Meine Nürnberger
Pflegevorsorge

Pflegevorsorge: finanziell abgesichert für den Pflegefall.

Ihre private Pflegeversicherung - vom Staat gefördert.

  • Sie erhalten ein lebenslanges Pflegegeld
  • Ohne Gesundheitsfragen, Leistungsausschlüsse, Beitragszuschläge
  • Schon ab einem Mindesteigenbeitrag von 10 EUR im Monat
Im Überblick

Warum die private ­Pflege­vorsorge sinnvoll ist

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung reicht bei Weitem nicht aus, um hohe Pflegekosten zu decken. Daher ist private Vorsorge sinnvoll.

Der Staat fördert private Zusatz­versicherungen für den Pflegefall: Bei einem Mindest­eigenbeitrag von 10 EUR im Monat erhalten Sie einen Zuschuss von 60 EUR jährlich. Sichern Sie sich mit der NÜRNBERGER Pflegevorsorge (Pflege-Bahr) eine preiswerte Basis­absicherung bereits ab Pflegegrad 1.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Pflege­vorsorge

  • Günstige Basisabsicherung für den Pflegefall - schon ab 10 EUR im Monat
  • 60 EUR jährlich als staatliche Zulage - beantragt von der NÜRNBERGER
  • Keine Gesundheitsfragen, Leistungs­ausschlüsse oder Beitragszuschläge
  • Leistung bereits ab Pflegegrad 1
  • Monatlich 600 EUR Mindest­absicherung bei Pflegegrad 5
  • Für jeden, der noch nicht pflege­bedürftig und mindestens 18 Jahre alt ist
Tarife im Detail

Weitere Informationen zum Herunterladen

Preis und Rechenbeispiele

Rechenbeispiele: NÜRNBERGER Pflege­vorsorge (5 EUR vom Beitrag zahlt der Staat)

Mann mittleren Alters mit Bart und verschränkten Armen

10,43 EUR im Monat*

Stefan, 30 Jahre, sorgt mit einem günstigen, staatlich geförderten Pflegetarif vor. Mit der NÜRNBERGER Pflegevorsorge erhält er im Pflegegrad 5 monatlich 870 EUR.

Frau mittleren Alters sitzt vor Laptop und hat Kaffeetasse in der Hand

10,06 EUR im Monat*

Julia, 40 Jahre, will beim Absichern ihrer Pflege die Zulage vom Staat nutzen. Mit der NÜRNBERGER Pflegevorsorge erhält sie z. B. im Pflegegrad 5 monatlich 600 EUR.

Älterer Mann mit Brille und grauen Haaren sitzt auf einem Fensterbrett

16,96 EUR im Monat*

Sebastian, 50 Jahre, wählte wegen seiner Vorerkrankungen die Absicherung mit der NÜRNBERGER Pflegevorsorge. Im Pflegegrad 5 bekommt er monatlich 600 EUR.

*Beispielrechnungen für die Grundabsicherung mit einer staatlich geförderten Pflegeversicherung (Pflege-Bahr). Die Zulage von 5 EUR ist im Beitrag bereits abgezogen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur staatlich geförderten Pflegevorsorge (Pflege-Bahr)

Was ist ein Pflege-Bahr?

Es handelt sich dabei um eine staatlich geförderte Pflegeversicherung für die private Vorsorge im Pflegefall. Sie wurde 2013 vom damaligen Bundes­gesundheitsminister Daniel Bahr eingeführt.

Ich zahle doch schon für die soziale Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung. Reicht das nicht als Absicherung?

Die soziale Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung übernimmt im Pflegefall nur einen Teil der Kosten. Gerade bei stationärer Heimpflege kann der Eigenanteil bei durchschnittlich 1.750 EUR monatlich liegen. Diese Versorgungslücke sollten Sie deshalb mit einer privaten Pflegezusatz­versicherung, z. B. der NÜRNBERGER Pflegevorsorge oder einem Pflegetagegeld, schließen.

Wann sollte ich den Pflege-Bahr abschließen?

Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Denn in jüngeren Jahren erhalten Sie für den Mindestbeitrag von 10 EUR wesentlich mehr als beispiels­weise bei einem Abschluss mit 50 Jahren.

Gibt es beim Pflege-Bahr Gesundheitsfragen?

Nein. Die staatlich geförderte Pflege­versicherung bekommen Sie ohne Gesundheitsfragen. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Pflegebedürftigkeit besteht und keine Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung bezogen werden oder jemals bezogen wurden. Das bedeutet, sie kann auch von Menschen abgeschlossen werden, die bei einer gewöhnlichen privaten Pflegezusatzversicherung wegen Vorerkrankungen oder ihres Gesund­heits­zustands abgelehnt werden. Die Leistungen beim Pflege-Bahr sind daher aber auch nicht so hoch.

Was sind die Vor- bzw. Nachteile beim Pflege-Bahr?

Ein Nachteil besteht darin, dass die Leistungen gegenüber anderen privaten (nicht staatlich geförderten) Pflegever­sicherungen eingeschränkt sind, etwa durch relativ niedrige Tagessätze in den einzelnen Pflegegraden. Vorteil ist, dass jeder aufgenommen wird und dass es eine kleine Zulage vom Staat gibt (derzeit 5 EUR/Monat bei einem Mindesteigenbeitrag von 10 EUR/Monat). Deshalb sollte die staatlich geförderte Pflegevorsorge am besten noch mit einer anderen privaten Pflegeversicherung, z. B. der NÜRNBERGER Pflegevorsorge oder einem Pflegetagegeld, kombiniert werden, damit in jeder Ausprägung der Pflegebedürftigkeit genügend Geld für die Pflege vorhanden ist.

Gibt es eine Wartezeit beim Pflege-Bahr?

Grundsätzlich beträgt die Wartezeit bei der staatlich geförderten Pflegevorsorge 5 Jahre. Das heißt, erst nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie Leistungen, wenn Sie pflegebedürftig werden. Aber viele Versicherer bieten die geförderten Tarife in Kombination mit anderen, nicht geförderten Ergänzungstarifen an. Entscheiden Sie sich für eine Kombi­nation mit den NÜRNBERGER Pflegetagegeldern, entfällt bei der NÜRNBERGER die Wartezeit im Pflege-Bahr. Wenn Sie durch einen Unfall pflegebedürftig werden, entfällt die Wartezeit ebenfalls.

Was leistet die Pflegepflichtversicherung in den einzelnen Pflegegraden?

Geldleistung ambulant - wenn Angehörige pflegen

Pflegegrad 1: 125 EUR (zur Erstattung der Betreuungs- und Entlastungs­leistungen)
Pflegegrad 2: 316 EUR
Pflegegrad 3: 545 EUR
Pflegegrad 4: 728 EUR
Pflegegrad 5: 901 EUR

Sachleistung ambulant - wenn ein Pflegedienst nach Hause kommt

Pflegegrad 1: keine Leistung
Pflegegrad 2: 689 EUR
Pflegegrad 3: 1.298 EUR
Pflegegrad 4: 1.612 EUR
Pflegegrad 5: 1.995 EUR

Leistung stationär - für die Pflegekosten im Heim

Pflegegrad 1: 125 EUR
Pflegegrad 2: 770 EUR
Pflegegrad 3: 1.262 EUR
Pflegegrad 4: 1.775 EUR
Pflegegrad 5: 2.005 EUR

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