Warum die private Pflegevorsorge sinnvoll ist

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung reicht bei Weitem nicht aus, um hohe Pflegekosten zu decken. Daher ist private Vorsorge sinnvoll.

Der Staat fördert private Zusatz­versicherungen für den Pflegefall: Bei einem Mindest­eigenbeitrag von 10 EUR im Monat erhalten Sie einen Zuschuss von 60 EUR jährlich. Sichern Sie sich mit der NÜRNBERGER Pflegevorsorge (Pflege-Bahr) eine preiswerte Basis­absicherung bereits ab Pflegegrad 1.

Beitragsbeispiele: NÜRNBERGER Pflegevorsorge (5 EUR vom Beitrag zahlt der Staat)

*Beispielrechnungen für die Grundabsicherung mit einer staatlich geförderten Pflegeversicherung (Pflege-Bahr). Die Zulage von 5 EUR ist im Beitrag bereits abgezogen.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Pflegevorsorge

  • Günstige Basisabsicherung für den Pflegefall - schon ab 10 EUR im Monat
  • 60 EUR jährlich als staatliche Zulage - beantragt von der NÜRNBERGER
  • Keine Gesundheitsfragen, Leistungs­ausschlüsse oder Beitragszuschläge
  • Leistung bereits ab Pflegegrad 1
  • Monatlich 600 EUR Mindest­absicherung bei Pflegegrad 5
  • Für jeden, der noch nicht pflege­bedürftig und mindestens 18 Jahre alt ist

Unsere Pflegevorsorge im Detail

NÜRNBERGER Pflege­vor­sorge
Staat­lich geför­derte Pflege­ver­sicherung (Pflege-Bahr)
Ambulante Pflege
Pflegegrad 1

10 %

Pflegegrad 2

20 %

Pflegegrad 3

30 %

Pflegegrad 4

40 %

Pflegegrad 5

100 % (mindestens 600 EUR mtl.)

Stationäre Pflege
Pflegegrad 1

10 %

Pflegegrad 2

20 %

Pflegegrad 3

30 %

Pflegegrad 4

40 %

Pflegegrad 5

100 % (mindestens 600 EUR mtl.)

Weitere Leistungsmerkmale
Verzicht auf Wartezeit

Bei Unfall und in Kombination mit NÜRNBERGER Pflegetagegeld (PAS oder PS)

Assistance-Leistungen

Nein.
Kostenübernahme bestimmter Assistance-Leistungen über optional erhältlichen Pflege­schutz­brief möglich.

Pflegetagegelder
Maximaler Tagessatz

Zulagen­optimiert

Weitere Informationen zum Herunterladen

Häufige Fragen zur staatlich geförderten Pflegevorsorge (Pflege-Bahr)

  • Was ist ein Pflege-Bahr?

    Es handelt sich dabei um eine staatlich geförderte Pflegeversicherung für die private Vorsorge im Pflegefall. Sie wurde 2013 vom damaligen Bundes­gesundheitsminister Daniel Bahr eingeführt.

  • Ich zahle doch schon für die soziale Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung. Reicht das nicht als Absicherung?

    Die soziale Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung übernimmt im Pflegefall nur einen Teil der Kosten. Gerade bei stationärer Heimpflege kann der Eigenanteil bei durchschnittlich 1.750 EUR monatlich liegen. Diese Versorgungslücke sollten Sie deshalb mit einer privaten Pflegezusatz­versicherung, z. B. der NÜRNBERGER Pflegevorsorge oder einem Pflegetagegeld, schließen.

  • Wann sollte ich den Pflege-Bahr abschließen?

    Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Denn in jüngeren Jahren erhalten Sie für den Mindestbeitrag von 10 EUR wesentlich mehr als beispiels­weise bei einem Abschluss mit 50 Jahren.

  • Gibt es beim Pflege-Bahr Gesundheitsfragen?

    Nein. Die staatlich geförderte Pflege­versicherung bekommen Sie ohne Gesundheitsfragen. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Pflegebedürftigkeit besteht und keine Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung bezogen werden oder jemals bezogen wurden. Das bedeutet, sie kann auch von Menschen abgeschlossen werden, die bei einer gewöhnlichen privaten Pflegezusatzversicherung wegen Vorerkrankungen oder ihres Gesund­heits­zustands abgelehnt werden. Die Leistungen beim Pflege-Bahr sind daher aber auch nicht so hoch.

  • Was sind die Vor- bzw. Nachteile beim Pflege-Bahr?

    Ein Nachteil besteht darin, dass die Leistungen gegenüber anderen privaten (nicht staatlich geförderten) Pflegever­sicherungen eingeschränkt sind, etwa durch relativ niedrige Tagessätze in den einzelnen Pflegegraden. Vorteil ist, dass jeder aufgenommen wird und dass es eine kleine Zulage vom Staat gibt (derzeit 5 EUR/Monat bei einem Mindesteigenbeitrag von 10 EUR/Monat). Deshalb sollte die staatlich geförderte Pflegevorsorge am besten noch mit einer anderen privaten Pflegeversicherung, z. B. der NÜRNBERGER Pflegevorsorge oder einem Pflegetagegeld, kombiniert werden, damit in jeder Ausprägung der Pflegebedürftigkeit genügend Geld für die Pflege vorhanden ist.

  • Gibt es eine Wartezeit beim Pflege-Bahr?

    Grundsätzlich beträgt die Wartezeit bei der staatlich geförderten Pflegevorsorge 5 Jahre. Das heißt, erst nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie Leistungen, wenn Sie pflegebedürftig werden. Aber viele Versicherer bieten die geförderten Tarife in Kombination mit anderen, nicht geförderten Ergänzungstarifen an. Entscheiden Sie sich für eine Kombi­nation mit den NÜRNBERGER Pflegetagegeldern, entfällt bei der NÜRNBERGER die Wartezeit im Pflege-Bahr. Wenn Sie durch einen Unfall pflegebedürftig werden, entfällt die Wartezeit ebenfalls.

  • Was leistet die Pflegepflichtversicherung in den einzelnen Pflegegraden?

    Geldleistung ambulant - wenn Angehörige pflegen

    Pflegegrad 1: 125 EUR (zur Erstattung der Betreuungs- und Entlastungs­leistungen)
    Pflegegrad 2: 316 EUR
    Pflegegrad 3: 545 EUR
    Pflegegrad 4: 728 EUR
    Pflegegrad 5: 901 EUR

    Sachleistung ambulant - wenn ein Pflegedienst nach Hause kommt

    Pflegegrad 1: keine Leistung
    Pflegegrad 2: 689 EUR
    Pflegegrad 3: 1.298 EUR
    Pflegegrad 4: 1.612 EUR
    Pflegegrad 5: 1.995 EUR

    Leistung stationär - für die Pflegekosten im Heim

    Pflegegrad 1: 125 EUR
    Pflegegrad 2: 770 EUR
    Pflegegrad 3: 1.262 EUR
    Pflegegrad 4: 1.775 EUR
    Pflegegrad 5: 2.005 EUR

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 21212

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

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