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Ältere Frau lehnt an einem großen Whiteboard und blick in die Kamera

Krankenversicherung für Beamte.

Ihre Beihilfe zahlt nur anteilig, wir übernehmen die Restkosten.

  • Ergänzt die staatliche Beihilfe genau nach Bedarf
  • Flexibler Schutz für Beamte, Beamtenanwärter & Referendare sowie öffentlicher Dienst
  • Attraktive Beitragsrückerstattung
Im Überblick

Trotz Beihilfe eine private Krankenversicherung?

Frau mittleren Alters blickt aus Fenster

Ob Sie Beamter, Beamtenanwärter, Richter, Referendar oder Berufssoldat im Ruhestand sind: Sie erhalten eine staatliche Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt je nach Familienstand, Beamtenstatus und Bundesland einen Teil der Kosten im Krankheitsfall oder bei Geburten und sichert in Todesfällen ab - auch Ihre Angehörigen. Wie hoch der Anteil ist, ergibt sich aus den Beihilfebemessungssätzen.

Wer zahlt den Rest?

Für 100 % Kostenerstattung brauchen Sie eine private Krankenversicherung (PKV), auch Beihilfeversicherung genannt.

Die NÜRNBERGER Beihilfeversicherung lässt sich individuell an Ihre Beihilfe anpassen und mit weiteren Privatpatient-Vorteilen ergänzen.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Beihilfeversicherung

  • Zahlt anteilig für Sehhilfen und Augenlasern (LASIK/LASEK)
  • Übernimmt Kosten für Kuren und Sanatorien, stationäre Hospiz- und spezialisierte Palliativversorgung, ambulante und stationäre Psychotherapie, Schutzimpfungen sowie medizinische Transporte zur ambulanten Notfallbehandlung
  • Bietet zahlreiche Gesundheitsservices wie Spezialisten-Service BetterDoc, Gesundheitstelefon, digitale Gesundheitswelt EXPARO etc.
  • Erstattet 80 % für medizinisch notwendige und verordnete Arznei- und Heilmittel
  • Zahlt auch für bestimmte Methoden alternativer Medizin
  • Erstattet 100 % für Zahnbehandlung und 80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie

Die passende Absicherung in der Beamtenlaufbahn

Infografik zur Beamtenlaufbahn

Grafik zur passenden Absicherung in der Beamtenlaufbahn. Gezeigt werden 3 Phasen und die dazu passenden Tarife: Anwärtertarife für Beamte auf Widerruf wie z. B. Referendare. Beamtentarife eignen sich jeweils als Absicherung für Beamte auf Probe sowie Beamte auf Lebenszeit.

Was Sie für Ihre Gesundheit und Absicherung brauchen?

Unser Beratungskonzept für jede Phase Ihrer Beamtenlaufbahn: als Beamter auf Widerruf oder Probe und als Beamter auf Lebenszeit. Inklusive Informationen rund um die Ausbildung und den Beruf.

Die NÜRNBERGER Beihilfeversicherung sichert Sie beim Arzt, im Krankenhaus sowie beim Zahnarzt komplett ab und ergänzt sinnvoll den Schutz Ihrer Beihilfe.

Für Beamte in Ausbildung (Beamtenanwärter) gibt es beson­ders günstige, speziell auf sie zugeschnittene Angebote. Mit hoher Beitragsrückerstattung, wenn sie ihre Versicherung nicht in Anspruch nehmen.

Erhöhter Beihilfesatz bei Kindern

Für Familien gilt in fast allen Bundesländern die familienbezogene Beihilfe (Ausnahme Hessen und Bremen - hier gilt die personenbezogene Beihilfe mit einheitlichen Beihilfesätzen). Wichtig für Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern: Ihr Beihilfesatz erhöht sich z. B. von 50 auf 70 %.

Den Familienzuschlag gibt es übrigens bei verschiedenen Familien-Konstellationen, z. B. bei verheirateten Beamten, Beamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, für nichteheliche Kinder, Adoptivkinder, Stief- und Pflegekinder oder auch Enkelkinder, die im Haushalt aufgenommen wurden etc.

