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2 Frauen sitzen sich gegenüber und unterhalten sich

Berufsunfähigkeits­versicherung und Psychotherapie.

Ist eine BU auch bei Psychotherapie versicherbar? Wir sagen Ihnen, was geht und was nicht.

Seelische Krankheiten sind heutzutage der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit (BU): Ein Drittel der BU-Diagnosen in Deutschland sind auf Nervenleiden zurückzuführen. Damit stehen psychische Probleme an erster Stelle, noch vor Rückenleiden, Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine Rente, wenn Sie zu mindestens 50 % für einen ununterbrochenen Zeitraum von 6 Monaten nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können - und nimmt Ihnen so zumindest die finanziellen Sorgen. Aber gilt das auch, wenn Sie eine Psychotherapie machen oder schon gemacht haben? Und können Sie dann überhaupt noch eine BU-Versicherung abschließen?

  • Psychische Erkrankungen gehören zu den Hauptursachen von Berufsunfähigkeit
  • Das Risiko einer Berufsunfähigkeit besteht für jedes Geschlecht, jede Alters- und Berufsgruppe - auch wegen psychischer Leiden
  • Die moderne Arbeitswelt erhöht den Stress und damit das Risiko für psychische Erkrankungen

Eine Psychotherapie zu machen, sollte heute kein Tabuthema mehr sein. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie aber dennoch ein paar Dinge beachten. Dann sollte einer BU-Absicherung trotz Psychotherapie nichts im Wege stehen.

Berufsunfähigkeit und Psyche: Was sind eigentlich psychische Leiden?

Zu den häufigsten psychischen Erkrankungen zählen:

  • Psychosen
  • Depressionen
  • Burn-out
  • Angst- und Zwangsstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
  • Bipolare Störungen
  • Schizophrenie
  • Essstörungen (Bulimie/Anorexie)
  • Epilepsie
  • Migräne
  • Demenz bzw. Alzheimer

Berufsunfähigkeits­versicherung

Der passende Schutz - flexibel und nachhaltig.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person in ihrem bisheri­gen Beruf aus folgenden Gründen nicht mehr arbeiten kann:

  • aus gesundheitlichen Gründen (körperlich oder psychisch)
  • zu mindestens 50 %
  • voraussichtlich ununterbrochen 6 Monate
Feuerwehrmänner laufen bei Dunkelheit zu einem Feuerwehrauto

Beispiel für ein psychisches Leiden

Bei einem verheerenden Großbrand mit vielen Toten hat ein Feuerwehrmann ein psychisches Trauma erlitten. Er ist nicht mehr in der Lage, seinen Beruf als Rettungshelfer auszuüben. Für einen Bürojob könnte er aber noch 6 Stunden am Tag eingesetzt werden und würde darum vom Staat keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten.

Von seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt er trotzdem eine BU-Rente ausgezahlt. Und zwar für die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente bzw. bis zum Vertragsende - vorausgesetzt, er hat einen Vertrag ohne abstrakte Verweisbarkeit abgeschlossen.

Eine Psychotherapie kann seelische Leiden lindern oder sogar heilen. Sie ist mit jeder anderen medizinischen Behandlung gleichzusetzen. Und trotzdem haben viele Menschen Angst, eine Psychotherapie bei ihrem BU-Versicherer anzugeben. Zu Recht? Wichtig ist hier vor allem der Zeitpunkt der Psychotherapie.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Psychotherapie vor der Antragsstellung

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, müssen Sie eine Gesundheitsprüfung bestehen. Der Versicherer kann von Ihnen verlangen, sich ärztlich untersuchen zu lassen, worauf viele Versicherer jedoch inzwischen verzichten. Auf jeden Fall müssen Sie aber Gesundheitsfragen und Fragen zu Ihrem Beruf beantworten, also einen Fragebogen ausfüllen. Bei bestimmten Vorerkrankungen, auch psychischen, oder besonders riskanten Berufen kann der Versicherer

  • den Vertrag ablehnen,
  • einen Risikozuschlag erheben (= höherer Beitrag) oder
  • Leistungsausschlüsse vereinbaren.

Leistungsausschluss bedeutet, dass z. B. jemand, der schon mal einen Bandscheibenvorfall hatte, bei erneuten Rückenproblemen keine BU-Rente bekommen würde.

Das Gleiche gilt für psychische Erkrankungen und Psychotherapien. Waren Sie zum Beispiel vor 8 Jahren an einer Zwangsstörung erkrankt und deswegen beim Psychotherapeuten waren, kann Folgendes passieren: Der Versicherer verlangt einen erhöhten Beitrag von Ihnen, weil Sie auch ein höheres Risiko haben, erneut psychisch zu erkranken und berufsunfähig zu werden.

Schlimmstenfalls lehnt der Versicherer es komplett ab, einen BU-Vertrag mit Ihnen abzuschließen. Ehrlich gesagt: Leider ist die Gefahr einer Ablehnung bei psychischen Vorerkrankungen relativ hoch.

Berufsunfähigkeitsversicherung: geplante Psychotherapie bei Antragsstellung

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, werden Sie auch nach bereits laufenden, geplanten oder angeratenen Behandlungen gefragt. Der Versicherer will also wissen, ob Sie schon wegen einer (z. B. psychischen) Erkrankung in Behandlung sind oder demnächst eine Therapie ansteht. Wie alle Gesundheitsfragen sollten Sie auch diese unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Denn wenn Sie Leistungen beantragen, wird der Versicherer eine Prüfung durchführen und die verschwiegene Psychotherapie bzw. deren Zeitpunkt sicher herausfinden. Dann kann er die Zahlung verweigern.

