Wie sicher ist die gesetzliche Altersversorgung? Über kaum ein Thema wurde in den letzten Jahrzehnten so heiß diskutiert. Was Sie alles zur Gesetzlichen Rentenversicherung wissen müssen und welche Vorteile eine private Altersvorsorge bietet, erfahren Sie hier.
Gesetzliche Rentenversicherung: Vorzeigemodell im Wanken.
Die Gesetzliche Rentenversicherung ist die Säule der staatlichen Altersvorsorge. Aber: Das ehemalige Vorzeigemodell hat in Zeiten des demografischen Wandels Risse bekommen. Zu deutlich ist das Verhältnis von Rentenempfängern und Beitragszahlern ins Ungleichgewicht gekommen - wie auch eine Datenerhebung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) belegt.
Demnach kamen im Jahr 1962 auf einen Altersrentner noch 6 Renten-Beitragszahler. 2015 standen jedem Rentenempfänger aber nur noch rund 2 aktive Einzahler gegenüber. Dieses Verhältnis wird im kommenden Jahrzehnt weiter in Schieflage geraten. Dann nämlich, wenn große Teile besonders geburtenstarker Jahrgänge - die sogenannten Baby-Boomer - ihren Rentenanspruch wahrnehmen. Gute Gründe also, sich frühzeitig mit privaten Vorsorgemodellen zu befassen. Damit Sie sich im Ruhestand gelassen zurücklehnen, die Welt erkunden und Ihre Wünsche erfüllen können.

Private Altersvorsorge: Für einen entspannten Ruhestand.
Mit den privaten Vorsorge-Modellen der NÜRNBERGER gehen Sie auf Nummer sicher. Ob klassische private Rentenversicherung, ein fondsgebundenes Modell oder eine betriebliche Altersvorsorge - finden Sie die Ergänzung der Gesetzlichen Rentenversicherung, die zu Ihnen und Ihrem Leben passt. Klar und unkompliziert von einer soliden und zuverlässigen Versicherung.
Interessantes zur gesetzlichen Rente.
Trotz des statistischen Ungleichgewichts - die Anzahl der Beitragszahler ist keinesfalls rückläufig. 2015 gab es laut BiB so viele wie nie zuvor. Nur ist die Zahl der Altersrentner im Vergleich noch schneller gewachsen - und ihrerseits auf einem Höhenflug. Es bleibt also dabei: Wer später nicht kürzertreten möchte, setzt zusätzlich auf die private Altersvorsorge.
Die 4 wichtigsten Fragen und Antworten zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
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Wie hoch sind die monatlichen Beiträge zur Rentenversicherung?
Die Höhe Ihrer monatlichen Rentenbeiträge ist abhängig von Ihrem Einkommen. Der Beitragssatz liegt derzeit (2018) bei 18,6 % Ihres Brutto-Monatsgehalts. Zudem gibt es eine feste Beitragsbemessungsgrenze: Das monatliche Einkommen (Stand 2018) wird nur bis zu einer Grenze von 6.500 EUR (West) und 5.800 EUR (Ost) zur Berechnung der gesetzlichen Rente herangezogen.
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Ab wann habe ich einen Rentenanspruch?
Einen Anspruch auf die Auszahlung einer gesetzlichen Rente haben Sie, wenn Sie im Lauf Ihres Arbeitslebens mindestens 5 Jahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren und 36 Monate Pflichtbeitrag geleistet hat. Zusätzlich zu Ihren Beitragszeiten werden Ihnen auch Wehr- und Zivildienstzeiten oder Erziehungsphasen angerechnet.
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Wird meine Rente besteuert und zu welchem Prozentsatz?
Die Besteuerung der gesetzlichen Rentenleistungen wird seit 2005 schrittweise prozentual von 50 auf 100 % angehoben. 2018 liegt sie bereits bei 76 %. 2040 kommt es dann zu einer 100-prozentigen Besteuerung Ihrer Rentenleistungen.
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Wann kann ich in Rente gehen?
Bis 2012 lag die Altersgrenze für den Renteneintritt bei 65 Jahren. Seitdem wird diese schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Ihr Renteneintrittsalter kann jedoch darunter liegen, wenn Sie vor 1964 geboren sind oder bereits mindestens 45 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Häufige Irrtümer rund um die Gesetzliche Rentenversicherung.
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Die Altersrente muss nicht gesondert beantragt werden.
Stimmt nicht: Sie müssen spätestens 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einen Rentenantrag stellen, um Ihren Rentenanspruch anzumelden.
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Reha-Zeiten mindern den Rentenanspruch.
Nein: Die Gewährung und Inanspruchnahme medizinischer Reha-Maßnahmen mindert die Höhe Ihres Rentenanspruchs nicht.
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Die letzten Arbeitsjahre sind ausschlaggebend für die Höhe der Rente.
Falsch: Die Festlegung des Rentenanspruchs erfolgt nach Aufsummierung der vollständigen Rentenbeitragszeiten. Dabei werden alle Beitragszeiten gleich behandelt.
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Witwer haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Falsch, denn beide Geschlechter sind gleichgestellt. Ein Anspruch besteht, wenn der verstorbene Ehepartner zuvor bereits Rente erhalten hat oder bis zu seinem Tod für mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt hat.
Vorteile einer privaten Altersvorsorge.
In den Urlaub fahren, sich ein neues Auto leisten und viele andere Wünsche erfüllen: Es gibt einige Gründe, die für eine zusätzliche private Altersvorsorge sprechen. Folgende Vorteile bietet sie Ihnen gegenüber der Gesetzlichen Rentenversicherung:
- Garantierte Rentenauszahlung auf Lebenszeit: Sie erhalten eine lebenslange Zusatzrente zu Ihrer gesetzlichen Altersversorgung. Alternativ können Sie sich auch das vorhandene Kapital auszahlen lassen.
- Flexibilität bei der Auszahlung des Rentenbetrags: Sie können sich die Rente auch früher oder später als vereinbart auszahlen lassen.
- Gute Renditechancen: Mit fondsgebundenen Rentenversicherungen können Sie je nach persönlicher Risikobereitschaft Ihre Anlagestrategie festlegen und sie jederzeit anpassen.
- Möglichkeit der Beitragsrückgewähr: Hinterbliebene erhalten im Fall Ihres Todes während der Ansparphase das vorhandene Versicherungsvermögen, mindestens aber die eingezahlten Beiträge zurück.
- Individueller Hinterbliebenenschutz: Sie können individuelle Vorkehrungen zur Absicherung Ihrer Familie treffen.
- Rentenerhöhung bei Pflegebedürftigkeit: Sie werden während des Rentenbezugs pflegebedürftig? Dann erhöhen sich z. B. mit der NÜRNBERGER Vorteilsrente Ihre Bezüge.
Übersicht zu den privaten Vorsorgemodellen der NÜRNBERGER.
Die NÜRNBERGER bietet je nach Lebenssituation und persönlichen Bedürfnissen das passende Versicherungsmodell zur privaten Altersvorsorge an. Klar und unkompliziert. Von einer soliden und unkomplizierten Versicherung. Damit Sie jetzt ein gutes Gefühl haben und später sorgenfrei Ihren Ruhestand genießen.