Unser Tipp: Zusatzschutz für die privatärztliche Be­handlung im Krankenhaus

Entscheiden Sie sich für unseren Wahl­leistungstarif (BS2/BAS2/S2) und Sie werden im Krankenhaus als Privatpatient behandelt.

Die Beihilfeversicherung - öfter gebraucht als gedacht

Junge Frau klebt Post-its an Glasfront

Die optimale Ergänzung

Rund 4 Millionen Beihilfeberechtigte haben trotz ihres Beihilfeanspruchs einen nicht gedeckten Kostenanteil von 20 bis 50 %. Deshalb ist der Abschluss einer privaten Beihilfeversicherung wichtig, um diese Versorgungslücken zu schließen.

Pflegepflichtversicherung - gesetzlich vorgeschrieben

Zu jeder Krankenversicherung gehört auch eine Pflegepflichtversicherung. Sie sorgt dafür, dass im Pflegefall eine Grundabsicherung besteht. Diese reicht aber nicht, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Auch hier sollten Sie Ihren Schutz privat ergänzen, z. B. mit einem NÜRNBERGER Pflege-Tagegeld.

Mehr Informationen zur Pflegepflichtversicherung

Tarife im Detail

Unsere Zusatzpakete für jeden Bedarf

Zusatzschutz

Ob bei Zahnersatz, im Krankenhaus oder auf Reisen: Gönnen Sie sich einfach mehr

Privatpatient im Krankenhaus

Genießen Sie deutlich besseren Versicherungsschutz

Anwartschafts­versicherung

Für Ihren nahtlosen Übergang in unsere Beihilfetarife nach Dienstbeendigung

Beitrags­entlastungs­tarif

Senken Sie die Ausgaben für Ihre private Krankenver­sicherung im Alter

Krankenhaus­tagegeld

Übernimmt das vereinbarte Tagegeld für Ihre Zeit im Krankenhaus

Weitere Informationen zum Herunterladen

Preis und Zielgruppen

Die NÜRNBERGER Bei­hilfe­versicherung: viel Leistung für wenig Geld

Mann mit Brille sitzt am Schreibtisch und bearbeitet Diagramme am Bildschirm

Beihilfe kompakt

Der Beamtenanwärter Thomas (27) erhält von seinem Dienstherrn 50 % Beihilfe. Für die restlichen 50 % der Krankheitskosten hat er den Kompakttarif der Beihilfeversicherung abgeschlossen.

NÜRNBERGER Beihilfeversicherung kompakt
92,22 EUR im Monat

Mann mit Bart sitzt auf Sofa und hat Arme im Nacken verschränkt

Beihilfe kompakt mit Ergänzungstarif

Als Beamter erhält Markus (31) von seinem Dienstherrn 50 % Beihilfe. Die restlichen 50 % der Krankheitskosten sichert er mit der Beihilfeversicherung kompakt plus Ergänzungstarif ab. Hier profitiert er von zusätzlichen Leistungen, wie z. B. 1-Bett-Zimmer im Krankenhaus.

NÜRNBERGER Beihilfeversicherung kompakt mit Ergänzungstarif
274,78 EUR im Monat

Absicherung für Beamte, öffentlicher Dienst & spezielle Berufsgruppen

Krankenversicherung für Polizei & Berufsfeuerwehr

Sind Sie Polizist, Zoll- oder Feuerwehrbeamter? Dann erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn in der Regel Heilfürsorge. Diese bekommen bestimmte Berufsgruppe im öffentlichen Dienst für besonders risikoreichen Tätigkeiten. Sie übernimmt die entstehenden Krankheitskosten etwa im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Heilfürsorge endet je nach Bundesland nach der Ausbildung, bei Versetzung in den Ruhestand oder bei Dienstunfähigkeit. Danach besteht ein Anspruch auf Beihilfe.

Mit den flexiblen Anwartschafts- und Beihilfetarifen der NÜRNBERGER sichern Sie sich frühzeitig eine hochwertige und planbare Gesundheitsabsicherung für die Zukunft.

