Geben Sie Ihren Mitarbeitern finanzielle Sicherheit

Wussten Sie schon: Die meisten Arbeitnehmer sind finanziell nicht abgesichert, falls sie auf Dauer oder vorübergehend ihre Arbeitskraft verlieren. Der Grund: Viele von ihnen scheuen die Kosten für einen entsprechenden Schutz. Denn diese können z. B. in handwerklichen Berufen sehr hoch sein - besonders bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die NÜRNBERGER Versicherung ist da anders: Unsere Grundfähigkeitsversicherung (NGF) ist auch für Ihre Mitarbeiter, die vor allem körperlich tätig sind, die richtige Lösung. Und leistet sogar schon, wenn nur eine der versicherten Grundfähigkeiten schwer beeinträchtigt ist.

Betriebliche Grundfähigkeitsversicherung - Fähigkeiten absichern

Weil es auf die Fähigkeiten ankommt

Sitzen, gehen, unsere Arme gebrauchen, sehen, sprechen: Das alles ist für uns selbstverständlich. Doch was passiert, wenn Sie nur eine dieser Grundfähigkeiten verlieren? Vom Staat gibt es in diesem Fall wenig bis gar keine Unterstützung.

Die Lösung: Mit der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung können Ihre Arbeitnehmer alle wichtigen Fähigkeiten für Beruf und Alltag absichern. Wird das über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gemacht, haben auch Sie als Arbeitgeber Vorteile: Sie profitieren z. B. von mehr Mitarbeiterzufriedenheit, höherer Attraktivität am Arbeitsmarkt und stärkerer Mitarbeiterbindung.

Welche Grundfähigkeiten die Leistungspakete Premium und Comfort versichern

Die NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung (NGF) zahlt bei Verlust einer der 18 (Leistungspaket Comfort) bzw. 19 (Leistungspaket Premium) versicherten Grundfähigkeiten eine monatliche Rente. Zusätzlich können Ihre Mitarbeiter weitere optionale Bausteine abschließen, um ihren Schutz abzurunden.

Warum Sie die Versicherung am besten mit bAV und Förderung kombinieren

Wenn Sie die Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung für Ihre Arbeitnehmer im Rahmen einer bAV einzahlen, sind diese für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei.

Seit Anfang 2019 sind Sie als Arbeitgeber auch gesetzlich verpflichtet, Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zur bAV zu zahlen. In Kombination mit den zusätzlichen staatlichen Förderungen ist dieser wichtige Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter somit deutlich günstiger. Erst wenn ein Arbeitnehmer später eine Leistung aus der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung bezieht, muss der Mitarbeiter daraus Steuern, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge abführen.

Vorteile der betrieblichen Grundfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER

  • Sichern Sie die wichtigsten Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter ab
  • Ihre Mitarbeiter profitieren von verkürzten Gesundheitsfragen bis zu einer NGF-Jahresrente von bis zu 18.000 EUR
  • Wählen Sie zwischen 6 oder 12 Monaten Prognosezeitraum
  • Genießen Sie kundenfreundliche Bedingungen: alltagstaugliche und transparente Kriterien für die Beurteilung der Leistungsauslöser
  • Wir ermöglichen Ihnen eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall
  • Sparen Sie Kosten für Steuern und Sozialversicherung, wenn Sie Ihre Beiträge im Rahmen der bAV einzahlen
  • Ihre Mitarbeiter können die vereinbarte Rente bei bestimmten Ereignissen (z. B. Heirat) ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen
  • Die Leistung erfolgt unabhängig davon, ob eine berufliche Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann
  • Ihre Mitarbeiter erhalten bereits volle Leistungen, wenn eine der versicherten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten stark beeinträchtigt ist (nicht erst bei Verlust)
  • Buchen Sie bei Bedarf optionale Zusatzbausteine:
    - Psychische Erkrankung: volle Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung
    - Lkw-/Busfahren: Fahrlizenzverlust Klasse C oder D

Grundfähigkeit und bAV - ein unschlagbares Team

Mit der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsrente sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter bei körperlichen und geistigen Einschränkungen keine Angst vor Existenznöten haben müssen. Über eine bAV können Arbeitnehmer besonders günstig vorsorgen - und vor allem einfacher.

Individualität, wie es Ihr Arbeitnehmer braucht

Individuell absichern - so wie Ihre Arbeitnehmer es brauchen

Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir dafür, die Einkommensabsicherung Ihrer Mitarbeiter im Rahmen der bAV so persönlich und bedarfsgerecht wie möglich zu gestalten. Dafür wählen Sie bei der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung zwischen 2 Tarifen und vielfältigen Zusatzbausteinen.

Aus Erfahrung wissen wir: Die individuelle Gestaltung der Grundfähigkeitsversicherung ist besonders bei bestimmten Berufsgruppen von Vorteil, z. B. bei Lkw- oder Busfahrern, in Pflegeberufen oder bei Handwerkern.


