Kundenportal - Login
Älterer Mann umarmt eine etwas ältere Frau von hinten

Die betriebliche Altersver­sor­gung.

Der Weg zu mehr Einkommen im Ren­tenalter.

Das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist neben der gesetzlichen Ren­ten­ver­sicherung ein zusätz­li­ches Ver­sorgungssystem. Gesetzlich geregelt haben Ange­stellte sogar einen An­spruch darauf, eine bAV bei ihrem Arbeitgeber einzurichten. Dabei kann die Finanzierung durch den Arbeit­nehmer, den Arbeitgeber oder durch beide zusammen erfolgen. Ab dem 01.01.2019 ist der Arbeitgeber sogar ge­setz­­lich verpflich­tet, eine Entgelt­umwandlung im Rahmen einer Direkt­versicherung, Pen­sionskasse oder Pen­sionsfonds mit bis zu 15 % zu bezu­schus­sen, soweit er durch die Ent­gelt­um­wand­lung Sozial­versicherungs­beiträge einspart.

Das Recht auf eine bAV

Das Gesetz sieht eine Entgeltum­wand­lung vor. Dabei verzich­ten die Arbeit­nehmer zugunsten ihrer Altersvor­sor­ge auf einen Teil des Brutto-Arbeits­ent­gelts. Bis zu 8 % der Beitrags­bemes­­sungs­­grenze (West) der Deut­schen Gesetzlichen Renten­versiche­rung (GRV) können steuerfrei ange­spart werden. Sozialversicherungs­frei sind dagegen nur 4 %!

Als Versorgungsleistungen sieht das Ge­setz folgende Möglich­kei­ten vor, die auch kombiniert werden können:

  • Versorgungsleistungen für Mitarbeiter in der Rentenphase
  • Leistungen zur Absicherung von Hinter­bliebenen im Todesfall
  • Zahlungen bei Erwerbs- oder Berufs­un­fähigkeit durch Invalidität

Der abgeschlossene bAV-Vertrag "gehört" dem Arbeitnehmer. Er könnte ihn beispielsweise zum neuen Arbeit­geber mitnehmen, privat in den Ver­trag einzahlen oder ihn beitragsfrei stellen.

Mann mit Brille blickt lachend auf Tablet und Unterlagen

Betriebliche Altersvorsorge

Schließen Sie mit einer Betriebsrente Versorgungslücken im Alter.

Diese Durchführungswege stehen bei der bAV zur Verfügung

Ob die Versorgung aus einer Alters- oder Hinterbliebenenrente mit oder ohne Be­rufsunfähig­keits­schutz be­steht, legt in der Regel der Ar­beit­geber fest. Es stehen 5 verschiedene Durchfüh­rungs­wege offen:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse

Diese lassen sich wiederum in 2 Grup­pen aufteilen, in sogenannte ver­siche­rungs­förmige und nicht versicherungs­förmige Durchführungswege:

In die Gruppe der versicherungsför­migen Durchführungswege gehören die Direkt­versicherung, die Pensions­kasse und der Pensionsfonds. Zu den nicht versiche­rungs­förmigen Durch­führungswegen zählen die Direkt­zusage und die Unter­stüt­zungskasse. Unab­hän­gig vom gewählten Weg flie­ßen die Beiträge während des be­steh­enden Beschäftigungsverhältnisses in die bAV. Die Höhe der Beiträge legen Arbeit­geber und Arbeitnehmer indi­vi­duell fest.

Finanzierungsmöglichkeiten in der bAV

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Ar­beit­nehmer einen bestimmten Teil ihres Ar­beits­entgelts lohnsteuer- und sozialabgabenfrei in die Alters­vor­sorge einzahlen dürfen (arbeit­neh­mer­finan­zierte Entgeltum­wand­lung). Der Höchstwert wird jedes Jahr neu ermittelt, denn die zugrun­de liegen­de Bezugsgröße ist die jährlich ange­passte Beitragsbe­mes­sungsgrenze (BBG) in der GRV. Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entgeltum­wandlung in Höhe von 4 %. Das So­zial­versiche­rungsrecht stellt diese Beiträge zu 4 % sozialab­gabenfrei. Steuerrechtlich werden sogar 8 % gefördert.

