Rundumschutz mit Präventionsmaßnahmen

Warum der Rundumschutz auch vorbeugend wirkt

Sie wünschen sich Behandlung wie ein Privatpatient? Dann ist der NÜRNBERGER Rundumschutz (PEG) genau richtig für Sie. Denn damit können Sie deutlich mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen - mit geringen oder keinen Zuzahlungen. Zum Beispiel für Sehhilfen, Zahnbehandlungen oder beim Heilpraktiker.

Noch ein wichtiger Punkt: Präventionsmaßnahmen und moderne Diagnostikverfahren können die Heilungschancen deutlich erhöhen. Doch bei der Vorsorge erstattet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) längst nicht alles. Mit dem Tarif NÜRNBERGER Vorsorge (VORS) sichern Sie sich die Kostenübernahme bestimmter Schutzimpfungen und altersunabhängiger Untersuchungen, z. B. erweiterte Schwangerschaftsvorsorge, zusätzlicher Gesundheits-Check, ergänzende Krebsvorsorge, Schlaganfallvorsorge oder Ultraschalluntersuchungen (Organe).

Das leistet der NÜRNBERGER Rundumschutz

  • Zuschuss für Zahnersatz, Inlays und Implantate
  • Sehhilfen
  • Behandlungen beim Heilpraktiker
  • Ersatz gesetzlicher Zuzahlungen
  • Optionale Erweiterung um Vorsorgeuntersuchungen und Zahnarztleistungen
  • Auslandskrankenversicherung inklusive

Unsere Rundumschutz-Tarife im Detail

Rund­um­schutz
(PEG)
Rund­um­schutz + Vor­sor­ge
Rund­um­schutz + Vor­sor­ge + Zahn­vor­sor­ge
Leistungen
Zahnersatz, Implantate, Inlays

50 %

50 %

50 %

Sehhilfen

80 % (max. 300 EUR alle 2 Jahre)

80 % (max. 300 EUR alle 2 Jahre)

80 % (max. 300 EUR alle 2 Jahre)

Heilpraktiker

80 % (max. 400 EUR im Jahr)

80 % (max. 400 EUR im Jahr)

80 % (max. 400 EUR im Jahr)

Gesetzliche Zuzahlungen

100 % (max. 40 EUR im Jahr) sowie Zuzah­lun­gen im Kran­ken­haus

100 % (max. 40 EUR im Jahr) sowie Zuzah­lun­gen im Kran­ken­haus

100 % (max. 40 EUR im Jahr) sowie Zuzah­lun­gen im Kran­ken­haus

Auslandskrankenschutz

Vorsorgeuntersuchungen

100 % (max. 400 EUR in 12 Monaten)

100 % (max. 400 EUR in 12 Monaten)

Schutz- und Reiseimpfungen inkl. Impfstoff

100 % (max. 200 EUR in 24 Monaten)

100 % (max. 200 EUR in 24 Monaten)

Zahnprophylaxe inkl. professioneller Zahnreinigung

100 % (max. 100 EUR im Jahr)

Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche

80 % (max. 2.000 EUR für gesamte Maßnahme)

Knirscherschienen

80 %

Wurzel- und Parodontosebehandlung

100 %

Wenn Sie Ihre Gesundheit mit dem Rundumschutz-Tarif und unseren Zusatzpaketen gezielt ab­sichern, müssen Sie weniger zuzahlen - z. B. bei Zahnersatz, Implantaten, Sehhilfen, Behandlung und Arzneimitteln vom Heilpraktiker sowie für den Schutz im Krankheitsfall bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

Unser Tipp: Erhöhen Sie die Heilungschancen

Unser Vorsorge-Zusatzpaket deckt nicht nur Impfungen, sondern auch zahlreiche Vorsorge­untersuchungen ab. So beugen Sie Erkrankungen vor und erhöhen im Bedarfsfall durch Früherkennung Ihre Heilungschancen.