Vorteile für Sie als Arbeitgeber

  • Mit betrieblichen Vorsorgemodellen als Zusatzleistung die Attraktivität als Arbeitgeber steigern und bessere Chancen bei der Suche nach Fach- und Führungskräften sichern
  • Loyalität der Mitarbeiter zum Unternehmen erhöhen und Fluktuation senken
  • Motivation und Zufriedenheit der Arbeitnehmer erhöhen
  • Wahrnehmung als verantwortungsvoller und wertschätzender Arbeitgeber steigern
  • Beiträge sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar
  • bAV-Verträge einfach und digital verwalten mit unseren Verwaltungsportalen

Wie sich die Leistungspakete der NGF unterscheiden

  • Variante Comfort leistet nach 12 Monaten Prognosezeitraum (voraussichtliche Dauer) bei starker Beeinträchtigung oder Verlust der versicherten Grundfähigkeiten
  • Variante Premium leistet schon nach 6 Monaten Prognosezeitraum bei starker Beeinträchtigung oder Verlust der versicherten Grundfähigkeiten. Außerdem ist die Grundfähigkeit Autofahren (Klasse B) mitversichert

Die optionalen Bausteine im Detail

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Grundfähigkeits­versicherung

  • Was leistet die NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung?

    Die NÜRNBERGER Grundfähigkeits­versicherung (NGF) ist eine Risiko­versicherung. Sie zahlt Ihren Mitarbeitern eine monatliche Rente, wenn versicherte Grundfähigkeiten wie z. B. Gehen, Sehen, Sitzen oder Stehen stark beeinträchtigt sind oder verloren gehen.

    Sie wählen zwischen 2 Leistungspaketen:
    - Comfort: leistet nach einem Prognosezeitraum (voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung/des Verlusts) von 12 Monaten
    - Premium: leistet schon nach einem Prognosezeitraum von 6 Monaten

  • Warum brauchen Ihre Mitarbeiter eine Grundfähigkeitsversicherung?

    Oft sorgen körperliche und geistige Einschränkungen für finanzielle Probleme. Die Grundfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER Versicherung zahlt Ihren Mitarbeitern im Schadenfall eine monatliche Rente aus. Damit schützt sie die Existenz Ihrer Mitarbeiter und hilft, deren Leben neu zu organisieren - unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer seinen Beruf noch ausüben kann.

    Zusätzlich profitieren Ihre Mitarbeiter davon, dass die Leistung auch schon bei starker Beeinträchtigung einer der versicherten Grundfähigkeiten erfolgt - nicht erst bei Verlust.

    Sie haben besondere Anforderungen an Ihre Grundfähigkeitsversicherung? Mithilfe der optionalen Zusatzbausteine passen Sie den Schutz individuell an Ihr Unternehmen und vor allem an Ihr Team an.

  • Was bedeutet "Prognosezeitraum"?

    Der Prognosezeitraum beschreibt, wie lange die starke Beeinträchtigung oder der Verlust einer der versicherten Grundfähig­keiten voraussichtlich ununterbrochen dauert (Mindestwert) bzw. bereits ununterbrochen bestanden hat.

    Diese Angabe ist wichtig, um festzulegen, wann Ihre Grundfähigkeitsversicherung leistet: ob z. B. nach einem Prognosezeitraum von 6 Monaten (Premium) oder 12 Monaten (Comfort).

  • Wann zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine Leistung aus?

    Die NGF zahlt die vertraglich vereinbarte monatliche Grundfähigkeitsrente, wenn

    • die versicherte Person infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls (diese sind jeweils ärztlich nachzuweisen) gesundheitlich beeinträchtigt ist und
    • dadurch voraussichtlich während des vereinbarten Prognosezeitraums ununter­brochen in einer der versicherten Grundfähigkeiten beeinträchtigt sein wird bzw. bereits beein­trächtigt war

  • Für welche Berufe kann ich die Grundfähigkeitsversicherung nicht abschließen?

    Folgende Berufe sind in der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung nicht versicherbar:

    • Feuerwerker
    • Pyrotechniker
    • Zündholzarbeiter
    • Minentaucher/-demonteur (Marine)
    • Sprengstoffermittler
    • Polizeivollzugsbeamter (SEK/MEK/USK)
    • Pilot (Kampfflugzeug)
    • Kampfmittelräumer
    • Munitionsberger/-räumer
    • Stuntman

    Auch die Lebensstellungen Sohn, Tochter, Kind, Pensionist, Vorruheständler, Rentner und EU-Rentner sind ausgeschlossen

  • Leistet die Grundfähigkeits­versicherung auch, wenn mein versicherter Mitarbeiter nicht berufsunfähig ist?

    Ja. Die NGF leistet für die versicherten Grundfähig­keiten - unabhängig davon, ob die versicherte Person weiterhin arbeiten kann oder nicht.

    Ausnahmen gibt es bei den Zusatz­bausteinen "Lkw-/Busfahren (Fahrlizenzverlust Klasse C oder D)" und "volle Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung". Diese können Sie unseren Versicherungs­bedingungen entnehmen.

  • Ist die Dauer der Rentenzahlung begrenzt?

    Die Grundfähigkeitsrente wird bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer gezahlt. Die Rentenzahlung wird nur dann vorzeitig eingestellt, wenn während des Rentenbezugs die Leistungsvoraussetzungen (starke Beeinträchtigung oder Verlust versicherter Grundfähigkeiten) entfallen oder die versicherte Person verstirbt.

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Weil jeder Mensch und jeder Job anders sind

Welche Fähigkeiten haben Sie heute schon gebraucht? Sitzen, Stehen, Gehen, Fingerfertigkeiten - jeder Beruf setzt andere wichtige Fähigkeiten für den beruflichen Alltag voraus.

Mit der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern einen individuellen und passenden Schutz mit flexiblen Zusatzbausteinen. Zu einem günstigen Preis.

Betriebliches Gesundheitsmanagement digital

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