Pflegetagegeldversicherung - schützt Sie und Ihre Lieblingsmenschen
Jeder kann zum Pflegefall werden - Sie selbst oder auch Menschen, die Ihnen nahestehen. Und das ganz unabhängig vom Alter. Derzeit sind in Deutschland über 3 Millionen Menschen auf ambulante oder stationäre Pflege angewiesen. Die Pflegepflichtversicherung deckt als Grundabsicherung bei Weitem nicht alle Kosten. Den Rest müssen Pflegebedürftige oder Angehörige selbst zahlen. Deshalb ist private Pflegevorsorge wichtig.
Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Belastungen bei Pflegebedürftigkeit. Ein NÜRNBERGER Pflegetagegeld hilft Ihnen, das zu bekommen, was Ihnen wichtig ist - ob bei Pflege in einem Heim oder zu Hause, z. B. mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Und das kann auch pflegende Angehörige körperlich und seelisch entlasten.
Beitragsbeispiele Pflegetagegeld: Früh vorsorgen lohnt sich
*Günstiger Einstiegsbeitrag mit Beitragssteigerung ab Alter 50
Die Vorteile des NÜRNBERGER Pflegetagegelds
- Bedarfsgerechte Absicherung aller Pflegegrade
- Pflegegeldhöhe selbst bestimmen
- Zusätzliche Kapitalzahlungen
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Inflationsschutz: dynamische Erhöhung des Tagessatzes - ohne Altersgrenze und auch im Pflegefall
- Anpassung an gesetzliche Rahmenbedingungen möglich
- Leistungen komplett steuerfrei
Unsere Pflegetagegeld-Tarife im Detail
Pflegetagegeld Premium
Bedarfsgerecht für Pflege zu Hause und im Heim
|
Pflegetagegeld Komfort
Für stationäre Pflege im Heim
|
|
---|---|---|
Sofortleistungen | ||
Einmalzahlung bei erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 2 |
100-facher Tagegeldsatz (ab Alter 21), |
|
Ambulante Pflege | ||
Pflegegrad 1 |
10 % |
|
Pflegegrad 2 |
30 % |
|
Pflegegrad 3 |
60 % |
|
Pflegegrad 4 |
80 % |
|
Pflegegrad 5 |
100 % |
|
Stationäre Pflege | ||
Pflegegrad 1 |
10 % |
10 % |
Pflegegrad 2 |
100 % |
100 % |
Pflegegrad 3 |
100 % |
100 % |
Pflegegrad 4 |
100 % |
100 % |
Pflegegrad 5 |
100 % |
100 % |
Weitere Leistungsmerkmale | ||
Verzicht auf Wartezeit |
Ja |
Ja |
Rückwirkende Leistungen bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit |
Unbegrenzt |
Unbegrenzt |
Beitragsbefreiung in Pflegegrad 5 |
Ja |
Ja, auch bei ambulanter Pflege |
Inflationsschutz: Tagessatz erhöht sich dynamisch alle 3 Jahre um 10 % - auch im Leistungsfall |
Ja, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze |
Ja, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze |
Nachversicherungsoptionen bei bestimmten Anlässen wie Hochzeit, Scheidung, Tod, Pflegebedürftigkeit des Ehepartners oder Kindes |
Ja, um max. 30 % ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze; Frist 6 Monate nach Ereignis |
Ja, um max. 30 % ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze; Frist 6 Monate nach Ereignis |
Assistance-Leistungen |
Beratung und Vermittlung integriert. Kostenübernahme bestimmter Assistance-Leistungen über optional erhältlichen Pflegeschutzbrief möglich |
Beratung und Vermittlung integriert. Kostenübernahme bestimmter Assistance-Leistungen über optional erhältlichen Pflegeschutzbrief möglich |
Weitere Informationen zum NÜRNBERGER Pflegetagegeld zum Herunterladen
Häufige Fragen zum Pflegetagegeld
-
Warum ist zusätzlich zur sozialen Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung eine private Pflegeversicherung nötig?
Die soziale Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung ist nur eine Basisabsicherung. Sie reicht nicht aus, um die tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit zu decken, z. B. für ambulante Pflegedienste, die zu Ihnen nach Hause kommen. Noch teurer wird es, wenn die stationäre Pflege in einem Heim nötig ist.
Denken Sie beim Thema Versorgung im Pflegefall auch an Ihre Angehörigen. Diese müssen sich nicht nur um Ihre Pflege kümmern, sondern sich in vielen Fällen auch an den Kosten der Pflege beteiligen.
-
Reicht die staatlich geförderte Pflegevorsorge (Pflege-Bahr) für meine lückenlose Absicherung im Pflegefall?
Die staatlich geförderte Pflegevorsorge ist ebenfalls nur eine Basisabsicherung mit relativ niedrigen Tagessätzen in den einzelnen Pflegegraden. Deshalb sollte sie am besten noch mit einer anderen privaten Pflegeversicherung, z. B. einem Pflegetagegeld, kombiniert werden, damit in jeder Ausprägung der Pflegebedürftigkeit genügend Geld für die Pflege vorhanden ist.
-
Warum gibt es beim NÜRNBERGER Pflegetagegeld Premium zusätzliche Einmalleistungen?