Unsere Zusatzpakete für jeden Bedarf

Mit unserem Rundumschutz einfach mehr Leistung

Rundumschutz für Kinder

Besonders günstig für Kinder

Die Eltern von Julia (12) sparen mit den günstigen Krankenzusatzversicherungen für Kinder schon bei Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktiker-Behandlungen - und der Schutz kann jederzeit erweitert werden.

NÜRNBERGER Rundumschutz für nur

4,01 EUR im Monat

Rundumschutz für Brillenträger

Wertvoll für Brillenträger

Stefan ist 30 Jahre alt und vertraut auf den Rundumschutz der NÜRNBERGER. Da er etwa alle 2 Jahre eine neue Brille braucht, spart er sich durch den Zuschuss eine Menge Geld.

NÜRNBERGER Rundumschutz für nur

22,54 EUR im Monat

Rundumschutz bei Rückenschmerzen

Heilsam bei Rückenschmerzen

Monika ist 45 Jahre und leidet öfter unter Rückenschmerzen. Gute Erfahrungen hat sie mit der Behandlung beim Heilpraktiker gemacht. Ihr Rundumschutz deckt den Großteil der Kosten ab.

NÜRNBERGER Rundumschutz für nur

28,36 EUR im Monat

Häufige Fragen zum Rundumschutz der NÜRNBERGER Krankenversicherung

  • Warum lohnt sich der Rundumschutz der NÜRNBERGER?

    Die Zusatzversicherung Rundumschutz der NÜRNBERGER Versicherung beinhaltet teilweise weniger Leistungen als einzelne spezielle Krankenzusatzversicherungen (wie z. B. Sehen und Hören oder Alternative Medizin). Dafür ist der Tarif allerdings vergleichsweise günstig. Besonders günstig ist außerdem der Rundumschutz für Kinder.

  • Was sind Kranken­haus­differenzkosten?

    Gesetzlich Versicherte werden in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus zur Behandlung ihrer Krankheiten gebracht. Möchten Sie lieber in ein anderes Krankenhaus? Dann kann es sein, dass die Krankenkasse mögliche Mehrkosten, die durch unterschiedliche Krankenhaus­pflege entstehen können, an Sie weitergibt.

    Der NÜRNBERGER Rundumschutz übernimmt diese sogenannten Krankenhaus­differenzkosten zu 100 %.

  • Leistet der Rundumschutz für Zahnersatz, Inlays und Implantate auch ohne Vorleistung der GKV?

    Ja, der Tarif leistet auch, wenn die gesetzliche Krankenversicherung sich nicht an den Kosten beteiligt. So werden 50 % des Rechnungsbetrags erstattet.

  • Wann werden Zuzahlungen fällig?

    Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, einen Teil davon trägt der Versicherte jedoch selbst. Die Zuzahlung beläuft sich auf 10 % des Arznei­mittelpreises, mindestens aber 5 EUR und höchstens 10 EUR. Kostet das Medikament weniger als 5 EUR, trägt der Patient die Kosten selbst.

    Bei Heilmitteln beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten sowie zusätzlich 10 EUR je Verordnung.

    Bei stationären Behandlungen beträgt die Zuzahlung 10 EUR je Kalendertag. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

    Kinder unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit.

    Der NÜRNBERGER Rundumschutz übernimmt bis zu 40 EUR für Zuzahlungen für Heil-, Hilfs- und Verbandmittel.

    Und die Zuzahlung im Krankenhaus übernehmen wir sogar zu 100 %.

  • Leistet diese Zusatzversicherung auch für Osteopathie?

    Im Rahmen der Heilpraktiker­behandlung leistet diese Kranken­zusatzversicherung 80 %, max. 400 EUR pro Kalenderjahr bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).

  • Was sind IGeL-Leistungen?

