Warum die private Pflegevorsorge sinnvoll ist
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung reicht bei Weitem nicht aus, um hohe Pflegekosten zu decken. Daher ist private Vorsorge sinnvoll.
Der Staat fördert private Zusatzversicherungen für den Pflegefall: Bei einem Mindesteigenbeitrag von 10 EUR im Monat erhalten Sie einen Zuschuss von 60 EUR jährlich. Sichern Sie sich mit der NÜRNBERGER Pflegevorsorge (Pflege-Bahr) eine preiswerte Basisabsicherung bereits ab Pflegegrad 1.
Beitragsbeispiele: NÜRNBERGER Pflegevorsorge (5 EUR vom Beitrag zahlt der Staat)
*Beispielrechnungen für die Grundabsicherung mit einer staatlich geförderten Pflegeversicherung (Pflege-Bahr). Die Zulage von 5 EUR ist im Beitrag bereits abgezogen.
Die Vorteile der NÜRNBERGER Pflegevorsorge
- Günstige Basisabsicherung für den Pflegefall - schon ab 10 EUR im Monat
- 60 EUR jährlich als staatliche Zulage - beantragt von der NÜRNBERGER
- Keine Gesundheitsfragen, Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge
- Leistung bereits ab Pflegegrad 1
- Monatlich 600 EUR Mindestabsicherung bei Pflegegrad 5
- Für jeden, der noch nicht pflegebedürftig und mindestens 18 Jahre alt ist
Unsere Pflegevorsorge im Detail
NÜRNBERGER Pflegevorsorge
Staatlich geförderte Pflegeversicherung (Pflege-Bahr)
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Ambulante Pflege | |
Pflegegrad 1 |
10 % |
Pflegegrad 2 |
20 % |
Pflegegrad 3 |
30 % |
Pflegegrad 4 |
40 % |
Pflegegrad 5 |
100 % (mindestens 600 EUR mtl.) |
Stationäre Pflege | |
Pflegegrad 1 |
10 % |
Pflegegrad 2 |
20 % |
Pflegegrad 3 |
30 % |
Pflegegrad 4 |
40 % |
Pflegegrad 5 |
100 % (mindestens 600 EUR mtl.) |
Weitere Leistungsmerkmale | |
Verzicht auf Wartezeit |
Bei Unfall und in Kombination mit NÜRNBERGER Pflegetagegeld (PAS oder PS) |
Assistance-Leistungen |
Nein. |
Pflegetagegelder | |
Maximaler Tagessatz |
Zulagenoptimiert |
Weitere Informationen zum Herunterladen
Häufige Fragen zur staatlich geförderten Pflegevorsorge (Pflege-Bahr)
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Was ist ein Pflege-Bahr?
Es handelt sich dabei um eine staatlich geförderte Pflegeversicherung für die private Vorsorge im Pflegefall. Sie wurde 2013 vom damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr eingeführt.
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Ich zahle doch schon für die soziale Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung. Reicht das nicht als Absicherung?
Die soziale Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung übernimmt im Pflegefall nur einen Teil der Kosten. Gerade bei stationärer Heimpflege kann der Eigenanteil bei durchschnittlich 1.750 EUR monatlich liegen. Diese Versorgungslücke sollten Sie deshalb mit einer privaten Pflegezusatzversicherung, z. B. der NÜRNBERGER Pflegevorsorge oder einem Pflegetagegeld, schließen.
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Wann sollte ich den Pflege-Bahr abschließen?
Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Denn in jüngeren Jahren erhalten Sie für den Mindestbeitrag von 10 EUR wesentlich mehr als beispielsweise bei einem Abschluss mit 50 Jahren.
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Gibt es beim Pflege-Bahr Gesundheitsfragen?
Nein. Die staatlich geförderte Pflegeversicherung bekommen Sie ohne Gesundheitsfragen. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Pflegebedürftigkeit besteht und keine Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung bezogen werden oder jemals bezogen wurden. Das bedeutet, sie kann auch von Menschen abgeschlossen werden, die bei einer gewöhnlichen privaten Pflegezusatzversicherung wegen Vorerkrankungen oder ihres Gesundheitszustands abgelehnt werden. Die Leistungen beim Pflege-Bahr sind daher aber auch nicht so hoch.
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Was sind die Vor- bzw. Nachteile beim Pflege-Bahr?
Ein Nachteil besteht darin, dass die Leistungen gegenüber anderen privaten (nicht staatlich geförderten) Pflegeversicherungen eingeschränkt sind, etwa durch relativ niedrige Tagessätze in den einzelnen Pflegegraden. Vorteil ist, dass jeder aufgenommen wird und dass es eine kleine Zulage vom Staat gibt (derzeit 5 EUR/Monat bei einem Mindesteigenbeitrag von 10 EUR/Monat). Deshalb sollte die staatlich geförderte Pflegevorsorge am besten noch mit einer anderen privaten Pflegeversicherung, z. B. der NÜRNBERGER Pflegevorsorge oder einem Pflegetagegeld, kombiniert werden, damit in jeder Ausprägung der Pflegebedürftigkeit genügend Geld für die Pflege vorhanden ist.
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Gibt es eine Wartezeit beim Pflege-Bahr?
Grundsätzlich beträgt die Wartezeit bei der staatlich geförderten Pflegevorsorge 5 Jahre. Das heißt, erst nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie Leistungen, wenn Sie pflegebedürftig werden. Aber viele Versicherer bieten die geförderten Tarife in Kombination mit anderen, nicht geförderten Ergänzungstarifen an. Entscheiden Sie sich für eine Kombination mit den NÜRNBERGER Pflegetagegeldern, entfällt bei der NÜRNBERGER die Wartezeit im Pflege-Bahr. Wenn Sie durch einen Unfall pflegebedürftig werden, entfällt die Wartezeit ebenfalls.
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Was leistet die Pflegepflichtversicherung in den einzelnen Pflegegraden?
Geldleistung ambulant - wenn Angehörige pflegen
Pflegegrad 1: 125 EUR (zur Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
Pflegegrad 2: 316 EUR
Pflegegrad 3: 545 EUR
Pflegegrad 4: 728 EUR
Pflegegrad 5: 901 EURSachleistung ambulant - wenn ein Pflegedienst nach Hause kommt
Pflegegrad 1: keine Leistung
Pflegegrad 2: 689 EUR
Pflegegrad 3: 1.298 EUR
Pflegegrad 4: 1.612 EUR
Pflegegrad 5: 1.995 EURLeistung stationär - für die Pflegekosten im Heim
Pflegegrad 1: 125 EUR
Pflegegrad 2: 770 EUR
Pflegegrad 3: 1.262 EUR
Pflegegrad 4: 1.775 EUR
Pflegegrad 5: 2.005 EUR
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