Im Übrigen gilt bei einer laufenden, geplanten oder angeratenen Psychotherapie das Gleiche wie bei einer länger zurückliegenden: Der Versicherer kann bei Antragstellung den Vertrag ablehnen, zurückstellen, einen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren.

Aber nicht jeder BU-Versicherer ist gleich streng, wenn es um frühere oder aktuelle Psychotherapien geht. Ein Tipp: Es kann sich lohnen, eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen. Dazu können Sie sich an einen Dienstleister wie z. B. einen neutralen Versicherungsmakler wenden, der für Sie Angebote bei verschiedenen Versicherern einholt - ohne Ihren Namen zu nennen. So gehen Sie kein Risiko ein, etwa auf einer "schwarzen Liste" zu landen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Psychotherapie nach der Antragsstellung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließen Sie am besten frühzeitig ab. Also wenn Sie noch jung und gesund sind. Dann ist auch das Risiko am geringsten, dass Sie schon eine (seelische oder körperliche) Vorerkrankung haben, die ein Ausschlusskriterium darstellt oder den Vertragsabschluss zumindest erschwert.

Doch egal, wann Sie Ihre BU-Versicherung abschließen, eines ist klar: Erkranken Sie erst nach dem Abschluss psychisch und werden berufsunfähig, erhalten Sie auch Ihre BU-Rente. Unabhängig davon, ob Sie eine Psychotherapie machen oder nicht. Und mit der Therapie steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Sie wieder berufsfähig werden. Die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen beim Wiedereinstieg in den Beruf, z. B. durch Reha-Maßnahmen, Wiedereingliederungshilfen und Umorganisationshilfen bei Selbstständigen. Wir sind für Sie da.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Psychotherapie: häufige Fragen

Kann ich trotz Psychotherapie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Beim Beantragen einer BU-Versicherung gilt: Hatten Sie im Zeitraum, der im Fragebogen der Gesundheitsprüfung genannt ist, eine Psychotherapie, wird ein Vertragsabschluss schwierig. Der Versicherer kann den Vertrag dann ablehnen, zurückstellen, einen Risikozuschlag (erhöhter Beitrag) verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren (keine BU-Rente wegen Psyche).

Das Gleiche gilt, wenn eine Psychotherapie bei Antragstellung schon läuft, geplant oder ärztlich angeraten ist (wichtig: schriftlich oder mündlich - der Versicherer fragt nach!). Wenn Sie erst nach Abschluss der BU-Versicherung psychisch erkranken, berufsunfähig werden und eine Psychotherapie beginnen, hat das keinen Einfluss auf Ihre BU-Leistungen (ist aber abhängig von vorvertraglichen Anzeigepflicht-Verletzungen).

Wird die Psychotherapie an sich von der BU-Versicherung bezahlt?

Nein, die Psychotherapie muss von einem Facharzt (Psychologe) verschrieben sein und wird von Ihrer Krankenversicherung bezahlt. Also entweder von der gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung. Die BU-Versicherung kommt dafür nicht auf.

Bei der NÜRNBERGER finden Sie vielfältige Möglichkeiten, Ihre Gesundheit abzusichern und Kosten zu reduzieren: Hier lesen Sie mehr zu unserer Privaten Krankenvollversicherung, Krankenhauszusatzversicherung, Grundfähigkeitsversicherung und Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease).

Sind psychische Krankheiten und Psychotherapien überhaupt relevant für die BU?

Ja, sogar sehr. Psychische Erkrankungen sind schon seit Jahren die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. In Deutschland gehen bereits ein Drittel aller anerkannten BU-Anträge auf seelische Leiden zurück. Und die Tendenz zeigt weiter nach oben.

Wie kann ich denn nachweisen, dass ich berufsunfähig bin und eine Psychotherapie brauche?

Wenn Sie eine BU-Rente beantragen, muss ein Arzt bestätigen, dass Sie zu 50 % für mindestens 6 Monate berufsunfähig sind. Ihr BU-Versicherer kann die Diagnose und den Umfang der Einschränkungen durch ein eigenes Gutachten überprüfen lassen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Ihre seelische Erkrankung mit einer Psychotherapie behandelt wird oder nicht. Sondern nur, ob Sie durch die Krankheit daran gehindert sind, Ihren Beruf auszuüben.

Solange Sie die BU-Rente erhalten, führt Ihr Versicherer in regelmäßigen Abständen eine sogenannte Nachprüfung durch. Meistens findet sie alle 2 Jahre statt. Der Versicherer fragt Sie dann, ob Ihre Berufsunfähigkeit noch besteht, sich Ihre gesundheitliche und/oder berufliche Situation verändert hat und kann dazu auch ein ärztliches Attest anfordern. Bescheinigt Ihr Arzt, dass Sie wieder zu mehr als 50 % arbeiten können, wird die Zahlung der BU-Rente eingestellt. Die NÜRNBERGER bietet für diesen Fall eine Wiedereingliederungshilfe an und unterstützt Sie bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.

So bewerten unsere Kunden die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Stark und zuverlässig
  • Flexibel: Lässt sich an Lebenssituationen und Bedürfnisse anpassen
  • Nachhaltig: Fokus auf Umwelt sowie soziale Aspekte

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