Unsere Tarife im Detail.
Pflegetagegeld Premium
Bedarfsgerecht für Pflege zu Hause und im Heim
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Sofortleistungen | |
Einmalzahlung bei erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 2 |
100-facher Tagegeldsatz (ab Alter 21), |
Ambulante Pflege | |
Pflegegrad 1 |
10 % |
Pflegegrad 2 |
30 % |
Pflegegrad 3 |
60 % |
Pflegegrad 4 |
80 % |
Pflegegrad 5 |
100 % |
Mehr anzeigen | |
Stationäre Pflege | |
Pflegegrad 1 |
10 % |
Pflegegrad 2 |
100 % |
Pflegegrad 3 |
100 % |
Pflegegrad 4 |
100 % |
Pflegegrad 5 |
100 % |
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Weitere Leistungsmerkmale | |
Verzicht auf Wartezeit |
Ja |
Rückwirkende Leistungen bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit |
Unbegrenzt |
Beitragsbefreiung in Pflegegrad 5 |
Ja |
Inflationsschutz: Tagessatz erhöht sich dynamisch alle 3 Jahre um 10 % - auch im Leistungsfall |
Ja, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze |
Nachversicherungsoptionen bei bestimmten Anlässen wie Hochzeit, Scheidung, Tod, Pflegebedürftigkeit des Ehegatten oder Kindes |
Ja, um max. 30 % ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze; Frist 6 Monate nach Ereignis |
Assistance-Leistungen |
Beratung und Vermittlung integriert. Kostenübernahme bestimmter Assistance-Leistungen über optional erhältlichen Pflegeschutzbrief möglich |
Mehr anzeigen |
Beitragsbeispiele: Früh vorsorgen lohnt sich.
*Günstiger Einstiegsbeitrag für 1.200,- EUR Leistung im Monat; mit Beitragssprung im Alter von 50 (selbstverständlich ohne erneute Gesundheitsprüfung)
Häufige Fragen zum Pflegetagegeld.
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Warum ist zusätzlich zu der sozialen Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung eine private Pflegeversicherung nötig?
Die soziale Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung ist nur eine Basisabsicherung. Sie reicht nicht aus, um die tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit zu decken, z. B. für ambulante Pflegedienste, die zu Ihnen nach Hause kommen. Noch teurer wird es, wenn die stationäre Pflege in einem Heim nötig ist.
Denken Sie beim Thema Versorgung im Pflegefall auch an Ihre Angehörigen. Diese müssen sich nicht nur um Ihre Pflege kümmern, sondern sich in vielen Fällen auch an den Kosten der Pflege beteiligen.
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Reicht die staatlich geförderte Pflegevorsorge (Pflege-Bahr) für meine lückenlose Absicherung im Pflegefall?
Die staatlich geförderte Pflegevorsorge ist ebenfalls nur eine Basisabsicherung. Da sie ohne Gesundheitsfragen und Beitragszuschläge abgeschlossen werden kann, bekommt diese Form der Vorsorge jeder - auch Menschen mit Vorerkrankungen.
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Warum gibt es beim NÜRNBERGER Pflegetagegeld Premium zusätzliche Einmalleistungen?
Weil man im Pflegefall vieles neu organisieren muss, z. B. das Haus oder die Wohnung barrierefrei umbauen (Badezimmer, Treppenlift, Rollstuhlrampe). Damit Sie die Kosten dafür tragen können, gibt es die Einmalleistungen. Sie erleichtern Ihnen den finanziellen Aufwand in der neuen Situation und ein selbstbestimmtes Leben zu Hause.
Wenn die Pflegebedürftigkeit wegen eines Unfalls eintritt, ist der Bedarf oft noch höher, da z. B. das Haus oder die Wohnung überhaupt noch nicht auf Pflege ausgerichtet sind. Hier leisten wir deshalb den 200-fachen Tagegeldsatz.
Auch bei Kindern ist der Bedarf gerade im ambulanten Bereich sehr hoch. Eine Einmalleistung in Höhe des 300-fachen Tagegeldsatzes soll Eltern und das Kind finanziell unterstützen sowie die Pflege daheim erleichtern.
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Erhalte ich auch bei Demenz Leistungen?
Seit 2017 werden Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte in die Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.
Zusätzlich in den Pflegetagegeldern: Unser Assisteur Malteser unterstützt Menschen mit Demenz und pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz mit Rat und Tat, auch präventiv durch telefonische Beratung und Informationen über die Krankheit sowie besonderen Pflegehinweisen.
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Kann ich meine Leistung während der Vertragslaufzeit anpassen?
Ja, während der Vertragslaufzeit können Sie Ihre Leistung alle 36 Monate um 10 % ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. Sollten Sie das nicht wünschen, können Sie 2-mal hintereinander widersprechen. Beim 3. Mal entfällt das Recht auf diese Dynamik. Sie endet übrigens nicht, wenn Sie pflegebedürftig werden.
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Gibt es weitere Erhöhungsoptionen?
Ja, bei bestimmten Ereignissen wie Hochzeit, Geburt oder Adoption eines Kindes, Scheidung, Pflegebedürftigkeit oder Tod des Ehegatten oder Kindes kann die Leistung um bis zu max. 30 % erhöht werden - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das Ereignis muss dabei bis zu 6 Monate nach Eintritt bei uns gemeldet werden.
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Werden bei den Tagegeldversicherungen Gesundheitsfragen gestellt?
Ja, es sind 3 Gesundheitsfragen zu beantworten. Es geht aber auch ohne Gesundheitsfragen: mit der staatlich geförderten Pflegeversicherung, der NÜRNBERGER Pflegevorsorge.
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0911 531 - 323 38
Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
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