Unser Tipp: Kümmern Sie sich schon jetzt um eine Anwartschaftsversicherung, um günstiger in die private Krankenversicherung einzusteigen. Warum das zu einem späteren Zeitpunkt ohne Gesundheitsprüfung geht? Weil Ihr heutiger Gesundheitszustand fixiert wird und für die Beitragsberechnung Ihres zukünftigen Vertrags gilt. Selbst dann, wenn sich Ihre Gesundheit bis dahin verschlechtert.

Krankenversicherung für Soldaten

Als Soldat haben Sie während der aktiven Dienstzeit Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese umfasst medizinisch notwendige Leistungen, die der Sanitätsdienst der Bundeswehr erbringt. Eine 100%ige Absicherung ist das aber nicht. Versorgungslücken z. B. bei Zahnersatz, im Krankenhaus oder im Ausland lassen sich mit privaten Zusatzversicherungen der NÜRNBERGER schließen.

Der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung endet mit der Versetzung in den Ruhestand oder dem Ende Ihrer Dienstzeit. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Angehörige wie Ehepartner oder Kinder während dieser Zeit Leistungen über die Bundesbeihilfe.

  • Ehegatte: 70 %
  • Kinder: 80 %

Berufssoldat

Im Anschluss an Ihre aktive Dienstzeit erhalten Sie Beihilfe und benötigen eine private Krankenversicherung, die die Restkosten abdeckt.

Unser Tipp: Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie sich schon während der aktiven Dienstzeit den Einstieg in die NÜRNBERGER Beihilfeversicherung sichern. Ihr Vorteil: Sie bekommen später diesen Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung.

Zeitsoldat

Zeitsoldaten erhalten nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr als Übergangsleistung monatliche Zahlungen sowie einen Zuschuss zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.

Krankenversicherung für Lehrer, Anwärter und Referendare

Während Ihrer Ausbildung als Referendar für das Lehramt bzw. Beamter auf Widerruf sind Sie bereits beihilfeberechtigt. Damit erhalten Sie Beihilfe von Ihrem Dienstherrn, die aber nur anteilig zahlt. Daher ist eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte notwendig. Der Umfang richtet sich nach dem Familienstand und den Beihilfevorschriften (Landes- oder Bundesbeihilfe). Auch als Rechtsreferendar sind Sie je nach Status (Beamte auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis) entweder gesetzlich krankenversichert oder haben einen Beihilfeanspruch als Anwärter.

Die NÜRNBERGER Krankenversicherung bietet attraktive Anwärtertarife für Referendare und Beamte auf Widerruf, die auf die Beihilfe abgestimmt sind und sich flexibel an die spätere berufliche Entwicklung anpassen lassen.

Unser Tipp: Während Ihres Lehramtsstudiums und der Ausbildungsphase sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder familienversichert. Umso wichtiger ist Schutz, der genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Sichern Sie sich schon jetzt die Option auf Anwärtertarife: Für nur 2,95 EUR pro Monat sind Sie nach einem Unfall Privatpatient im Krankenhaus und können außerdem damit später einfach in die private Krankenversicherung wechseln. Ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

Ihre Laufbahn zum Lehramt

Vom Studium zum Beamten auf Widerruf (Beamtenanwärter), über den Status als Beamter auf Probe und auf Lebenszeit - es gibt immer einen Grund, Ihre Absicherung im Krankheitsfall im Blick zu behalten.

Beamter auf Widerruf: Sie sind Lehramtsanwärter oder Referendar im Vorbereitungsdienst? Dann werden Sie durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn unterstützt. Diese kommt nur anteilig für Gesundheitskosten auf. Für die Übernahme der Restkosten brauchen Sie eine private Krankenversicherung.

Beamter auf Probe: Sie haben Ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert und sind nun in der Probezeit? Diese kann je nach Bundesland bis zu 5 Jahre dauern. Die Beihilfe von Ihrem Dienstherrn unterstützt Sie im Krankheitsfall. Allerdings sollten Sie jetzt auch Ihre ergänzende private Absicherung zur Beihilfe prüfen und anpassen.

