Meine Nürnberger
Frau mit Brille steht an Tafel und schreibt

Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte*.

Ihr individueller Schutz bei Dienstunfähigkeit.

  • Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit
  • Gleiche Leistungen auch für Dienstanfänger, Beamte auf Probe und Widerruf
  • Rentenerhöhung bei Beförderung - ohne erneute Gesundheitsprüfung

*Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel

Im Überblick

Warum Sie als Beamter den Dienst­­unfähigkeitsschutz brau­chen

Wenn bei Ihnen als Beamter eine dauernde Dienst­unfähigkeit festgestellt wird, haben Sie Anspruch auf ein Ruhegehalt - aber nur als Be­amter auf Lebenszeit. Dieses Ruhe­gehalt liegt in der Regel weit unter Ihren bisherigen Bezügen. Daher ist ein Schutz vor Dienst­unfähigkeit sinnvoll, um finan­zielle Lücken zu schließen.

Die NÜRNBERGER Berufs­unfähigkeits­­versicherung mit Dienst­unfähigkeits­­klausel leistet auch für diejenigen Beamten, die noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet sind. Das betrifft in der Regel Beamte auf Widerruf und Probe. Außerdem sind bei unserem Dienst­unfähigkeits­schutz auch Berufs- und Zeitsoldaten sowie Richter gegen Dienst­unfähigkeit versichert.

Vorteile des Dienst­unfähigkeits­schutzes bei der NÜRNBERGER

  • Auszahlung der vereinbarten Rente bei Berufsunfähigkeit (BU) und/oder Dienstun­fähigkeit (DU-Klausel) aus gesundheitlichen Gründen
  • Leistungen auch bei Pflege­bedürftigkeit
  • Schutz auch bei Wechsel in eine gefährlichere Tätigkeit, bei Wechsel in die Privatwirtschaft und nach Ausscheiden aus dem Berufsleben
  • Verzicht auf abstrakte Verweis­barkeit
  • Die BU-/DU-Rente können ohne erneute Risikoprüfung bei bestimmten Lebensereignissen erhöh­en; bis zum 50. Geburtstag
  • Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten - insgesamt bis zu 15.000 EUR

Ursachen für eine Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit Ursachen

Das Risiko, als Beamter dienstunfähig zu werden, wird häufig unterschätzt. Denn auch für Beamte nehmen der Druck und der Stress in der Arbeitswelt immer mehr zu. Psychische Krankheiten sind mittlerweile der häufigste Grund für eine Dienstunfähigkeit. Es wird also auch für Sie als Beamter immer wichtiger, sich um eine Dienstunfähigkeitsabsicherung zu kümmern.

Einkommen absichern und gleichzeitig etwas für Umwelt und Gesellschaft tun?

Das geht. Unsere Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Dienstunfähigkeitsschutz vereint den gewohnt zuverlässigen Schutz der NÜRNBERGER mit ökologischen, ethischen und sozialen Komponenten.

Tarife im Detail

So sichern Sie Ihr Risiko einer Dienst­unfähigkeit mit der NÜRNBERGER ab

Selbstständige Berufs­unfähigkeits­versicherung

Ihre Berufsunfähigkeits­versiche­rung mit Dienstunfähigkeits­klausel als selbstständiger Ver­trag

  • Die Komfort-Berufs­unfähigkeits­versicherung der NÜRNBERGER mit Dienst­unfähigkeits­klausel für Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst
  • Bei Dienst- oder Berufsunfähig­keit ab 6 Monaten
  • Unser Zusatzbaustein Inflations-Schutz: Anpassung an den sich ändernden Geldwert - und Ihre Rente passt sich im Leistungsfall jährlich an.
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Wenig Leistungsausschlüsse, z. B. kein Ausschluss bei fahr­lässigen Verstößen
  • Die DU- oder BU-Rente können Sie ohne erneute Risikoprüfung erhöh­en, z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes oder be­ruflicher Höher­qua­lifikation innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre und bis zum 50. Geburtstag
  • Alternativ können Sie innerhalb der ers­ten 5 Jahre Ihrer Vertrags­lauf­zeit ohne ein bestimmtes Ereignis Ihren Versiche­rungs­­schutz erhöhen, maximal bis zum 40. Geburtstag und auch ohne erneute Risiko­prüfung
  • Falls Sie dauerhaft oder vorüber­gehend aus dem Dienst­verhältnis ausscheiden und in die Privat­wirtschaft wechseln, haben Sie automatisch Schutz bei Berufsunfähigkeit.
  • Außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung sowie außer­planmäßigen Erhöhung (bis zum 50. Geburtstag) der BU-Rente bei Wechsel in die Privatwirtschaft (aus nicht gesund­heitlichen Gründen)
Berufsunfähigkeits-Zusatz­versicherung mit Dienst­unfähigkeits­klausel

