Die Betriebsrente durch Entgeltumwandlung aufzubauen, ist eine lukrative Vorsorgevariante. Denn sie wird staatlich in zweierlei Hinsicht gefördert: Die Beiträge sind steuerfrei und auch Abzüge für die Sozialversicherung fallen nicht an. So fließen Teile des Gehalts brutto für netto in die betriebliche Rentenversicherung. Erst in der Rentenphase werden Steuer- und Sozialabgaben fällig.
Vorteile einer Betriebsrente.
Mit der Entgeltumwandlung staatliche Förderung nutzen.
Brutto für netto - so funktioniert die Entgeltumwandlung
Klare Regeln für die Betriebsrente
Ihre Mitarbeiter haben laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) seit 2002 Anspruch auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung. Wenn Sie bzw. Ihre Mitarbeiter diese Form nutzen, ist Folgendes zu beachten:
- Art und Umfang der Altersvorsorge müssen sich im Rahmen des BetrAVG bewegen, damit Ihre Arbeitnehmer die volle staatliche Förderung genießen können.
- Ihre Firma wird Vertragspartner des Versicherers.
- Ihre Firma zahlt den festgelegten Beitrag vom Bruttoentgelt zum vereinbarten Zeitpunkt in die Betriebsrentenversicherung ein.
- Ihr Arbeitnehmer ist versicherte Person und deshalb anspruchsberechtigt. Sein Anspruch geht im Todesfall auf seine Hinterbliebenen über.
Mit Zuschuss vom Arbeitgeber
Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, werden diese als verpflichtender Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags durch den Arbeitgeber zusätzlich gezahlt (seit 2019 gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz). Damit fließt also noch mehr in die Vorsorge des Arbeitnehmers.
Diese 5 Durchführungswege führen zur Betriebsrente
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Direktzusage (auch Pensionszusage)
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
Dabei haben sich in der Vergangenheit Direktversicherung und Unterstützungskasse bewährt und durchgesetzt. Wir beantworten häufig gestellte Fragen zu den beiden Durchführungswegen:
Eine Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung. Sie kann in verschiedenen Konzepten ausgestaltet sein: Es gibt zum Beispiel fondsgebundene Direktversicherungen und solche, die auch das Risiko der Berufsunfähigkeit beinhalten. Welche Variante der Betriebsrente für Ihren Arbeitnehmer passt, lässt sich im persönlichen Gespräch am besten klären.
Die Direktversicherung hat, wie andere Versorgungswege auch, im Rahmen der Entgeltumwandlung einige Vorteile:
- Die Beiträge sind in der Ansparphase bis maximal 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Deutschen Rentenversicherung steuerfrei.
- Außerdem sind bis 4 Prozent der BBG sozialabgabenfrei.
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge werden dabei addiert.
Sofern ein Vertrag nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuert wird, ist dieser Beitrag auf die 8 Prozent der BBG anzurechnen.
Erst die Leistung (Rentenphase) ist steuerpflichtig und ggf. kranken- und pflegeversicherungspflichtig (nicht bei privat Krankenversicherten).
Auch die Vorteile für Ihr Unternehmen sind enorm (arbeitgeberfinanzierte Variante):
- Die Ausgaben verringern den Gewinn und damit Ihre Steuerlast.
- Die Ausgaben sind bilanzneutral.
- Lohnnebenkosten fallen ersatzlos weg.
Die Unterstützungskasse finanziert aus den Beiträgen der Trägerunternehmen die betrieblich vereinbarten Versorgungsleistungen an die Versicherten. Zu den Trägerunternehmen gehören alle einzahlenden Firmen, also auch Ihre, falls Sie diesen Durchführungsweg wählen.
Zu den Vorteilen der Unterstützungskasse gehört, dass alle Beiträge komplett von der Lohnsteuer befreit sind. Diese Regel gilt in unbegrenzter Höhe. Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Beiträge, entfallen ebenso die Sozialabgaben.
Dadurch ergeben sich Vorteile für Firma und versicherte Personen gleichermaßen, es profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter. Genauso wie bei der Direktversicherung können Ansprüche aus der Unterstützungskasse in einigen Fällen auf erbberechtigte Hinterbliebene übergehen.
Nein, die Entgeltumwandlung ist nur einer von 3 Wegen. Alternativ ist eine teilweise oder komplett arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung möglich, auch eine mischfinanzierte Variante lässt sich realisieren. Dann werden die Beiträge für die Betriebsrente nicht über die Gehaltsumwandlung geleistet, sondern sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die versorgungsberechtigte Person erhält bei allen Gestaltungsvarianten später die Leistungen.
Vorteilhaft für alle Beteiligten: Betriebsrente durch Entgeltumwandlung
Stehen Sie vor der Entscheidung, den geeigneten Durchführungsweg für die Betriebsrente zu wählen, bieten sich in erster Linie die Direktversicherung und die Unterstützungskasse an. Sie und Ihre Mitarbeiter können gesetzlich verankerte Vergünstigungen nutzen und Teile des Gehalts brutto für netto einzahlen. Die Handhabung ist unkompliziert, die Produktauswahl vielfältig. Und darüber hinaus sind beide Varianten auch für die Mitarbeiterbindung ein bewährtes Mittel. Lesen Sie dazu mehr in unserem Beitrag "Die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung: wie Unternehmen mit der Betriebsrente den 'War of Talents' gewinnen".