre Beihilfe nicht ausreicht.
Für Beamte in Ausbildung (Beamtenanwärter) gibt es besonders günstige, speziell auf sie zugeschnittene Angebote. Mit hoher Beitragsrückerstattung, wenn sie ihre Versicherung nicht in Anspruch nehmen.
Die Vorteile der NÜRNBERGER Beihilfeversicherung
- Zahlt anteilig für Sehhilfen und Augenlasern (LASIK/LASEK)
- Übernimmt Kosten für Kuren und Sanatorien, stationäre Hospiz- und spezialisierte Palliativversorgung, ambulante und stationäre Psychotherapie, Schutzimpfungen sowie medizinische Transporte zur ambulanten Notfallbehandlung
- Erstattet 80 % für medizinisch notwendige und verordnete Arznei- und Heilmittel
- Zahlt auch bei bestimmten alternativmedizinischen Verfahren
- Erstattet 100 % für Zahnbehandlung und 80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Unsere Beihilfetarife für Beamte im Detail
Beihilfe kompakt
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Ergänzungstarif
zur Beihilfe kompakt
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Ärztliche Leistungen |
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Heilpraktiker |
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) oder App auf Rezept |
Die NKV leistet für DIGA, die im DIGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind und wenn sie von einem Arzt oder Psychotherapeuten verordnet wurden |
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Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen |
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Schutzimpfungen |
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Alternativmedizinische Verfahren |
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Schwangerschaft und Entbindung |
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Psychotherapie |
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Arzneimittel, Verbandmaterial, Heilmittel und Hilfsmittel |
mindestens 80 % |
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Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) |
bis zu 170 EUR |
bis zu 100 EUR |
Transport- und Fahrtkosten für Krankentransporte |
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Künstliche Befruchtung |
bis zu maximal 4 Versuche |
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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung |
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Kurbehandlung |
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Zahnbehandlung/Zahnersatz/Kieferorthopädie | ||
Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe |
100 % |
100 % |
Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie |
80 % |
80 % |
Stationäre Behandlung | ||
Privatärztliche Behandlung |
100 % |
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Unterbringung im Krankenhaus |
2-Bett-Zimmer |
1-Bett-Zimmer |
Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen |
20 EUR / 40 EUR |
20 EUR |
Stationäre Psychotherapie |
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Hospizversorgung |
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Stationäre Kur |
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20 EUR pro Tag, bis zu 28 Tage |
Auslandskrankenversicherung | ||
Alle Leistungen der Auslandskrankenversicherung |
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Unser Tipp: Zusatzschutz für die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus
Entscheiden Sie sich für unseren Wahlleistungstarif (BS2/BAS2/S2) und Sie werden im Krankenhaus als Privatpatient behandelt.
Die Beihilfeversicherung - öfter gebraucht als gedacht
Unsere Zusatzpakete für jeden Bedarf
Zusatzschutz
Ob bei Zahnersatz, im Krankenhaus oder auf Reisen: Gönnen Sie sich einfach mehr
Privatpatient im Krankenhaus
Genießen Sie deutlich besseren Versicherungsschutz
Anwartschaftsversicherung
Für Ihren nahtlosen Übergang in unsere Beihilfetarife nach Dienstbeendigung
Beitragsentlastungstarif
Senken Sie die Ausgaben für Ihre private Krankenversicherung im Alter
Krankenhaustagegeld
Übernimmt das vereinbarte Tagegeld für Ihre Zeit im Krankenhaus
Die NÜRNBERGER Beihilfeversicherung: viel Leistung für wenig Geld

Beihilfe kompakt
Der Beamtenanwärter Thomas (31) erhält von seinem Dienstherrn 50 % Beihilfe. Für die restlichen 50 % der Krankheitskosten hat er den Kompakttarif der Beihilfeversicherung abgeschlossen.
NÜRNBERGER Beihilfeversicherung kompakt
82,66 EUR im Monat

Beihilfe kompakt mit Ergänzungstarif
Als Beamter erhält Markus (27) von seinem Dienstherrn 50 % Beihilfe. Die restlichen 50 % der Krankheitskosten sichert er mit der Beihilfeversicherung kompakt plus Ergänzungstarif ab. Hier profitiert er von zusätzlichen Leistungen, wie z. B. 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus.
NÜRNBERGER Beihilfeversicherung kompakt mit Ergänzungstarif
241,71 EUR im Monat
Beihilfeversicherung für Beamte: die häufigsten Fragen
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Was ist eine Beihilfeversicherung?