    Unter "Individuellen Gesundheits­leistungen" (IGeL-Leistungen) versteht man Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Nur über die Satzung können manche Krankenkassen für einige IGel-Leistungen aufkommen. Diese Diagnose- und Behandlungsmethoden werden den Kassenpatienten zusätzlich angeboten und müssen bei Inan­spruchnahme aus eigener Tasche bezahlt werden.

    Alle nicht von der GKV abgedeckten Leistungen erfasst die IGel-Liste. Diese Liste wurde 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den freien ärztlichen Berufsverbänden herausgegeben.

    Der Tarif VORS erstattet die folgenden Vorsorgeuntersuchungen und individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) zu 100 %, max. 400 EUR innerhalb von 12 Monaten.

    Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen:

    • Glaukomvorsorge Grüner Star
    • Großer Gesundheits-Check
    • Hirnleistungs-Check
    • HIV-Test
    • Lungenfunktionstest
    • Osteoporosevorsorge per Knochendichtemessung
    • Osteodensitometrie
    • Schilddrüsenvorsorge
    • Schlaganfallvorsorge
    • Sonografie-Ultraschall der inneren Organe
    • Hauttypbestimmung inklusive Hautfunktionstest
    • Magenvorsorge per Helicobacter-Pylori-Test
    • Prostatavorsorge PSA-Test

    Schwangerschaftsvorsorge:

    • Triple-Test
    • Toxoplasmose-Test
    • Nackentransparenzmessung
    • Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese und FISH-Schnelltest)
    • Sonografie

    Krebsvorsorgeuntersuchungen:

    • Brustkrebsvorsorge per Mammografie
    • Brustkrebsvorsorge per Ultraschall
    • Darmkrebsvorsorge per Stuhltest und Darmspiegelung
    • Große erweiterte Krebsvorsorge für die Frau
    • Große erweiterte Krebsvorsorge für den Mann
    • Hautkrebsvorsorge inklusive Video-Dermatoskopie

    Kinder- und Jugendlichenvorsorge:

    • Augen-Check
    • Gehör-Check
    • J2 Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche
    • Schielvorsorge
    • U6a Vorsorgeuntersuchungen
    • U9a/U9b Vorsorgeuntersuchungen

  • Was ist die STIKO?

    STIKO = Ständige Impfkommission

    Die STIKO gibt in Deutschland wissenschaftlich anerkannte Empfehlungen, welche Impfungen im Allgemeinen und für wen im Besonderen sinnvoll sind. Die Empfehlungen werden in der Regel 1-mal jährlich auf der Internetseite des Robert Koch Instituts veröffentlicht und von einigen GKV-Anbietern entsprechend übernommen. Reiseschutzimpfungen wie z. B. Malaria-Prophylaxe werden nur von den wenigsten Krankenkassen gezahlt.

    Der Tarif VORS ersetzt 100 % der Aufwendungen für die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen, die Aufwendungen für Malaria-Prophylaxe und weitere Reiseschutzimpfungen sowie Schutzimpfungen gegen FSME, Gelbfieber, Hepatitis, Tollwut und Typhus. Die Summe der
    Versicherungs­leistungen für Schutzimpfungen inklusive Impfstoffe ist auf 200 EUR innerhalb von 24 Monaten begrenzt.

  • Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

    Es besteht sofort Versicherungsschutz. Die allgemeine Wartezeit entfällt.

    Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Für Behandlungen, die während der Wartezeiten beginnen, werden Versicherungsleistungen vom 1. Tag nach Ablauf der Wartezeit an gezahlt.

  • Wie reiche ich die Rechnung ein?

    Bitte schicken Sie die Originalrechnung an unsere Leistungsabteilung:

    NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
    Leistung
    90346 Nürnberg

    Nutzen Sie dazu am besten dieses Erstattungsformular:

  • Wie kann ich die Rundumschutz-Versicherung kündigen?

    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Danach ist eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich.

    Schicken Sie Ihre schriftliche Kündigung an:

    NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
    KV-Vertrag
    Ostendstraße 100
    90334 Nürnberg

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