
Warum Sie im öffentlichen Sektor eine Diensthaftpflichtversicherung brauchen.
Wer arbeitet, kann auch Fehler machen. Wenn z. B. ein Lehrer auf einem Schulausflug einen Moment nicht aufpasst und sich ein Schüler verletzt, kann das teuer werden. Denn bei grob fahrlässigem Verhalten sind Sie persönlich haftbar. Sichern Sie die finanziellen Folgen ab - mit der Diensthaftpflichtversicherung.
Wer sollte sich absichern: Öffentlich Bedienstete in Verwaltung, Justiz und Heilberufen, im schulischen, sozialen und kirchlichen Bereich oder im Forstwesen sowie bei Polizei, Grenzschutz, Bundeswehr und Zoll.
Die Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung:
- Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Finanzielle Wiedergutmachung berechtigter Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche inklusive Übernahme der Prozesskosten
- Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 100.000 EUR
- Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
- Innovationsgarantie
Auf diese Summen können Sie zählen.
Je Versicherungsfall
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Versicherungssummen | |
Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
10 oder 20 Mio. EUR |
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssumme.
Unser Tipp: Nehmen Sie Ihren Ehepartner mit auf.
Wir bieten Ihnen Zusatzschutz nach Maß. Zum Beispiel können Sie bei Bedarf Ihren (Ehe-)Partner in den Vertrag mit einschließen, falls dieser ebenso im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Das ist günstiger als eine Diensthaftpflichtversicherung 2-mal abzuschließen.
Wir sind für Sie da.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns einfach an oder suchen Sie den nächsten Berater in Ihrer Nähe.
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oder
Ihre Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll ergänzt.
Private Haftpflichtversicherung
Sichern Sie sich für wenig Geld vor großen Schadenersatzansprüchen ab.
Bundeswehrangehörige
Sie sind bei der Bundeswehr? Dann versichern Sie Ihre Ausrüstung.
BGS, Polizei und Zoll
Im Dienst geht schnell mal etwas verloren - sichern Sie sich lieber finanziell ab.
Schutz für den Partner
Partnertarif zur Absicherung für Sie und Ihren (Ehe-)Partner.
Vermögensschadenhaftpflicht
Ihre beruflichen Entscheidungen haben tiefgreifende wirtschaftliche Konsequenzen? Sichern Sie sich ab.
Schäden am Dienstfahrzeug und Regressansprüche
Sie sind im Gebrauch eines Dienstfahrzeugs? Dann nehmen Sie dieses in Ihren Versicherungsschutz mit auf.
Eine Diensthaftpflichtversicherung nutzt vielen.

Julia (30 Jahre), Lehrerin auf Probe.
Julia ist seit Ende ihres Referendariats als Beamtin auf Probe an einem Gymnasium tätig. Sie möchte einen möglichen Verlust ihrer Dienstschlüssel absichern.
Diensthaftpflichtversicherung, Versicherungssumme 10 Mio. EUR
20,36 EUR im Jahr

Robert (42 Jahre), Berufsfeuerwehr.
Über 10 Jahre ist Robert bereits bei der Berufsfeuerwehr. Als Einsatzleiter eines Löschzuges ist er verantwortlich für die gesamte Ausrüstung inklusive der Schlüssel seiner Staffel.
Diensthaftpflichtversicherung, Versicherungssumme 20 Mio. EUR
22,40 EUR im Jahr

Mike (56 Jahre), Zollbeamter.
Mike ist seit vielen Jahren als Zollbeamter tätig. Seine Ehefrau arbeitet ebenfalls im Öffentlichen Dienst. Gemeinsam haben sie den Partnertarif der Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Diensthaftpflichtversicherung inkl. des Zusatzbausteins "Schäden am Dienstfahrzeug und Regressansprüche des Dienstherrn", Versicherungssumme 10 Mio. EUR
76,04 EUR im Jahr
Häufige Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung.
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Warum benötigt man eine Diensthaftpflichtversicherung?
Sie haften nach §48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) bzw. nach §3 (7) des Tarifvertrags der Länder (TV-L) für Schäden in Ausübung Ihres Dienstes. Schadenersatzansprüche können direkt von Geschädigten gestellt werden oder Ihr Dienstherr nimmt Sie in Regress. In diesen Fällen springt die Diensthaftpflichtversicherung ein. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz) und übernimmt die Kosten bei berechtigten Ansprüchen gegen Sie.
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Was ist, wenn die Schuldfrage gerichtlich geklärt werden muss. Wer trägt die entstehenden Prozesskosten?
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Schuldfrage geklärt werden muss, übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung die daraus entstehenden Kosten.
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Als Angestellter im Öffentlichen Dienst oder Beamter ist man für die Ausrüstung/Gegenstände, die der Dienstherr stellt, verantwortlich. Was passiert im Falle des Verlusts oder bei Beschädigung?
In diesem Fall übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung die Kosten, die durch den Verlust entstehen, in vereinbarter Höhe. Bei Soldaten, Bundeswehrangehörigen des BGS, der Polizei oder des Zolls sind das bis zu 5.000 EUR.
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Bei einem Schulausflug hatte ein Schüler einen Unfall. Die Eltern machen die Lehrkraft dafür verantwortlich. Wie hilft in diesem Fall die Diensthaftpflichtversicherung?
Die Diensthaftpflichtversicherung klärt die Schuldfrage und würde bei berechtigten Ansprüchen eine Wiedergutmachung leisten.
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Welche Berufsgruppen benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie als Privatperson verursachen. Schäden, die Sie während der Dienstzeit verursachen und für die Sie haftbar gemacht werden können, sind nicht abgedeckt. Daher ist es wichtig, das Haftungsrisiko während der Dienstausübung mit einer Diensthaftpflichtversicherung abzudecken. Alle Arbeitnehmer, die in einem Beamtenverhältnis für den Staat arbeiten oder als Angestellte im Öffentlichen Dienst tätig sind, benötigen diese Absicherung.
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Was ist der Unterschied zwischen einer Privathaftpflichtversicherung und einer Diensthaftpflichtversicherung?
Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für jeden Arbeitnehmer, der einem Dienstherren unterstellt ist und bei einer Dienstpflichtverletzung für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Sie leistet demnach nur bei Schadenersatzansprüchen gegenüber einem Beamten oder Angestellten im Öffentlichen Dienst, die während der Dienstzeit /-ausübung entstehen. Im Gegensatz dazu springt die Privathaftpflichtversicherung bei Schäden ein, die Sie als Privatperson verursachen.
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Welche Leistungen bietet die Diensthaftpflichtversicherung?
Die spezielle Haftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst umfasst:
1. Berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber dem Versicherten
2. Regressansprüche des Dienstherren gegenüber dem Versicherten
3. Berechtigte Ansprüche des Dienstherren gegenüber dem Versicherten wegen unmittelbarer SchädenVersichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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