Beamter auf Lebenszeit: Sie haben den höchsten Beamtenstatus erreicht. Nebst besonderen Pflichten und Rechten. Sie werden natürlich auch weiterhin im Krankheitsfall durch Beihilfe vom Dienstherrn unterstützt. Gerade jetzt sollten Sie Ihre private Absicherung zur Beihilfe prüfen und eventuell anpassen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Beihilfeversicherung für Beamte

Eine Beihilfeversicherung ist eine priva­te Ergänzungsversicherung, die für Krankheitskosten bezahlt, die von Ihrer Beihilfe nicht übernommen werden. Mit der Beihilfe kompakt der NÜRNBERGER Krankenversicherung stocken Sie z. B. die Erstattung der ambulanten, stationären und zahn­ärztlichen Krankheitskosten auf.

Als Beamter erhalten Sie und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen im Krankheitsfall einen Zuschuss zur medizinischen Versorgung. Das ist die sogenannte Beihilfe. Die Beihilfe vom Dienstherrn begleicht die tatsäch­lichen Krankheitskosten aber nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz (Bemessungssatz). Der Rest ist nicht über die Beihilfe gedeckt - und das können bis zu 50 % der Kosten sein. Eine private Beihilfeversicherung übernimmt die Differenz und ist auf Ihren individuellen Beihilfesatz abgestimmt.

Die Beihilfeversicherung der NÜRNBERGER gibt es als Kompakttarif (Beihilfe kompakt), der mit weiterem Zusatzs­chutz bzw. Ergänzungstarifen ausgebaut werden kann. Die Beihilfe kompakt sichert Sie im Krankenhaus, beim Arzt und Zahnarzt umfassend ab und ist auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt. In der Regel werden die Beihilfestufen 50, 30 sowie 20 % versichert. Für die Bundesländer Hessen und Bremen (nur für Pensionäre/Versorgungsempfänger) gilt die familienbezogene Beihilfe und damit sind auch andere Beihilfestufen absicherbar. Es gibt in jedem Bundes­land die passende Ergänzung zu Ihrem Beihilfesatz.

Je nach Familienstand, Beamtenstatus und Bundesland fällt der Beihilfesatz sehr unterschiedlich aus. Denn die Bundesländer können die Beihilfe­sätze (prozentuale Erstattung der Krank­heitskosten für Beamte) selbst fest­legen. So werden die Kosten für ambulante Heilbe­handlung nur zum Teil und Wahlleistungen im Krankenhaus von einigen Bundesländern gar nicht mehr übernommen. Auch beim Zahnersatz müssen unterschiedlich hohe Eigen­anteile gezahlt werden. Meist bleiben mehr als 50 % der Kosten ungedeckt.

Das Beihilfebemessungssystem gliedert sich je nach Bundesland in personen- und familienbezogene Beihilfe.

Bei der personenbezogenen Beihilfe hat jedes Familienmitglied seinen eigenen Beihilfesatz.

Dieser Bemessungssatz richtet sich nach Familienstand und Anzahl der Kinder. Er gilt für jede ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung.

Die personenbezogene Beihilfe wird beim Bund und in allen Bundesländern mit Ausnahme von Hessen angewandt.

Bei der familienbezogenen Beihilfe haben alle Personen (soweit beihilfe­berechtigt) einen einheitlichen Beihilfebemessungssatz.

Die familienbezogene Beihilfe wird in Hessen angewandt.
Im Land Bremen gilt sie nur für Pensionäre/Versorgungsempfänger.

Der Beitragsbemessungssatz bei der familienbezogenen Beihilfe beträgt in der Regel 50 % und erhöht sich je berücksichtigungsfähigem Angehörigen um 5 %, maximal bis zu 20 %-Punkte (z. B. für Familien, Pensionäre, Witwer/Witwen).

In Hessen gibt es außerdem einen Stationärzuschlag von 15 %, maximal darf der Bemessungssatz 85 %-Punkte betragen.

