Berufsunfähigkeit geht uns alle an: Fast 25 % der Erwerbstätigen sind davon betroffen - Handwerker genauso wie Bürokräfte. Niemand ist vor Krankheit gefeit, doch Sie können sich finanziell vorbereiten - wie, lesen Sie hier.
Berufsunfähigkeit in der betrieblichen Altersvorsorge.
Berufsunfähigkeitsschutz clever nutzen.
Die Lösung: Berufsunfähigkeitsschutz in der betrieblichen Altersversorgung
Der Berufsunfähigkeitsschutz funktioniert ganz unkompliziert: Sie zahlen für sich bzw. Ihren Mitarbeiter regelmäßig in die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein. Das geschieht über die sogenannte Gehaltsumwandlung. Die versicherte Person ist anspruchsberechtigt und erhält später die vereinbarten Leistungen.
Sowohl für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) als auch für Mitarbeiter lässt sich die Berufsunfähigkeit (BU) in der betrieblichen Altersversorgungeffektiv absichern. Der existenzielle Schutz ist schon zu erschwinglichen Beiträgen zu haben und bietet gute Leistungen. Diese sind hoch genug, um das Grundeinkommen sicherzustellen. Das bedeutet finanzielle Sicherheit in schweren Zeiten. Die BU ist besonders wichtig, wenn Sie keine Leistungen aus anderen Quellen erwarten können.
Der Vorteil für Ihre Angestellten
Für Ihre Angestellten ist der BU-Schutz ebenfalls ein wertvoller Baustein, um die Konsequenzen einer Berufsunfähigkeit finanziell abzufedern. So mancher Mitarbeiter würde gerne privat eine BU-Versicherung abschließen, entscheidet sich aber wegen der hohen Beiträge dagegen. Läuft der Vertrag stattdessen über die Firma im Rahmen der bAV, sind die Kosten bei gleichbleibender Leistung deutlich geringer.
Die wichtigsten Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung in der bAV
Wird der BU-Schutz mit einer bAV verbunden, genügt meist eine vereinfachte Gesundheitsprüfung. Dazu füllt der Arbeitgeber die sogenannte Dienstobliegenheitserklärung aus. Darin bestätigt er, dass ihm weder eine schwere Krankheit noch eine Behinderung des Mitarbeiters bekannt sind.
Ein weiterer Vorteil der BU in der bAV liegt in der Kostenersparnis. Diese ist für die bAV sogar gesetzlich festgeschrieben. Im Einkommensteuergesetz steht, dass die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 lohnsteuerfrei sind, soweit sie 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Die Sozialversicherungsabgaben entfallen bis zu 4 % der BBG. Der Beitrag "Vorteile der bAV" liefert weitere wissenswerte Details zum Thema.
Die BU in der bAV steigert Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Das gilt auch in der Phase der Mitarbeitergewinnung. Hoch qualifizierte Bewerber können sich heute die Arbeitgeber aussuchen. Sie vergleichen die Angebote miteinander und wählen die Firma aus, die ihnen Wertschätzung entgegenbringt und ein gutes Leistungspaket schnürt. Junge Talente suchen mitarbeiterorientierte Unternehmen, die einen modernen Arbeitsplatz bieten und ein angenehmes Betriebsklima pflegen.
Entscheiden Sie sich dafür, eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung mit BU-Schutz als zusätzliche Gehaltsleistung zu bezahlen, sind Sie der Konkurrenz eine Nasenlänge voraus. Denn damit positionieren Sie sich als verantwortungsbewusstes, modernes Unternehmen mit Weitblick.
Die Einzahlungsphase hat den Vorteil, dass sich mit günstigen Beiträgen langfristig gut vorsorgen lässt. Versicherte sollten aber einkalkulieren, dass sie später von den Leistungen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen.
Die Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der bAV wird genauso besteuert wie die Altersrente. Außerdem werden im Leistungsfall Abgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Das sollten Sie bei der versicherten Rentenhöhe berücksichtigen.