Warum ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung notwendig?

Nicht nur privat, auch im Beruf sind Sie für Ihre Fehler verantwortlich. Je mehr Verantwortung Sie tragen, desto höher können die Schadenersatzansprüche Geschädigter aus­fallen. Ein Aufsichts­lehrer sieht nur einen Moment nicht hin und schon hat sich ein Kind auf dem Schulhof verletzt. Oder eine Kranken­­pflegerin gibt einem Patienten ver­sehentlich ein falsches Medikament.

Die Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung

  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden (10 oder 20 Mio. Versicherungssumme)
  • Finanzielle Wiedergutmachung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche & Übernahme der Prozesskosten
  • Schlüsselverlust bzw. Verlust von Dienstschlüsseln bis 100.000 EUR
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
  • Innovationsgarantie

Für wen ist die Diensthaftpflicht sinnvoll?

Zwar ist im Grundgesetz festgelegt, dass bei einer Verletzung der Amtspflicht der jeweilige Dienstherr verantwortlich ist. Allerdings kann der Dienstherr den Beamten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die entstandenen Schäden Dritter in Regress nehmen. Der Dienstherr kann Sie also für gezahlte Entschädigungen haftbar machen.

Deshalb ist die Diensthaftpflichtversicherung grundsätzlich allen Beamten und An­gestellten des Öffentlichen Dienstes zu empfehlen. Dazu zählen öffentliche Bedienstete in schul­ischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, in Verwaltung und Heilberufen, aber auch Polizisten, Soldaten und Richter.

Was kostet eine Diensthaftpflichtversicherung?

Schäden am Dienstfahrzeug und Regressansprüche

Sie haben ein Dienstfahrzeug? Dann nehmen Sie dieses in Ihren Versicherungsschutz der NÜRNBERGER mit auf. Nutzen Sie unseren Zusatzbaustein zur Absicherung von:

  • Schäden an Ihrem Dienstfahrzeug bis 75.000 EUR und
  • Regressansprüche des Dienstherrn bis 1 Mio. EUR

Für welche Schäden kommt die Diensthaftpflicht auf?

Die Diensthaftpflicht schützt Sie, wenn Geschädigte Schadenersatz­forderungen direkt an Sie stellen oder aber, wenn Ihr Dienstherr Sie in Regress nimmt. Sie sichern mit der Police also Ihr dienstliches Haftungs­risiko ab.

Personen- und Sachschäden können ohne Versicherungsschutz schnell zum finanziellen Ruin führen. Sie werden bei der Diensthaftpflicht daher meist mindestens im ein­stelligen Millionen­bereich ver­sichert.

Diensthaftpflicht für Beamte

Häufige Fragen zur Dienst­haftpflicht­versicherung

  • Welche Leistungen sollten in der Diensthaftpflicht unbedingt enthalten sein?

    Die spezielle Haftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst umfasst:

    1. Berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber dem Versicherten
    2. Regressansprüche des Dienstherrn gegenüber dem Versicherten
    3. Berechtigte Ansprüche des Dienst­herrn gegenüber dem Versicherten wegen unmittelbarer Schäden

    Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Reicht die Privathaftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst aus?

    Ein klares Nein. Wer eine allgemeine Haftpflicht­versicherung abschließt, wähnt sich oft in allen Bereichen auf der sicheren Seite. Die Privat-Haftpflicht aber schützt Sie - wie der Name schon sagt - nur bei Schäden in der Freizeit. Fahrlässigkeit im beruf­lichen Umfeld ist durch sie nicht abgedeckt.

  • Warum sind die Versicherungssumme in der Diensthaftpflichtversicherung so hoch angesetzt?

    Langwierige oder gar lebenslange Verletzungen können schnell Schadens­ersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Zum Beispiel wenn ein Sport­lehrer seine Klasse un­beaufsichtigt lässt und ein Schüler durch einen Sturz gelähmt wird. Auch bei schweren Verkehrs­unfällen sind schnell hohe Schadenssummen erreicht.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Privathaftpflicht­versicherung und einer Diensthaftpflichtversicherung?

    Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für jeden Arbeitnehmer, der einem Dienstherren unterstellt ist und bei einer Dienstpflichtverletzung für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann.

    Sie leistet demnach nur bei Schadenersatz­ansprüchen gegen­über einem Beamten oder Angestellten im Öffentlichen Dienst, die während der Dienstzeit /-ausübung entstehen. Im Gegensatz dazu springt die Privathaftpflichtversicherung bei Schäden ein, die Sie als Privatperson verursachen.

  • Was beinhaltet der passive Rechtsschutz?

    Eine Haftpflichtversicherung geht - falls notwendig - gegen unberechtigte Forderungen auch gerichtlich vor. Dabei trägt die Gesellschaft alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Somit besteht ein passiver Rechtsschutz. Dies ist jedoch nicht mit einer Rechtsschutzversicherung zu verwechseln.

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Den Ehepartner in der Diensthaftpflicht mitversichern

Wir bieten Ihnen Zusatzschutz nach Maß. Zum Beispiel können Sie bei Bedarf Ihren (Ehe-)Partner in den Vertrag miteinschließen, falls dieser ebenso im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Das ist einfacher als eine Diensthaftpflicht­versicherung 2-mal abzuschließen.

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

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