Beihilfeberechtigt sind Bedienstete und Versorgungsempfänger, solange sie laufende Bezüge von ihrem Dienst­herrn erhalten oder wegen Kinder­erziehung oder Betreuung pflegebe­dürftiger Angehöriger ohne Dienst­bezüge beurlaubt sind. Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Beihilfe für sich und ihre "berücksichti­gungsfähigen Familienangehörigen".

Zu den beihilfebe­rechtigten Personen zählen (nach § 2 Abs. 1 BhV):

  • Beamte (auch im Ruhestand)
  • Richter (auch im Ruhestand)
  • Berufssoldaten (auch im Ruhestand)
  • Soldaten auf Zeit für die Dauer der Übergangsgebührnisse
  • Witwen und Witwer von Beamten
  • Waisen analog § 23 BeamtVG
  • Polizeibeamte

1. Der Arzt stellt für seine Behandlung eine Rechnung an seinen Patienten (Sie oder Ihre Angehörigen).

2. Der Patient leistet vor und gibt die Rechnung an seinen Dienstherrn sowie die NÜRNBERGER weiter.

3. Der Dienstherr bezahlt die Beihilfe.

4. Die NÜRNBERGER Versicherung bezahlt die Leistung der Beihilfeversicherung.

Beihilfeberechtigte, die überdurch­schnittlich gefährliche Aufgaben erfüllen müssen, erhal­ten für sich selbst eine kostenfreie Heilfürsorge von ihrem Dienstherrn. Für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen können sie eine Beihilfe beantragen. Im Beihilferecht gibt es viele Sonder­regelungen für besondere Berufs­gruppen innerhalb des Öffentlichen Dienstes. So erhalten z. B. Soldaten, Beamte der Bundespolizei sowie in einigen Bundesländern auch Polizei­vollzugsbeamte freie Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung. In diesem Fall übernimmt der jeweilige Dienstherr alle Aufwen­dungen für entstehende Krankheits­kosten.

Ambulante Arztbehandlung

  • 100 % bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (3,5-facher Satz)

Heilpraktiker

  • 100 % aller im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Leistungen bis zum Höchstsatz

Vorsorge

  • Gezielte medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen (altersunabhängig)
  • Schutzimpfungen

Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

  • 80 % der Kosten bis 2.000 EUR Rechnungsbetrag, darüber hinaus 100 %*

Alternativmedizinische Verfahren

Erstattungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung für nachfolgend aufgeführte Naturheilverfahren, wenn sie von einem Arzt durchgeführt werden: Hydro- und Balneotherapie, Kälte- und Wärmetherapie, Atem­therapie, Blutegel­behandlung, Schröpfen, Präparate der Phyto­therapie, Chirotherapie, Präparate der Anthroposophie, klassische Homöopathie, Akupunktur zur Schmerzbehandlung

Sehhilfen

  • Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Korrektur von Fehlsichtigkeit mittels refraktiver Chirurgie (z. B. LASIK/LASEK) werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 EUR pro Auge erstattet.
  • Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht für das jeweilige Auge frühestens nach 5 Jahren.*
  • Bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 EUR alle 2 Jahre*

Psychotherapie

  • 50 Sitzungen pro Jahr

Palliativversorgung

Erstattet werden 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen durch Ärzte und Fachkräfte für spezialisierte ambulante Palliativ­versorgung bis zu der Höhe des Betrags, der für die Versorgung eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.

Kurbehandlung

  • 100 % bei einer Kur in einem Heilbad oder Kurort (einschließlich der Transportkosten)

Künstliche Befruchtung

  • Erstattung für maximal 4 Versuche je reproduktionsmedizinisches Verfahren sowie für in diesem Zusammenhang verordnete Arzneimittel

Transportkosten

  • Zur ambulanten Notfallbehandlung ohne Kilometerbegrenzung
  • Zur ambulanten Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie bei Krebserkrankungen
  • Bei ärztlich bescheinigter Gehun­fähigkeit zur Krankenbehandlung
  • Bis zu 50 EUR für Hin- und Rückfahrt bei medizinischen Fahrten*

Stationär

  • Behandlung durch den dienst­habenden Arzt. Bei belegärztlicher Behandlung bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)).
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Erstattung stationärer Hospizversorgung

