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Blick auf eine Stadt mit sehr dunklen Gewitterwolken am Himmel

Versicherung bei einem Sturmschaden im Gewerbe.

Welche Versicherung zahlt wirklich bei Sturmschäden an Gewerbe­immobilien?

Stürme, Hagel und Starkregen ver­ursachen immer wieder Schäden in Millionen­höhe an Gebäuden und In­ventar - ein ernst­zu­nehmendes Risiko für Ihr Unter­nehmen. Wir informieren Sie über Prävention und Versicherungs­schutz.

Die richtige Versicherung gegen einen Sturmschaden im Gewerbe

Eine Betriebsversicherung - speziell für Sturmschäden - gibt es nicht. Was tun? Ihr Unternehmen gegen Schäden durch Sturm zuverlässig abzusichern, ist nicht mit einem einzigen Vertrag getan. Denn eine pauschale Sturm­schaden­ver­sicherung gibt es nicht. Es sind gleich mehrere Versicherungen, die im Schaden­­fall greifen. Je nach Ursache und Art des Schadens springt z. B. eine Gebäude­versicherung oder Geschäftsinhaltsversicherung bzw. die Kfz-Kaskoversicherung ein.

Gewerbliche Gebäude­versicherung

Der kostengünstige Schutz für Ihre Immobilie.

Ein Sturm kann nicht nur am Gebäude Schäden hervorrufen, auch auf dem Grundstück gibt es viele Dinge, die unversehens zur Gefahr werden können. Als Besitzer haften Sie nach der Ver­kehrs­sicherungspflicht für durch Ihr Eigentum entstandene Sturmschäden. Sie sind verpflichtet, Gefahren­stellen vor einem Sturm zu entschärfen und so Sturmschäden vorzubeugen. Dieser Grundsatz gilt sowohl für Privat­personen als auch für Gewerbe­treibende. Machen Sie Ihr Unter­nehmen wind- und wetterfest. Unsere Tipps helfen Ihnen, Sach- oder gar Personen­schäden zu vermeiden.

Sturmschäden an Dächern vermeiden

  • Wellblechdächer sollten an der tragenden Konstruktion ver­schraubt werden. Ansonsten empfiehlt sich die flexible Befestigung der einzelnen Dach­elemente bzw. Dach­ziegel.
  • Die Dachkonstruktion sollte im Mauerwerk mithilfe von Mauer­ankern, Schrauben und Metall­bändern verankert werden. Einfache Nägel sind hierfür ungeeignet.
  • Gebäude-Aerodynamik: Zu flache oder zu steile Dächer bzw. zu große Dachüberstände sollten generell vermieden werden. So verringern sich auch die Druck- und Sogkräfte des Windes.
  • Gestaltung des Außenbereichs: Ausreichender Abstand schützt Dach und Gebäude vor Sturm­schäden durch umgeknickte Bäume.
  • Sinnvolle Vorratshaltung: Ersatzdachplatten oder Folien ermöglichen im Schadenfall eine schnelle Reparatur und bieten einen (zumindest temporären) Nässeschutz.

Schäden an Außenwänden und an der Fassade

Die Außenwände von Gebäuden werden i. d. R. nur bei besonders starken Sturm­ereignissen beschädigt. Allerdings häufen sich durch die Verwendung teurer und gleichzeitig sehr empfind­licher Wandver­kleidungen auch Schäden an den Außenwänden.

Damit Außenwände und Fassaden jedem Sturm standhalten:

  • Stabile Verankerung von Isolierungs- und Fassadenelementen im Tragwerk des Gebäudes
  • Bewegliche Teile (Außenleuchten, Werbeschilder, Fahnen ...) sollten vor dem Sturm fixiert oder abmontiert werden.
  • Weiche Fassadenmaterialien sollten in hagelgefährdeten Gebieten generell vermieden werden.
  • Großflächige Glaselemente müssen stets flexibel aufgehängt sein.
  • Das Bauwerk sollte stabil im Fundament verankert sein.

Sturmschäden an Fahrzeugen

Sturmschäden an Fahrzeugen ent­stehen vor allem durch um­stürzende Bäume oder herab­fallende Äste, Dachplatten oder Fassadenteile. Denken Sie dabei auch an die Fahr­zeuge Ihrer Mitarbeiter. Bei Sturm- oder Unwetterwarnung empfiehlt es sich, Firmenfahrzeuge in Garagen unterzustellen (wenn vor­handen). Auch andere potenzielle "Wurf­geschosse" wie z. B. Mülltonnen oder sonstige beweg­liche Elemente auf dem Grund­stück sollten im Vorfeld gesichert werden. Und wenn es für alles zu spät war, heißt es: Schäden am Fahr­zeug generell schnell reparieren, um Kor­rosion und andere Folgeschäden zu vermeiden.

Elementargefahren absichern

Neben Stürmen richten vor allem Elementarereignisse wie Hagel, Starkregen oder Über­schwem­mungen große Schäden an. Für Ihr Unter­nehmen können Auf­räum- und Wieder­her­stellungs­kosten schnell zur finanziellen Belastungsprobe werden. Denn der Staat kommt grundsätzlich nur für nicht versicherbare Schäden auf. Mit einer Elementar­schaden­ver­sicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen extremer Witterung schützen.

Häufige Fragen zu Sturmschäden an gewerblichen Gebäuden

Was sind Elementargefahren?

Als Elementargefahren bezeichnet man extreme Ereignisse wie Hagel, Starkregen, Über­schwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Schutz davor bietet eine Elementar­schaden­versicherung.

Welche gewerbliche Versicherung zahlt nach einem Sturm für welchen Schaden?

Abgedeckte Dächer: Die Gebäudeversicherung übernimmt Schäden an Ihren gewerblichen Immobilien.

Bei Starkregen: Sturm wird meist von starkem Regen begleitet. Schäden an Ihrem Betriebsinventar zahlt die Elementargefahrenversicherung .

Firmenwagen wird von herab­gefallenem Ast beschädigt: Ihre Kaskoversicherung ersetzt Schäden an Firmenfahrzeugen.

Wann ist ein Sturm ein Sturm?

Erreicht ein Sturm Wind­geschwindig­keiten von 62 km/h (Windstärke 8) oder mehr, leistet die Versicherung. Geringere Wind­ge­schwindigkeiten sind nicht versichert.

Gewerbliche Gebäudeversicherung

  • Auf Ihren Betrieb zugeschnitten: Sie entscheiden selbst, was Sie versichern
  • Schützt auch Anbauten, Nebengebäude und technische Ausstattungen
  • Leistungsstark: Profitieren Sie jetzt von noch besseren Leistungen für Ihr Gewerbe

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