Was sind Vermögenswirksame Leistungen (VWL)?
VWL sind Teile des Gehalts, die der Arbeitgeber direkt in einen Sparvertrag des Mitarbeiters einzahlt. Bis zu 40 EUR sind als staatlich geförderte Sparzulage monatlich möglich. Der Arbeitnehmer hat die Wahl, die VWL in spezielle Finanzprodukte zu investieren:
- Wertpapiersparverträge
- Bausparverträge
- Kapitalbildende Lebensversicherungen
- Sonstige Sparverträge
Gesetzlich besteht keine Verpflichtung, dass der Arbeitgeber etwas zuschießt. Es sei denn, der Tarif- oder Arbeitsvertrag sieht dies vor. Gibt es keine schriftliche Regelung dazu, kann ein individuell vereinbarter Teil des Bruttogehalts für die VWL umgewandelt werden.
Steuern und Sozialabgaben - diese Abzüge fallen bei VWL an.
Der Staat fördert VWL mit einer Sparzulage. Die Details hierzu regelt das Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Grundsätzlich gehören VWL jedoch zum Arbeitsentgelt. Das heißt, dass Angestellte bei den Arbeitgeberbeiträgen Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung hinnehmen müssen. Zahlen sie in einen VWL-Fonds oder Bausparvertrag ein, werden zudem Abgeltungsteuern fällig.
Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge: gleicher Nettolohn bei höherem Sparvolumen.
Es gibt allerdings eine Möglichkeit, Steuern und Sozialabgaben in der Einzahlungsphase zu vermeiden und deutlich mehr von den VWL zu profitieren: Arbeitnehmer können die Beiträge nämlich auch in Form einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) anlegen. Das hat einige Vorteile, denn die Beiträge zur bAV sind:
- steuerfrei
- sozialversicherungsfrei
- abgeltungssteuerfrei

Betriebliche Altersvorsorge
- Mehr Netto vom Brutto: Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherungen
- Versorgung individuell gestalten
- Flexibel bei Arbeitgeberwechsel
Macht Ihr Arbeitnehmer von der Möglichkeit Gebrauch, die VWL in die bAV umzulenken, eröffnen sich gleich 2 finanziell attraktive Perspektiven:
1. Für die Arbeitgeberbeiträge in die bAV entfallen Steuern und Sozialabgaben.
2. Es wird deutlich mehr Geld in die bAV gesteckt, ohne dass das Nettogehalt sinkt.
Praxisfall
PraxisfallInvestiert ein Arbeitnehmer (Steuerklasse 1) bei einem Bruttogehalt von 3.000 EUR monatlich 40 EUR in Vermögenswirksame Leistungen, muss er rund 393 EUR Lohnsteuerund 618 EUR Sozialabgaben bezahlen. Das Nettogehalt beläuft sich monatlich auf 1.989 EUR.
Werden die Beiträge statt in die VWL jedoch in die betriebliche Altersversorgung umgelenkt, ist der Beitrag bei gleichem Nettogehalt deutlich höher. Der Bruttobeitrag in die bAV beträgt dann rund 83 EUR, während die Lohnsteuer auf 376 EUR sinkt. Die Beiträge zur Sozialversicherung betragen monatlich insgesamt 603 EUR.
Hochgerechnet auf 10 Jahre würde ein Arbeitnehmer entweder 4.800 EUR in VWL investieren oder 9.960 EUR in die bAV* - ein deutliches Plus, was zu einer attraktiven Altersversorgung führen kann.
*Bei der Rechnung sind zur Vereinfachung keinerlei Änderungen in der Besteuerung und bei den Sozialabgaben berücksichtigt.
Zusätzliche Einnahmen im Alter.
Das Beispiel zeigt, dass Arbeitnehmer bei gleichem Nettolohn deutlich mehr von ihrem Geld haben, wenn sie es in altersvorsorgewirksame statt in vermögenswirksame Leistungen stecken. Die Investition in die bAV sorgt für zusätzliche Einnahmen im Alter. Sie trägt dazu bei, den Lebensstandard zu sichern. Wenn Arbeitnehmer später Geld aus der bAV erhalten, wird es nachgelagert besteuert. Der Steuersatz in der Rentenphase ist im Vergleich zur Arbeitsphase aber in den meisten Fällen geringer.
Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen.
VWL lassen sich vorausschauend in eine betriebliche Altersversorgung umlenken. Das hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzielle Vorteile in der Beschäftigungsphase und kommt den Mitarbeitern in der Rentenphase zugute.
Als Arbeitgeber können Sie sich bei dem Modell "bAV statt VWL" als Partner für die Finanzierung positionieren und gleichzeitig Kosten sparen. Sie können lohnsteuer- und sozialabgabenfrei weitere Beträge in die bAV einzahlen. Außerdem drücken Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber Wertschätzung und Anerkennung aus. Das stärkt die Bindung an den Betrieb und verschafft Ihnen einen echten Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung neuer Fachkräfte.
Lesen Sie im Beitrag " Die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung: wie Unternehmen mit der Betriebsrente den "War of Talents" gewinnen", warum Mitarbeiterbindung wichtig ist und welche Vorteile Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei haben.