Kombinieren Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung mit einem Dienstunfähigkeitsschutz

  • Für alle, die ihre Altersvorsorge mit einer Zusatzversicherung verbin­den wollen
  • Überschüsse aus Ihrer Versicherung können Sie mit dem Beitrag verrech­nen lassen. So wird Ihr monatlicher Aufwand noch geringer.
  • Bonusrente: Die vereinbarte Rente wird im BU-/DU-Fall erhöht. Hierdurch können auch berufsbedingte Maximalrenten weiter erhöht werden.

Welche Zusatzleistungen gibt es bei der NÜRNBERGER Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Inflations-Schutz

Passen Sie Ihren Vertrag automa­­tisch an den Geld­wert an.

Ernstfallschutz-Zusatzversicherung (NESZ)

Kombination aus Absicherung Ihrer Arbeitskraft und Kapital­zahlung bei schweren Erkrankungen

Weitere Informationen zu unserem Schutz vor Dienstunfähigkeit

Preis und Rechenbeispiele

Was kostet eine Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Frau steht in einer Besprechung am Whiteboard

Lebensstandard erhalten

Kerstin (34) arbeitet als Finanzbeamtin. Da bald die Hoch­zeit ansteht und auch ein Hauskauf geplant ist, möchte sie finan­ziell vorsorgen. Die Berufsunfähigkeits­versicherung mit Dienst­unfähigkeits­klausel si­chert sie bis zu ihrem 67. Lebensjahr ab, falls sie aus gesund­heitlichen Grün­den nicht mehr arbeiten kann.

NÜRNBERGER BU-/DU-Rente 1.500 EUR monatlich
Beitrag 80,76 EUR im Monat**

Mann steht mit offener Mappe in der Hand in einem Treppenhaus

Ein guter Start in das Berufsleben

Florian (24) ist Lehramtsanwärter und Beamter auf Wider­ruf. Im Fall einer Dienst­unfähigkeit hat er momentan noch keine Ver­sorgungsansprüche an seinen Dienst­herrn. Er ent­scheidet sich deswegen für eine BU-/DU-Absiche­rung bei der NÜRNBERGER bis zum 65. Lebensjahr. Wird er jetzt aus ge­sund­heitlichen Gründen dienstunfähig, hat er vorgesorgt.

NÜRNBERGER BU-/DU-Rente 1.300 EUR monatlich
Beitrag 57,73 EUR im Monat**

**Sie zahlen den hier genannten Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Dieser kann nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden. Er gilt, solan­ge die Überschussbeteiligung unverändert bleibt. Angebot anfordern

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zur Dienst­unfähigkeits­versicherung

Wo liegen die Unterschiede zwischen Dienstunfähigkeit und Berufs­unfähigkeit?

Dienstunfähigkeit bedeutet, dass Sie infolge einer körper­lichen oder geistigen Krank­heit dauernd unfähig sind, Ihre Dienstpflich­ten weiterhin zu erfüllen (soge­nannte "dauernde" Dienstun­fähig­keit). Bei dauernder Dienstun­fähig­keit besteht unter bestimmten Vor­aussetzungen ein Anspruch auf Ruhegehalt. Die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand wird vom zuständigen Dienstherrn getroffen.