Die andere Möglichkeit ist, dass der Arbeitgeber die Beiträge für den An­gestellten über­nimmt (arbeitge­ber­finanziert). Die Kosten gelten als Betriebsausgaben. Sie min­dern den Gewinn und damit die Betriebs­steu­ern.

Eine Mischfinanzierung ist ebenfalls möglich. Hierbei teilt sich der Bei­trag in Arbeitgeber- und Arbeitneh­meran­teile auf.

Steuerliche Aspekte der betrieb­lichen Altersver­sor­gung

Die bAV hält steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereit. Arbeit­nehmer können finan­ziell in er­ster Linie bei der Einkommensteuer und den Sozial­abgaben profitieren. Arbeit­geber sparen an den Lohnne­ben­kosten und genießen zusätzlich Vor­teile bei den Unternehmenssteuern, zum Bei­spiel so: Übernehmen Arbeit­geber die Beiträge für die bAV, ent­stehen Be­trieb­sausgaben. Diese verrin­gern den Gewinn und senken die Steu­erlast des Unternehmens.

  • Die Beiträge für die versiche­rungs­förmigen Durchfüh­rungs­wege sind Arbeits­entgelt. Das heißt, dass sie lohnsteuerpflichtig sind. Liegen die Beiträge aber bei maximal 8 % der BBG der GRV, fällt keine Lohnsteuer an.
  • In der Sozialversicherung sind Befreiungen dagegen nur bis 4 % der BBG der GRV möglich.
  • Bei den Beiträgen im Rahmen der Direktzusage und bei der Unter­stützungs­kasse handelt es sich nicht um einen Bestandteil des Gehalts. Deshalb sind alle Zah­lungen lohnsteuer­frei.
  • Finanziert der Arbeitgeber die bAV, sind die Beträge zudem vollständig sozial­ver­siche­rungs­frei.
  • Die Sozialversicherung entfällt aber nur dann, wenn die Beiträge höchstens 4 % der BBG der GRV betragen.

Flexibel und vorausschauend zur Mitarbeiter­bin­dung

Sie können mit verschiedenen Vorsor­ge­formen und Durchfüh­rungs­wegen auf in­dividuelle Ansprüche der Mitar­beiter reagieren. Je nach persönlicher und finan­ziel­ler Situation können Ar­beitnehmer und Arbeit­ge­ber ein pas­sendes Vorsorgepaket schnüren. Au­ßerdem ist die staatliche Förderung lukrativ. Mit einer klug aufgebau­ten bAV unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter dabei, persönliche Risiken abzudecken - ein bewährter Baustein, um Mitar­beiter zu binden.

Darüber hinaus können Arbeitgeber noch mehr tun, um die Attraktivität ihrer Firma zu steigern: Mit einer betrieblichen Krankenversicherung zeigen Sie soziales Enga­gement. Inte­ressiert? Dann infor­mieren Sie sich über die betriebliche Kranken­ver­siche­rung.

Betriebliche Krankenversicherung

  • Bessere medizinische Versorgung für Ihre Mitarbeiter
  • Die Alternative zur Gehaltserhöhung
  • Mehr Chancen im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte
Junger Mann im Hemd lehnt an einem großen Glasfenster

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen:

Mann in weißem Hemd sitzt an einem Arbeitsplatz vor einem Laptop
Gesundheit & Vorsorge

Berufsunfähigkeit in der betrieblichen Altersvorsorge

Berufsunfähigkeitsschutz clever nutzen.

Mehr erfahren
Ältere Frau mit kurzen Haaren sitzt vor einem großen Monitor, auf dem eine Tabelle zu sehen ist
Gesundheit & Vorsorge

Pensionsverpflichtungen absichern

Für Unternehmen ist die Niedrigzinsfalle riskant.

Mehr erfahren
Frau sitzt lachend vor einem ebenfalls lachenden Mann mit Brille in der Hand
Gesundheit & Vorsorge

Die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung

Wie Unternehmen mit der Betriebs­rente den "War for Talents" gewinnen.

Mehr erfahren