Weil man im Pflegefall vieles neu organisieren muss, z. B. das Haus oder die Wohnung barrierefrei umbauen (Badezimmer, Treppenlift, Rollstuhlrampe). Damit Sie die Kosten dafür tragen können, gibt es die Einmalleistungen. Sie erleichtern Ihnen den finanziellen Aufwand in der neuen Situation und ein selbstbestimmtes Leben zu Hause.
Wenn die Pflegebedürftigkeit wegen eines Unfalls eintritt, ist der Bedarf oft noch höher, da z. B. das Haus oder die Wohnung überhaupt noch nicht auf Pflege ausgerichtet sind. Hier leisten wir deshalb den 200-fachen Tagegeldsatz.
Auch bei Kindern ist der Bedarf gerade im ambulanten Bereich sehr hoch. Eine Einmalleistung in Höhe des 300-fachen Tagegeldsatzes soll Eltern und Kind finanziell unterstützen sowie die Pflege daheim erleichtern.
-
Erhalte ich auch bei Demenz Leistungen?
Seit 2017 werden Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte in die Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung und wenn ein Pflegetagegeld besteht auch darüber Leistungen.
Zusätzlich beim NÜRNBERGER Pflegetagegeld: Unser Assisteur Malteser unterstützt Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat, auch präventiv durch telefonische Beratung und Informationen über die Krankheit sowie besondere Pflegehinweise.
-
Kann ich meine Leistung während der Vertragslaufzeit anpassen?
Ja, während der Vertragslaufzeit können Sie Ihre Leistung alle 36 Monate um 10 % ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. Somit ist Ihr Pflegetagegeld vor den Auswirkungen der Inflation geschützt.
-
Gibt es weitere Erhöhungsoptionen?
Ja, bei bestimmten Ereignissen wie Hochzeit, Geburt oder Adoption eines Kindes, Scheidung, Pflegebedürftigkeit oder Tod des Ehepartners oder Kindes kann die Leistung um bis zu max. 30 % erhöht werden - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das Ereignis muss bis zu 6 Monate nach Eintritt bei uns gemeldet werden.
-
Werden bei der Pflegetagegeldversicherung Gesundheitsfragen gestellt?
Ja, es sind 3 Gesundheitsfragen zu beantworten. Es geht aber auch ohne Gesundheitsfragen: mit der staatlich geförderten Pflegeversicherung, der NÜRNBERGER Pflegevorsorge.
-
Was änderte sich durch die Pflegereform 2017?
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde am 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Damit änderte sich auch einiges bei den Einstufungen im Pflegefall und den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Neben einem neuen Begutachtungsverfahren gibt es statt der bisher gültigen 3 Pflegestufen nun 5 Pflegegrade mit neuen Leistungsbeträgen.
Das bedeutet, dass wesentlich mehr Menschen als bisher Pflegeleistungen erhalten können. Bereits Pflegebedürftige werden dadurch nicht schlechter gestellt, sondern bekommen zum Teil höhere bzw. weitere Leistungen.
-
Was bedeutet der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff?
Seit 1. Januar 2017 gibt es den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind.
Und so lautet der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff:
"Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können."
Bisher war der Begriff der Pflegebedürftigkeit sehr auf den Verlust körperlicher Fähigkeiten beschränkt. Nun werden auch Menschen berücksichtigt, die aus kognitiven und/oder psychischen Gründen, etwa wegen Demenz, Ihren Alltag nicht mehr bewältigen können.
-
Wie funktioniert das neue Begutachtungssystem?
Beim Feststellen der Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr zwischen der körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigung differenziert. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt ausschließlich der Grad der Selbstständigkeit. Wichtig ist, was der Pflegebedürftige noch alleine kann und wo er Unterstützung braucht. Um den Grad der Selbstständigkeit einer Person zu messen, werden Aktivitäten in 6 pflegerelevanten Bereichen untersucht. Die Gewichtung dieser 6 Bereiche ist unterschiedlich:
- Mobilität (10 %)
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)
- Gestalten des Alltagslebens (15 %)
- Selbstversorgung (40 %)
-
Was leistet die Pflegepflichtversicherung in den einzelnen Pflegegraden?
Geldleistung ambulant - wenn Angehörige pflegen
Pflegegrad 1: 125 EUR (zur Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
Pflegegrad 2: 316 EUR
Pflegegrad 3: 545 EUR
Pflegegrad 4: 728 EUR
Pflegegrad 5: 901 EURSachleistung ambulant - wenn ein Pflegedienst nach Hause kommt
Pflegegrad 1: keine Leistung
Pflegegrad 2: 689 EUR
Pflegegrad 3: 1.298 EUR
Pflegegrad 4: 1.612 EUR
Pflegegrad 5: 1.995 EURLeistung stationär - für die Pflegekosten im Heim
Pflegegrad 1: 125 EUR
Pflegegrad 2: 770 EUR
Pflegegrad 3: 1.262 EUR
Pflegegrad 4: 1.775 EUR
Pflegegrad 5: 2.005 EUR -
Ist das Pflegetagegeld steuerpflichtig?
Nein, die Leistungen des Pflegetagegelds sind nicht steuerpflichtig.
-
Was sind Kapital- und Assistanceleistungen?
Kapitalleistungen sind Einmalleistungen aus den Pflegetagegeldern. Dahingegen sind Assistanceleistungen nicht monetär, sondern Hilfeleistungen.
Ihre persönliche Beratung
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns einfach an oder suchen Sie den nächsten Berater in Ihrer Nähe.
Telefonischer Kontakt
Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
oder