In Zeiten des Fachkräftemangels ringen viele Firmen um qualifizierte Mitarbeiter. Wir zeigen Ihnen, wie Ihr Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung punkten kann.
Die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung.
Wie Unternehmen mit der Betriebsrente den "War for Talents" gewinnen.
Win-win mit der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung
Sie sind ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Eine positive, kollegiale Stimmung und ein moderner Arbeitsplatz mit flachen Hierarchien sind Ihnen wichtig. Sie fordern und fördern Ihre Angestellten. Mit dieser Einstellung haben Sie bereits den Grundstein für eine erfolgreiche Mitarbeiterbindung gelegt.
Doch in Zeiten des Fachkräftemangels reichen ein gesundes Betriebsklima, ein breit gefächertes Weiterbildungsangebot und gute Karrierechancen manchmal nicht aus, um Talente zu binden oder qualifizierte Angestellte zu gewinnen. Der Nettolohn ist oft das ausschlaggebende Kriterium bei der Wahl des Arbeitsplatzes, doch das gilt nicht für alle Mitarbeiter: Gerade hoch qualifizierte Fachkräfte achten sehr wohl auf attraktive Zusatzleistungen wie die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung.
Betriebliche Altersversorgung: ein gesetzlicher Anspruch
Seit das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) am 1. Januar 2002 eingeführt wurde, haben pflichtversicherte Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung. Das Gesetz spricht jedem Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellten, Auszubildenden, Mitglied des Vorstands einer AG sowie bestimmten Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH das unumstößliche Recht zu, bis zu 4 % ihres monatlichen Bruttoeinkommens über eine sogenannte Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente einzuzahlen.
Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen
- Die betriebliche Fluktuationsrate senken
- Qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen binden
- Neue Fachkräfte anwerben
- Das Unternehmen als verantwortungsbewussten, modernen Arbeitgeber positionieren
Kennen Sie die finanziellen Vorteile einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung?
Eine bAV hat nicht nur Vorteile für die Mitarbeiterbindung und Ihr Image als Arbeitgeber, sondern überzeugt aufgrund der staatlichen Förderung auch aus finanzieller Sicht.
Vorteile der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung für Mitarbeiter:
- Einzahlungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei.
- Steuerrechtlich werden 8 % gefördert.
- Bei Rentenbeginn kann der Arbeitnehmer zwischen monatlicher Rente und Teilkapital- oder Einmalzahlung wählen.
Vorteile der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung für Unternehmen:
- Steuerersparnis: Die Beiträge zur bAV sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Geringere Lohnnebenkosten: Die Beiträge sind sozialversicherungsfrei.
- Geringer Verwaltungsaufwand: Eine Versicherung kann die komplette Abwicklung übernehmen.