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung

  • 100 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ))

Zahnprophylaxe

  • 100 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)) bis zu 1-mal im Kalenderjahr

Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays

Summenbegrenzungen, maximale Erstattung:

  • 80 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ))
    - 1. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 1.000 EUR, 80 % Erstattung: 800 EUR
    - 2. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 2.000 EUR, 80 % Erstattung: 1.600 EUR
    - 3. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 3.000 EUR, 80 % Erstattung: 2.400 EUR
    - 4. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 4.000 EUR, 80 % Erstattung: 3.200 EUR
    - 5. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 5.000 EUR, 80 % Erstattung: 4.000 EUR
  • Ab dem 6. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzungen
  • Bei Unfall keine Summenbegrenzung

Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit

Sie erhalten Beiträge zurück, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen.

  • Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe wirken sich nicht negativ auf Ihre Beitragsrückerstattung aus.
  • Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig, d. h. von unserem Geschäftsergebnis abhängig.

*Die Leistungen werden jeweils in Höhe des Erstattungsprozentsatzes gezahlt.

Die Beihilfebemessungssätze für Beihilfeberechtigte betragen in der Regel 50 %. Das kann z. B. für Sie so aussehen:

  • 50 % Beihilfe vom Dienstherrn
  • 50 % Absicherung über eine private Restkostenabsicherung

In den Bundesländern Hessen und Bremen gelten andere Beihilfebemessungssätze.

Anders sieht es für Beihilfeberechtigte mit Familie aus. Hier kann es z. B. folgende Beihilfebemessungssätze geben:

  • 50 % mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit 2 und mehr Kindern
  • 70 % für berücksichtigungsfähige Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder

Die Absicherung der verbleibenden Anteile sichern Sie über eine private Restkostenabsicherung bzw. die NÜRNBERGER Beihilfeversicherung ab.

Zusatzschutz

Mit dem Zusatzschutz einfach dazu buchen:

  • Mehrleistungen bei Zahnersatz
  • Zuschuss für Sehhilfen
  • 1-Bett-Zimmer bei stationärer Heilbehandlung und Erstattung der ärztlichen Leistungen, die über den Höchstsätzen der Gebührenordnungen für Ärzte liegen.
  • Tagegeld für stationäre Kur- und Sanatoriumsaufenthalte
  • Auslandsreiseschutz

Privatpatient im Krankenhaus

Verbessern Sie als Beihilfeversicherter Ihren Versicherungsschutz im Krankenhaus. Nicht nur dann, wenn Sie - wie in einigen Bundesländern üblich - keine Beihilfe für Wahlleistungen bekommen.

  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im 2-Bett-Zimmer
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld von 20 und 40 EUR

Anwartschaftsversicherung

Sie benötigen vorübergehend oder länger keine Beihilfeversicherung? Dann ist eine Anwartschaftsversicherung der NÜRNBERGER Ihre Option auf einen günstigen Wiedereintritt. Sie sichert Ihnen nach dem Aktivieren sofort erneuten Versicherungsschutz - ohne Gesundheitsprüfung und lange Wartezeiten.

Beitragsentlastungstarif

An später denken lohnt sich: Durch geringe Mehrbeiträge, die Sie jetzt bezahlen, können Sie die Ausgaben für Ihre private Krankenversicherung (PKV) im Alter senken (nur für Beamte, nicht für Beamtenanwärter).

Flexibel einzahlbar, abgestimmt auf die jeweilige Lebensphase - und steuerlich absetzbar.

  • Beitragsentlastung beginnt mit 67, frühestens mit 60 Jahren
  • Ab 70 Jahren alle 3 Jahre Leistungserhöhung von 10 % - ohne Mehrbeitrag (Entlastungsphase)

Krankenhaustagegeld

  • Für jeden vollen Tag im Krankenhaus sowie bei Entbindungen (auch im Entbindungsheim) zahlt die NÜRNBERGER das vereinbarte Tagegeld.
  • Zeitlich unbegrenzt und ohne Kostennachweis