*Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel

Warum Sie als Beamter den Dienst­­unfähigkeitsschutz brau­chen

Wenn bei Ihnen als Beamter eine dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wird, haben Sie Anspruch auf ein Ruhegehalt - aber nur als Be­amter auf Lebenszeit. Dieses Ruhegehalt liegt in der Regel weit unter Ihren bisherigen Bezügen. Daher ist ein Schutz vor Dienstunfähigkeit sinnvoll, um finan­zielle Lücken zu schließen.

Die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeits­versicherung mit Dienstunfähigkeits­klausel leistet auch für diejenigen Beamten, die noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet sind. Das betrifft in der Regel Beamte auf Widerruf und Probe. Außerdem sind bei unserem Dienstunfähigkeitsschutz auch Berufs- und Zeitsoldaten sowie Richter gegen Dienstunfähigkeit versichert.

Vorteile des Dienstunfähigkeitsschutzes bei der NÜRNBERGER

  • Auszahlung der vereinbarten Rente bei Berufsunfähigkeit (BU) und/oder Dienstun­fähigkeit (DU-Klausel) aus gesundheitlichen Gründen
  • Leistungen auch bei Pflege­bedürftigkeit
  • Schutz auch bei Wechsel in eine gefährlichere Tätigkeit, bei Wechsel in die Privatwirtschaft und nach Ausscheiden aus dem Berufsleben
  • Verzicht auf abstrakte Verweis­barkeit
  • Die BU-/DU-Rente können ohne erneute Risikoprüfung bei bestimmten Lebensereignissen erhöh­en; bis zum 50. Geburtstag
  • Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten - insgesamt bis zu 15.000 EUR

Ursachen für eine Dienstunfähigkeit

Das Risiko, als Beamter dienstunfähig zu werden, wird häufig unterschätzt. Denn auch für Beamte nehmen der Druck und der Stress in der Arbeitswelt immer mehr zu. Psychische Krankheiten sind mittlerweile der häufigste Grund für eine Dienstunfähigkeit. Es wird also auch für Sie als Beamter immer wichtiger, sich um eine Dienstunfähigkeitsabsicherung zu kümmern.

Dienstunfähigkeit Ursachen

Die häufigsten Fragen zur Dienst­unfähigkeitsversicherung

  • Wo liegen die Unterschiede zwischen Dienstunfähigkeit und Berufs­unfähigkeit?

    Dienstunfähigkeit bedeutet, dass Sie infolge einer körper­lichen oder geistigen Krank­heit dauernd unfähig sind, Ihre Dienstpflich­ten weiterhin zu erfüllen (soge­nannte "dauernde" Dienstun­fähig­keit). Bei dauernder Dienstun­fähig­keit besteht unter bestimmten Vor­aussetzungen ein Anspruch auf Ruhegehalt. Die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand wird vom zuständigen Dienstherrn getroffen.

    Berufsunfähigkeit bedeutet vereinfacht gesagt, dass Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall für mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht ausüben können. Bei der Berufsunfähigkeit werden sowohl der Beruf als auch die Erkrankung und ihre Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit geprüft. Dies setzt eine individuelle und umfangreiche Prüfung voraus.

  • Für wen gilt die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel)?

    Die DU-Klausel ist wichtig für Beam­te auf Lebens­zeit/Wider­ruf/Pro­be, für Zeit- und Be­rufs­solda­ten sowie für Richter. Aber auch Personen, die noch am Anfang ihrer beruf­lichen Lauf­bahn stehen und sich vorstellen können, später einmal als Beamte in den Staats­dienst zu wechseln, können den Dienstun­fähigkeitsschutz bereits vorab in ihre Berufsunfähig­keits­versicherung integrieren.

  • Wann ist die Absicherung für Beamte in Form einer Zusatzversicherung (mit einer Dienstunfähigkeitsklausel) sinnvoll?

    Ihre berufliche Existenz können Sie auch durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatz­versicherung mit Dienstun­fähigkeitsklausel absichern. Diese Zusatzversicherung kann zu einer Renten- oder Lebensversicherung hinzugefügt werden. Sie wollen zu­sätzlich zum BU-Schutz z. B. Ihre Familie oder Hinterbliebenen versorgen, ein Darlehen absi­chern oder für den Ruhestand vorsorgen? Dann ist es sinnvoll, die Versicherung als Zusatz­versiche­rung mit einer Ren­ten- oder Lebensver­sicherung zu kombinieren. Dies hat den Vorteil, dass Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit nicht nur eine BU-/DU-Rente erhalten, sondern auch der Träger­tarif (= Haupt­vertrag) bei­tragsfrei gestellt werden kann. Die NÜRNBERGER zahlt die Beiträge bis zum vereinbarten Vertragsende wei­ter - falls ein Inflationsschutz vereinbart wurde, erhöhen sich die Leistungen und Beiträge automatisch in regelmäßigen Abständen. Ihr Spar- oder Vorsorgeziel ist so noch etwas besser geschützt.

  • Ist eine Erhöhung der versicherten Rente nach Vertragsabschluss möglich?

    Ja, Sie können bei bestimmten Ereig­nissen wie z. B. Beförderung, Heirat oder Geburt eines Kindes bis zum 50. Geburtstag die Ren­ten­summe ohne erneute Gesund­heits­prüfung erhöh­en. Das ist die soge­nannte ereignisabhängige Nach­ver­siche­rungsgarantie. Innerhalb der ersten 5 Jahre Ihrer Vertragslaufzeit (maximal bis zum 40. Geburtstag) können Sie Ihren Versicherungsschutz auch ohne ein bestimmtes Ereignis erhöhen (ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie).

