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Älterer Mann steht mit einem Surfbrett am Strand und blickt ins Meer

Wie wird die Rente besteuert?

Müssen Sie Steuern zahlen, sobald Sie in Rente gehen, und wie verhält es sich mit Ihren Renten-Beiträgen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beiträge der gesetzlichen Rente können seit 2023 vollständig abgesetzt werden.
  • Eine private Altersvorsorge wird in der Einzahlungsphase nicht steuerlich begünstigt, dafür zahlen Sie in der Auszahlungsphase weniger Steuern.
  • Riester- und Rürup-Rente sowie betriebliche Altersvorsorge stellen in Bezug auf die private Altersvorsorge eine Ausnahme dar, denn sie werden staatlich gefördert.

Zahlen Rentner Steuern?

Auf die Einkünfte aus Ihrer Rente müssen Sie Steuern bezahlen. Das gilt sowohl für die gesetzliche Rente als auch für Zahlungen aus einer privaten Altersvorsorge. Allerdings sind die Art der Rentenbesteuerung und Höhe der Abgaben jeweils unterschiedlich geregelt.

Steuerliche Regelung bei der gesetzlichen Rente

Bei der gesetzlichen Rente hängt die Regelung vom Zeitpunkt ab, an dem Sie in Rente gehen. Seit 2005 werden nämlich die Rentenfreibeträge schrittweise gesenkt, sodass ab 2058 die Rente fast komplett steuerpflichtig ist. Der normale Grundfreibetrag bleibt dabei bestehen, aber der Rentenfreibetrag wird nach und nach gekürzt und schließlich im Jahr 2058 bei 0 EUR liegen.

  • Es bleibt also nur noch der Grundfreibetrag bestehen.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist ein Betrag Ihres Einkommens, der nicht besteuert wird. Dabei geht es darum, dass von einer bestimmten Summe, die für das Existenzminimum notwendig ist, keine Abzüge erfolgen. Dieser Grundfreibetrag gilt auch für Ihre Rente. Auf diesen Betrag zahlen Sie dann auch bei Erhalt Ihrer Rente keine Steuern. Aktuell liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 10.908 EUR. Für Verheiratete ist er doppelt so hoch, also 21.816 EUR.

Wenn Sie im Jahr 2023 in Rente gehen, besteht ein Rentenfreibetrag von 17 %. Jedes weitere Jahr verringert sich dieser Steuerfreibetrag für Rentner nochmals um 1 %. Im Jahr 2024 beträgt er dann 16 % und im Jahr 2025 15 %. So geht es bis zum Jahr 2058 weiter. Wenn Sie also ab dem Jahr 2058 in Rente gehen, gibt es keinen Rentenfreibetrag mehr.

Gleichzeitig werden die Beiträge, die Sie in die Rente einzahlen, immer weniger besteuert. Somit handelt es sich um eine nachgelagerte Besteuerung. Sie zahlen immer weniger Steuern auf Ihre Einzahlung in die Rente, zahlen dafür dann aber höhere Steuern in der Auszahlungsphase.

Allerdings sind normalerweise Ihre Einnahmen während der Rente nicht so hoch wie vorher im Berufsleben. Damit ist auch der Steueranteil geringer. Durch die nachgelagerte Besteuerung entsteht Ihnen also eher ein Vorteil.

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Steuerregelung bei privater Rente?

Eine private Rente, wie z. B. eine klassische oder eine fondsgebundene Altersvorsorge, wird nicht steuerlich gefördert. Das bedeutet, die Beiträge, die Sie hier einzahlen, können Sie nicht von der Steuer absetzen. Bei der Auszahlung der Rente wird dann unter den richtigen Voraussetzungen jedoch lediglich der Ertragsanteil versteuert.

Was ist der Ertragsanteil?

Sobald Sie Geld ansparen und darauf Zinsen erhalten, besteht Ihr Guthaben aus einem Ansparanteil und einem Ertragsanteil. Der Ertragsanteil ist also der Teil des Guthabens, der sich aus den Zinsen ergibt.

Steuerregelung bei Riester, Rürup, betrieblicher Altersvorsorge

Es gibt allerdings auch private Altersvorsorge-Angebote, die staatlich bzw. durch den Arbeitgeber gefördert werden. Das sind:

  • Riester-Rente
    Bei der Riester-Rente erhalten Sie staatliche Zuschüsse. Jährlich sind das 175 EUR. Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie pro Kind noch 185 EUR bzw. bei Geburt der Kinder nach 2007 sogar 300 EUR. Zusätzlich können Sie die einzuzahlenden Beiträge von der Steuer absetzen.
  • Rürup-Rente
    Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für Beamte und Angestellte mit einem relativ hohen Gehalt sinnvoll. Hier sind die Beitragszahlungen ebenfalls steuerlich absetzbar. Das lohnt sich vor allem für Leute mit hohem Einkommen, da sie so ihre Steuerlast reduzieren können.
  • Betriebliche Altersvorsorge
    Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Sie über Ihren Arbeitgeber eine Zusatzrente mitfinanzieren lassen. In der Regel zahlen dabei sowohl der Arbeitgeber als auch Sie die Beiträge zu gleichen Teilen ein. Liegen Ihre Beiträge bei weniger als 584 EUR im Monat, fallen hierfür keine Steuern an.

Die Rentenbesteuerung ist unterschiedlich geregelt

Die Regelungen, wie und wann Sie auf die Rente Steuern zahlen müssen, hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Bei der gesetzlichen Rente wird der Rentenfreibetrag nach und nach abgeschafft, sodass nur noch der Grundfreibetrag bestehen bleibt. Dafür werden die Beiträge zunehmend steuerfrei. Die Auszahlung, die Sie als Rente erhalten, ist aber auf jeden Fall steuerpflichtig.

Eine private Altersvorsorge wird in der Einzahlungsphase nicht steuerlich gefördert, dafür müssen Sie in der Auszahlungsphase nur Steuern auf den Ertragsanteil bezahlen.

Ausnahmen stellen dabei Riester- und Rürup-Rente sowie die betriebliche Altersvorsorge dar. Denn diese werden durch den Staat steuerlich begünstigt.

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Für alle, die später nicht kürzertreten wollen.

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