In Deutschland stehen etwa 1 Mio. Gebäude unter Denkmalschutz. In der Regel wird ein Gebäude per Gesetz oder Verwaltungsakt unter Denkmalschutz gestellt, wenn es einen besonders hohen geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Wert für die Öffentlichkeit hat. Ziel dabei ist immer, dass Kulturgüter dauerhaft erhalten, nicht verfälscht oder zerstört werden.

Denkmalschutz.
Was bei Betriebsgebäuden zu beachten ist.
Wissenswertes rund um den Denkmalschutz
Wer also in einem denkmalgeschützten Gebäude arbeitet, wohnt oder es vermietet, muss bei der Instandhaltung seiner Immobilie einiges berücksichtigen. Denkmäler können zum Beispiel nicht einfach auf eigene Faust repariert oder renoviert werden. Viele Baumaßnahmen dürfen nämlich nur durchgeführt werden, wenn die Denkmalschutzbehörden zustimmen.
Aber auch bei der Versicherung eines denkmalgeschützten Gebäudes gibt es einiges zu beachten: So müssen Sie zum Beispiel im Rahmen der Gebäudeversicherung bei der Versicherungssumme nachbessern, um die höheren Kosten bei einem Schaden decken zu können. Außerdem sollten Sie wissen, dass nicht jeder Versicherer denkmalgeschützte Objekte versichert. Bei der NÜRNBERGER können Sie aber auch für Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, eine Gebäudeversicherung abschließen - privat und gewerblich.
Stichwort Gebäudeversicherung - welche Auswirkungen hat es, wenn das Betriebsgebäude unter Denkmalschutz steht?
Zunächst einmal müssen Sie Ihren Versicherer darüber informieren, dass Ihr Betriebsgebäude unter Denkmalschutz steht. Wenn Sie das nicht tun, kann es passieren, dass im Schadenfall die Kosten nur teilweise übernommen werden.
Ein wichtiges Kriterium, um die Versicherungssumme festzulegen, ist die Wertermittlung des Gebäudes. Bei denkmalgeschützten Häusern ist das aber oft schwierig. Denn Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, können häufig nicht mit den üblichen Baustoffen oder -techniken wiederhergestellt werden. Daher kommt es in der Praxis zu erheblichen Problemen, wenn es darum geht, für denkmalgeschützte Objekte eine sach- und bedarfsgerechte Wertermittlung vorzunehmen. Wird dann bei Antragstellung eine falsche Versicherungssumme ermittelt, kann das zur Unterversicherung und damit im Schadenfall zu jeder Menge Ärger führen.
Damit das nicht passiert, bietet die NÜRNBERGER Ihnen die Ermittlung des exakten Versicherungswerts mithilfe eines speziellen Denkmalschutz-Fragebogens an, der die Besonderheiten berücksichtigt. Bei großen Objekten erhalten Sie sogar ein kostenfreies Gebäudegutachten (Kategorie A + B).
Wie funktioniert die Wertermittlung denkmalgeschützter Immobilien bei der NÜRNBERGER?
Ähnlich der Einteilung in Bauartklassen bei der Risikoanalyse gibt es auch bei der Bewertung denkmalgeschützter Gebäude verschiedene Kategorien. Dabei wird zwischen den Kategorien A, B und C unterschieden. Je nachdem, wie aufwendig und kostenintensiv die Reparaturarbeiten für Ihr Gebäude im Schadenfall wären, wird Ihre Immobilie einer Kategorie zugeordnet.
Die verschieden Kategorien für denkmalgeschützte Häuser
Gebäude, die ohne eine besondere Bauausführung und Handwerkstechnik wiederhergestellt werden können.
Das Bauwerk lässt sich mit handelsüblichen Baustoffen und aktuellen Bautechniken reparieren. Dadurch werden keine Zuschläge bei der Wertermittlung zur Versicherungssumme fällig.
Gebäude, die mit besonderer Bauausführung und Handwerkstechnik in überschaubarem Umfang wiederhergestellt werden können.
Zum größten Teil lässt sich das Haus mit handelsüblichen Baustoffen und aktuellen Bautechniken reparieren. Die besonderen Bauausführungen können bei der Wertermittlung durch pauschale Zuschläge auf die Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Gebäude, die nur mit besonderer Bauausführung und Handwerkstechnik in größerem Umfang wiederhergestellt werden können.
Diese Bauwerke erfordern deutlich mehr Denkmalpflege als jene der anderen beiden Kategorien, was sich auch auf den Versicherungsschutz auswirkt. Verfügt ein Gebäude zum Beispiel über handgeschnitzte Dekore, aufwendige Stuckverzierungen oder handgeformte Ziegel, ist eine Wertermittlung über pauschale Zuschläge nicht mehr möglich. Wertermittlungen für solche Objekte sollten daher von einem Bausachverständigen durchgeführt werden.
Grundsätzlich benötigen wir zusätzlich zum Gutachten immer aktuelle aussagekräftige Fotos sowie eine entsprechende Dokumentation von dem zu versichernden denkmalgeschützten Gebäude.
Schon gewusst?
Nach dem Brand eines denkmalgeschützten Hauses kann die Denkmalschutzbehörde den Eigentümer dazu verpflichten, das Gebäude nach ihren Vorstellungen wieder aufzubauen bzw. zu renovieren. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Eigentümer - was dazu führt, dass in der Regel höhere Versicherungssummen nötig werden.