Eine Beihilfeversicherung ist eine private Ergänzungsversicherung, die für Krankheitskosten bezahlt, die von Ihrer Beihilfe nicht übernommen werden. Mit der Beihilfe kompakt der NÜRNBERGER Krankenversicherung stocken Sie z. B. die Erstattung der ambulanten, stationären und zahnärztlichen Krankheitskosten auf.
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Warum brauche ich eine Beihilfeversicherung?
Als Beamter erhalten Sie und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen im Krankheitsfall einen Zuschuss zur medizinischen Versorgung. Das ist die sogenannte Beihilfe. Die Beihilfe vom Dienstherrn begleicht die tatsächlichen Krankheitskosten aber nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz (Bemessungssatz). Der Rest ist nicht über die Beihilfe gedeckt - und das können bis zu 50 % der Kosten sein. Eine private Beihilfeversicherung übernimmt die Differenz und ist auf Ihren individuellen Beihilfesatz abgestimmt.
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Welche Leistungen bietet die Beihilfeversicherung der NÜRNBERGER?
Die Beihilfeversicherung der NÜRNBERGER gibt es als Kompakttarif (Beihilfe kompakt), der mit weiterem Zusatzschutz bzw. Ergänzungstarifen ausgebaut werden kann. Die Beihilfe kompakt sichert Sie im Krankenhaus, beim Arzt und Zahnarzt umfassend ab und ist auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt. In der Regel werden die Beihilfestufen 50, 30 sowie 20 % versichert. Für die Bundesländer Hessen und Bremen gilt die familienbezogene Beihilfe und damit sind auch andere Beihilfestufen absicherbar. Es gibt in jedem Bundesland die passende Ergänzung zu Ihrem Beihilfesatz.
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Welche Beihilfesätze gibt es?
Je nach Familienstand, Beamtenstatus und Bundesland fällt der Beihilfesatz sehr unterschiedlich aus. Denn die Bundesländer können die Beihilfesätze (prozentuale Erstattung der Krankheitskosten für Beamte) selbst festlegen. So werden die Kosten für ambulante Heilbehandlung nur zum Teil und Wahlleistungen im Krankenhaus von einigen Bundesländern gar nicht mehr übernommen. Auch beim Zahnersatz müssen unterschiedlich hohe Eigenanteile gezahlt werden. Meist bleiben mehr als 50 % der Kosten ungedeckt.
Das Beihilfebemessungssystem gliedert sich je nach Bundesland in personen- und familienbezogene Beihilfe.
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Was ist eine personenbezogene Beihilfe?
Bei der personenbezogenen Beihilfe hat jedes Familienmitglied seinen eigenen Beihilfesatz.
Dieser Bemessungssatz richtet sich nach Familienstand und Anzahl der Kinder. Er gilt für jede ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung.
Die personenbezogene Beihilfe wird beim Bund und in allen Bundesländern mit Ausnahme von Hessen angewandt.
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Was ist eine familienbezogene Beihilfe?
Bei der familienbezogenen Beihilfe haben alle Personen (soweit beihilfeberechtigt) einen einheitlichen Beihilfebemessungssatz.
Die familienbezogene Beihilfe wird in Hessen angewandt.
Im Land Bremen gilt sie nur für Pensionäre/Versorgungsempfänger.Der Beitragsbemessungssatz bei der familienbezogenen Beihilfe beträgt in der Regel 50 % und erhöht sich je berücksichtigungsfähigem Angehörigen um 5 %, maximal bis zu 20 %-Punkte (z. B. für Familien, Pensionäre, Witwer/Witwen).
In Hessen gibt es außerdem einen Stationärzuschlag von 15 %, maximal darf der Bemessungssatz 85 %-Punkte betragen.
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Wer ist beihilfeberechtigt?
Beihilfeberechtigt sind Bedienstete und Versorgungsempfänger, solange sie laufende Bezüge von ihrem Dienstherrn erhalten oder wegen Kindererziehung oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger ohne Dienstbezüge beurlaubt sind. Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Beihilfe für sich und ihre "berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen".
Zu den beihilfeberechtigten Personen zählen (nach § 2 Abs. 1 BhV):
- Beamte (auch im Ruhestand)
- Richter (auch im Ruhestand)
- Berufssoldaten (auch im Ruhestand)
- Soldaten auf Zeit für die Dauer der Übergangsgebührnisse
- Witwen und Witwer von Beamten
- Waisen analog § 23 BeamtVG
- Polizeibeamte
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Wie wird bei der Beihilfeversicherung abgerechnet?
