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Feuerwehrmänner planen einen Einsatz

Ist eine Diensthaftpflicht notwendig?

Jeder macht mal einen Fehler.

Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst haften Sie persönlich für Schäden, die Sie verursachen. Eine Dienst­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Junge Ärztin mit Brille überpüft eine Infusion

Warum ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung notwendig?

Nicht nur privat, auch im Beruf sind Sie für Ihre Fehler verantwortlich. Je mehr Verantwortung Sie tragen, desto höher können die Schaden­ersatzansprüche Geschädigter aus­fallen. Ein Aufsichts­lehrer sieht nur einen Moment nicht hin und schon hat sich ein Kind auf dem Schulhof verletzt. Oder eine Kranken­­pflegerin gibt einem Patienten ver­sehentlich ein falsches Medikament.

Zwar ist im Grundgesetz festgelegt, dass bei einer Verletzung der Amts­pflicht der jeweilige Dienstherr ver­antwortlich ist. Allerdings kann der Dienstherr den Beamten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die entstandenen Schäden Dritter in Regress nehmen.

Das heißt, er kann Sie also für gezahlte Entschädigungen haftbar machen. Dasselbe gilt für Arbeit­nehmer, die nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvöD) bezahlt werden.

Generell müssen Arbeitnehmer für leichte Fahrlässigkeiten nicht haften. Dazu zählen alltägliche Unachts­amkeiten, z. B. wenn Sie versehentlich ein Glas fallen lassen. Bei mittlerer beziehungsweise normaler Fahr­lässigkeit wird die er­forderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, z. B. wenn ein Polizist abgelenkt ist und deshalb einen Ladendieb entwischen lässt. Grobe Fahrlässigkeit setzt ein schweres Fehlverhalten voraus. Mit Vorsatz handelt beispielsweise ein Be­hördenm­­itarbeiter, der aus Ärger über den Vor­gesetzten den Dienst-PC absichtlich beschädigt. Die Diensth­aftpflicht greift bei Regress­a­nsprüchen des Dienstherrn und bewahrt Sie vor Schadens­ersatz­forderungen. Bei vorsätzlichen Taten besteht kein Versicherungss­chutz.

Beamte, Lehrer, Polizisten: Für wen ist die Diensthaftpflicht sinnvoll?

Die Diensthaftpflichtversicherung ist grundsätzlich allen Beamten und An­gestellten des Öffentlichen Dienstes zu empfehlen. Dazu zählen öffentliche Bedienstete in schul­ischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, in Ver­waltung und Heilberufen, aber auch Polizisten, Soldaten und Richter.
Die Diensthaftpflicht kann sich in den verschiedensten Szenarien als notwendig erweisen:

  • Einem Lehrer kommt der Schul­schlüssel abhanden, nachdem er diesen unbeauf­sichtigt auf einer Bank in der Turnhalle abgelegt hatte. Die Schließanlage der Schule muss daraufhin ausgetauscht werden.
  • Ein Polizist verletzt bei der Ver­folgung eines Verdächtigen einen unbeteiligten Passanten.
  • Ein Gemeindearbeiter sichert Mäharbeiten nicht ausreichend ab. Durch umherfliegende Steine wird ein vorbei­kommender Fahrradfahrer verletzt.

Schutz für den Partner

Wir bieten Ihnen Zusatzschutz nach Maß. Zum Beispiel können Sie bei Bedarf Ihren (Ehe-)Partner in den Vertrag miteinschließen, falls dieser ebenso im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Das ist einfacher als eine Diensthaftpflicht­versicherung 2-mal abzuschließen.

Für welche Schäden kommt die Diensthaftpflicht auf?

Die Diensthaftpflicht schützt Sie, wenn Geschädigte Schadenersatz­forderungen direkt an Sie stellen oder aber, wenn Ihr Dienstherr Sie in Regress nimmt. Sie sichern mit der Police also Ihr dienstliches Haftungs­risiko ab.

Personen- und Sachschäden können ohne Versicherungsschutz schnell zum finanziellen Ruin führen. Sie werden bei der Diensthaftpflicht daher meist mindestens im ein­stelligen Millionen­bereich ver­sichert. Personen, die zum Beispiel beruflich Auskünfte erteilen, fremde Interessen verwalten u. Ä., benötigen darüber hinaus eine Vermögensschäden-Haftpflicht­versicherung. Für Kammerberufe ist diese sogar Pflicht. Ein Beispiel: Durch Fahrlässigkeit bei der falschen Prüfung einer Steuer­erklärung können immense Vermögensschäden entstehen, gegen die Sie sich als Finanz­beamter absichern müssen.

Fragen & Antworten zur Diensthaftpflicht

Reicht die Privat-Haftpflicht für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst aus?

Ein klares Nein. Wer eine allgemeine Haftpflicht­versicherung abschließt, wähnt sich oft in allen Bereichen auf der sicheren Seite. Die Privat-Haftpflicht aber schützt Sie - wie der Name schon sagt - nur bei Schäden in der Freizeit. Fahrlässigkeit im beruf­lichen Umfeld ist durch sie nicht abgedeckt.

Welche Leistungen sollten unbedingt enthalten sein?

Wenn Sie Verantwortung für andere Menschen tragen oder schnell hohe Sachschäden verursachen können, sollten Sie auf eine ausreichende Ver­sicherungssumme achten. Bei Personen- und Sachschäden werden unterschiedlich hohe Versicherungs­summen je Versicherungsfall angeboten, zum Beispiel 3 Mio. EUR, 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR. Vermögensschäden sollten ebenfalls versichert werden.

Warum sind die Versicherungssummen so hoch angesetzt?

Langwierige oder gar lebenslange Verletzungen können schnell Schadens­ersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Zum Beispiel wenn ein Sport­lehrer seine Klasse un­beaufsichtigt lässt und ein Schüler durch einen Sturz gelähmt wird. Auch bei schweren Verkehrs­unfällen sind schnell hohe Schadenssummen erreicht.

Was leistet eine Diensthaftpflicht noch?

Die Versicherung übernimmt meist die Klärung der Schuldfrage für Sie. Sind Ansprüche unberechtigt, werden diese abgewehrt, inklusive der Prozesskosten.

Deshalb ist die Diensthaftpflichtversicherung so wichtig

Kein Mensch ist vor Fehlern gefeit und schon ein Versehen kann Sie im un­günstigen Fall finanziell ruinieren. Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst haften Sie bei grober Fahrlässigkeit persönlich für die von Ihnen ver­schuldeten Personen-, Sach- oder Vermögens­schäden. Die private Haft­pflicht­versicherung greift hier nicht. Eine Diensthaftpflicht bietet Ihnen Schutz, auch vor ungerecht­fertigten Forderungen.

Doppelt sparen

Sichern Sie sich den Preisvorteil: Wollen Sie zusätzlich zur Dienst­haftpflicht auch den NÜRNBERGER Privat-HaftpflichtSchutz ab­schließen? Oder besitzen Sie diesen vielleicht schon? Dann erhalten Sie einen Nachlass auf Ihren Dienst­haftpflicht-Beitrag.

Diensthaftpflichtversicherung

  • Absicherung des dienstlichen Haftungsrisikos
  • Passiver Rechtsschutz: Klärung der Schuldfrage
  • Absicherung bei Schlüsselverlust bis 100.000 EUR

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