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Häufige Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung:

Kann ich eine Hundehaftpflicht rückwirkend abschließen?

Nein, eine Hundehaftpflicht kann nicht erst rückwirkend nach einem Schadenfall abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz für Schäden, die durch Ihren Hund erfolgt sind, gilt nur, wenn Sie vorab eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sie gilt ab dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist, sofern der erste bzw. der einmalige Versicherungsbeitrag bereits bezahlt wurde. Abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherungen können nicht nachträglich für Schäden aufkommen, die bereits in der Vergangenheit entstanden sind.

Die Hundehaftpflicht der NÜRNBERGER zahlt grundsätzlich, sobald ein gültiger Versicherungsschutz besteht und beim Abschluss der Versicherung alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden.

Hundehaftpflicht­versicherung

  • Schäden bis zu 20 Mio. EUR versichert
  • Weltweiter Schutz
  • Mietsachschäden inbegriffen

Weitere Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung

Sie möchten noch mehr zur Hundehaftpflichtversicherung wissen? In unserem FAQ-Bereich beantworten wir die häufigsten Fragen:

Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung

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