1. Der Arzt stellt für seine Behandlung eine Rechnung an seinen Patienten (Sie oder Ihre Angehörigen).
2. Der Patient leistet vor und gibt die Rechnung an seinen Dienstherrn sowie die NÜRNBERGER weiter.
3. Der Dienstherr bezahlt die Beihilfe.
4. Die NÜRNBERGER Versicherung bezahlt die Leistung der Beihilfeversicherung. -
Was ist freie Heilfürsorge?
Beihilfeberechtigte, die überdurchschnittlich gefährliche Aufgaben erfüllen müssen, erhalten für sich selbst eine kostenfreie Heilfürsorge von ihrem Dienstherrn. Für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen können sie eine Beihilfe beantragen. Im Beihilferecht gibt es viele Sonderregelungen für besondere Berufsgruppen innerhalb des Öffentlichen Dienstes. So erhalten z. B. Soldaten, Beamte der Bundespolizei sowie in einigen Bundesländern auch Polizeivollzugsbeamte freie Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung. In diesem Fall übernimmt der jeweilige Dienstherr alle Aufwendungen für entstehende Krankheitskosten.
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Was leistet die Beihilfe kompakt?
Ambulante Arztbehandlung
• 100 % bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (3,5-facher Satz)Heilpraktiker
• 100 % aller im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Leistungen bis zum HöchstsatzVorsorge
• Gezielte medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen (altersunabhängig)
• SchutzimpfungenArznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
• 80 % der Kosten bis 2.000 EUR Rechnungsbetrag, darüber hinaus 100 %*Alternativmedizinische Verfahren
Erstattungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung für nachfolgend aufgeführte Naturheilverfahren, wenn sie von einem Arzt durchgeführt werden: Hydro- und Balneotherapie, Kälte- und Wärmetherapie, Atemtherapie, Blutegelbehandlung, Schröpfen, Präparate der Phytotherapie, Chirotherapie, Präparate der Anthroposophie, klassische Homöopathie, Akupunktur zur SchmerzbehandlungSehhilfen
• Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Korrektur von Fehlsichtigkeit mittels refraktiver Chirurgie (z. B. LASIK/LASEK) werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 EUR pro Auge erstattet.
• Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht für das jeweilige Auge frühestens nach 5 Jahren.*
• Bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 EUR alle 2 Jahre*Psychotherapie
• 50 Sitzungen pro JahrPalliativversorgung
Erstattet werden 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen durch Ärzte und Fachkräfte für spezialisierte ambulante Palliativversorgung bis zu der Höhe des Betrags, der für die Versorgung eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.Kurbehandlung
• 100 % bei einer Kur in einem Heilbad oder Kurort (einschließlich der Transportkosten)Künstliche Befruchtung
• Erstattung für maximal 4 Versuche je reproduktionsmedizinisches Verfahren sowie für in diesem Zusammenhang verordnete ArzneimittelTransportkosten
• Zur ambulanten Notfallbehandlung ohne Kilometerbegrenzung
• Zur ambulanten Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie bei Krebserkrankungen
• Bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit zur Krankenbehandlung
• Bis zu 50 EUR für Hin- und Rückfahrt bei medizinischen Fahrten*Stationär
• Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Bei belegärztlicher Behandlung bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)).
• Unterbringung im Mehrbettzimmer
• Erstattung stationärer HospizversorgungZahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung
• 100 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ))Zahnprophylaxe
• 100 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)) bis zu 1-mal im KalenderjahrZahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays
Summenbegrenzungen, maximale Erstattung:
• 80 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ))
- 1. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 1.000 EUR, 80 % Erstattung: 800 EUR
- 2. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 2.000 EUR, 80 % Erstattung: 1.600 EUR
- 3. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 3.000 EUR, 80 % Erstattung: 2.400 EUR
- 4. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 4.000 EUR, 80 % Erstattung: 3.200 EUR
- 5. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 5.000 EUR, 80 % Erstattung: 4.000 EUR
• Ab dem 6. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzungen
• Bei Unfall keine SummenbegrenzungBeitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
Sie erhalten Beiträge zurück, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen.
• Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe wirken sich nicht negativ auf Ihre Beitragsrückerstattung aus.
• Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig, d. h. von unserem Geschäftsergebnis abhängig.*Die Leistungen werden jeweils in Höhe des Erstattungsprozentsatzes gezahlt.
Wir sind für Sie da.
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Telefonischer Kontakt.
Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
oder