Berufsunfähigkeit bedeutet vereinfacht gesagt, dass Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall für mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht ausüben können. Bei der Berufsunfähigkeit werden sowohl der Beruf als auch die Erkrankung und ihre Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit geprüft. Dies setzt eine individuelle und umfangreiche Prüfung voraus.

Für wen gilt die Dienst­unfähigkeits­klausel (DU-Klausel)?

Die DU-Klausel ist wichtig für Beam­te auf Lebens­zeit/Wider­ruf/Pro­be, für Zeit- und Be­rufs­solda­ten sowie für Richter. Aber auch Personen, die noch am Anfang ihrer beruf­lichen Lauf­bahn stehen und sich vorstellen können, später einmal als Beamte in den Staats­dienst zu wechseln, können den Dienstun­fähigkeitsschutz bereits vorab in ihre Berufsunfähig­keits­versicherung integrieren.

Wann ist die Absicherung für Beamte in Form einer Zusatzversicherung (mit einer Dienstunfähigkeitsklausel) sinnvoll?

Ihre berufliche Existenz können Sie auch durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatz­versicherung mit Dienstun­fähigkeitsklausel absichern. Diese Zusatzversicherung kann zu einer Renten- oder Lebensversicherung hinzugefügt werden. Sie wollen zu­sätzlich zum BU-Schutz z. B. Ihre Familie oder Hinterbliebenen versorgen, ein Darlehen absi­chern oder für den Ruhestand vorsorgen? Dann ist es sinnvoll, die Versicherung als Zusatz­versiche­rung mit einer Ren­ten- oder Lebensver­sicherung zu kombinieren. Dies hat den Vorteil, dass Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit nicht nur eine BU-/DU-Rente erhalten, sondern auch der Träger­tarif (= Haupt­vertrag) bei­tragsfrei gestellt werden kann. Die NÜRNBERGER zahlt die Beiträge bis zum vereinbarten Vertragsende wei­ter - falls ein Inflationsschutz vereinbart wurde, erhöhen sich die Leistungen und Beiträge automatisch in regelmäßigen Abständen. Ihr Spar- oder Vorsorgeziel ist so noch etwas besser geschützt.

Ist eine Erhöhung der versicherten Rente nach Vertragsabschluss möglich?

Ja, Sie können bei bestimmten Ereig­nissen wie z. B. Beförderung, Heirat oder Geburt eines Kindes bis zum 50. Geburtstag die Ren­ten­summe ohne erneute Gesund­heits­prüfung erhöh­en. Das ist die soge­nannte ereignisabhängige Nach­ver­siche­rungsgarantie. Innerhalb der ersten 5 Jahre Ihrer Vertragslaufzeit (maximal bis zum 40. Geburtstag) können Sie Ihren Versicherungsschutz auch ohne ein bestimmtes Ereignis erhöhen (ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie).

Wer prüft, ob ein Beamter dienstunfähig ist?

Die Entscheidung, ob ein Beamter dienstunfähig ist, trifft der Dienstherr auf der Grundlage ärztlicher Gutachten. Im Rahmen des versicherten Dienstunfähigkeitsschutzes bei einem BU-Versicherer trifft die Entscheidung der Versicherer. Er kann sich dabei der Einschätzung des Dienstherrn anschließen.

Wann bin ich als Beamter dienstunfähig?

Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist als beamtenrechtlicher Begriff im Bundesbeamtengesetz (§§ 44 bis 49) bzw. in den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Laut Definition ist ein Beamter dienstunfähig, wenn die betroffene Person aufgrund körperlicher Gebrechen oder wegen Schwächen der körperlichen oder geistigen Kräfte die dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Oder wenn diese Person innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate wegen Krankheit nicht arbeiten konnte und voraussichtlich auch innerhalb der 6 Folgemonate nicht wieder voll einsatzbereit ist.

Tatsächlich ist die Dienstunfähigkeit in Deutschland der dritthäufigste Grund (15,6 %) für die Pensionierung von Beamten, während 34,3 % der Beamten aufgrund der allgemeinen Antragsaltersgrenze und 21,5 % aufgrund der gesetzlichen Regelaltersgrenze pensioniert werden.

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