  • Wer prüft, ob ein Beamter dienstunfähig ist?

    Die Entscheidung, ob ein Beamter dienstunfähig ist, trifft der Dienstherr auf der Grundlage ärztlicher Gutachten. Im Rahmen des versicherten Dienstunfähigkeitsschutzes bei einem BU-Versicherer trifft die Entscheidung der Versicherer. Er kann sich dabei der Einschätzung des Dienstherrn anschließen.

  • Wann bin ich als Beamter dienstunfähig?

    Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist als beamtenrechtlicher Begriff im Bundesbeamtengesetz (§§ 44 bis 49) bzw. in den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Laut Definition ist ein Beamter dienstunfähig, wenn die betroffene Person aufgrund körperlicher Gebrechen oder wegen Schwächen der körperlichen oder geistigen Kräfte die dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Oder wenn diese Person innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate wegen Krankheit nicht arbeiten konnte und voraussichtlich auch innerhalb der 6 Folgemonate nicht wieder voll einsatzbereit ist.

    Tatsächlich ist die Dienstunfähigkeit in Deutschland der dritthäufigste Grund (16,1 %) für die Pensionierung von Beamten, während 32,3 % der Beamten aufgrund der allgemeinen Antragsaltersgrenze und 21,2 % aufgrund der gesetzlichen Regelaltersgrenze pensioniert werden.

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Das geht. Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsschutz vereint den gewohnt zuverlässigen Schutz der NÜRNBERGER mit ökologischen, ethischen und sozialen Komponenten.

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Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Lebensstandard erhalten

Kerstin (34) arbeitet als Finanzbeamtin. Da bald die Hoch­zeit ansteht und auch ein Hauskauf geplant ist, möchte sie finan­ziell vorsorgen. Die Berufsunfähigkeits­versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel si­chert sie bis zu ihrem 67. Lebensjahr ab, falls sie aus gesundheitlichen Grün­den nicht mehr arbeiten kann.

NÜRNBERGER BU-/DU-Rente 1.500 EUR monatlich

Beitrag 80,76 EUR im Monat**

Dienstunfähigkeitsversicherung Lehramt

Ein guter Start in das Berufsleben

Florian (24) ist Lehramtsanwärter und Beamter auf Wider­ruf. Im Fall einer Dienst­unfähigkeit hat er momentan noch keine Ver­sorgungsansprüche an seinen Dienst­herrn. Er ent­scheidet sich deswegen für eine BU-/DU-Absiche­rung bei der NÜRNBERGER bis zum 65. Lebensjahr. Wird er jetzt aus ge­sund­heitlichen Gründen dienstunfähig, hat er vorgesorgt.

NÜRNBERGER BU-/DU-Rente 1.300 EUR monatlich

Beitrag 57,73 EUR im Monat**

**Sie zahlen den hier genannten Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Dieser kann nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden. Er gilt, solan­ge die Überschussbeteiligung unverändert bleibt.

So sichern Sie Ihr Risiko einer Dienst­unfähigkeit mit der NÜRNBERGER ab

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Berufsunfähigkeits­versiche­rung mit Dienstunfähigkeits­klausel als selbstständiger Ver­trag

  • Die Komfort-Berufs­unfähigkeits­versicherung der NÜRNBERGER mit Dienst­unfähigkeits­klausel für Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst
  • Bei Dienst- oder Berufsunfähig­keit ab 6 Monaten
  • Unser Zusatzbaustein Inflations-Schutz: Anpassung an den sich ändernden Geldwert - und Ihre Rente passt sich im Leistungsfall jährlich an.
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Wenig Leistungsausschlüsse, z. B. kein Ausschluss bei fahr­lässigen Verstößen
  • Die DU- oder BU-Rente können Sie ohne erneute Risikoprüfung erhöh­en, z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes oder be­ruflicher Höher­qua­lifikation innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre und bis zum 50. Geburtstag
  • Alternativ können Sie innerhalb der ers­ten 5 Jahre Ihrer Vertragslauf­zeit ohne ein bestimmtes Ereignis Ihren Versiche­rungs­schutz erhöhen, maximal bis zum 40. Geburtstag und auch ohne erneute Risikoprüfung
  • Falls Sie dauerhaft oder vorübergehend aus dem Dienstverhältnis ausscheiden und in die Privatwirtschaft wechseln, haben Sie automatisch Schutz bei Berufsunfähigkeit.
  • Außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung sowie außerplanmäßigen Erhöhung (bis zum 50. Geburtstag) der BU-Rente bei Wechsel in die Privatwirtschaft (aus nicht gesundheitlichen Gründen)

Berufsunfähigkeits-Zusatz­versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel

Kombinieren Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung mit einem Dienstunfähigkeitsschutz

  • Für alle, die ihre Altersvorsorge mit einer Zusatzversicherung verbin­den wollen
  • Überschüsse aus Ihrer Versicherung können Sie mit dem Beitrag verrech­nen lassen. So wird Ihr monatlicher Aufwand noch geringer.
  • Bonusrente: Die vereinbarte Rente wird im BU-/DU-Fall erhöht. Hierdurch können auch berufsbedingte Maximalrenten weiter erhöht werden.

Welche Zusatzleistungen gibt es bei der NÜRNBERGER Dienstunfähigkeitsversicherung?

Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

oder

Weitere Informationen zu unserem Schutz vor Dienstunfähigkeit

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