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Junges Pärchen schauen sich während eines Beratungsgesprächs an

Krankenversicherung für Beamte:

Beihilfe- und Restkosten?

Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Krankheitskosten - für den Rest brauchen Beamte eine private Kranken­versicherung. Erfahren Sie, welche Vorteile diese bietet und was bei den Tarifen zu beachten ist.

Gesetzliche oder private Kranken­versicherung? Warum sich viele Beamte für den privaten Schutz entscheiden.

Verbeamtet statt angestellt, Dienstherr statt Arbeitgeber: Schon bei den Be­griff­lichkeiten unter­scheidet sich der Beamten- vom Angestellten­status in vielen Punkten. Auch beim Thema Kranken­ver­sicherung gibt es eigene Regeln. Beamte sind z. B. von der Sozial­versicherung befreit. Auch der Arbeitgeberzuschuss zur Kranken­versicherung entfällt. Stattdessen beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten im Krankheitsfall - mit der sogenannten Beihilfe. Diese beträgt in der Regel 50 bis 80 % der Behandl­ungs­kosten. Der Rest kann über eine private Kranken­versicherung (PKV) für Beamte abgedeckt werden. Die Versicherer bieten hier Tarife an, die speziell auf Beamte zugeschnitten sind. Bei Beamten spricht daher vieles für eine PKV, die finanziell günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausfällt.

Beihilfeversicherung für Beamte

Wenn die Beihilfe vom Dienstherrn nicht reicht, übernehmen wir die Kosten.

Wichtig: Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist für Beamte unwider­ruflich, d. h. sie können sich danach nicht wieder gesetzlich versichern lassen.

Die Voraussetzungen für eine PKV für Beamte sind andere als bei "normalen" Arbeitnehmern. Beamte, die sich für eine PKV entscheiden, haben Anspruch auf staatliche Beihilfe. Hierfür bieten Versicherer Restk­osten- und Erg­änzungstarife. Diese fallen besonders günstig aus, da sie nur einen bes­timmten Teil der Krankheitskosten abdecken müssen.

In der Regel sind diese Tarife auf die Beihilferegelungen der Dienstherren abg­e­stimmt. Zusammen mit der Beihilfe sollen die Leistungen der privaten Krankenv­ersicherung 100 % ergeben - das erleichtert die finanzi­elle Planung bei den Ausg­aben für die Gesundheit. Dennoch gibt es Unterschiede, insbesondere was Zusatzleistungen angeht. Sie sollten darauf achten, dass ein Mindests­tandard in Ihrem Leistungsp­­aket enthalten ist. Dazu gehören die (anteilige) Kosten­übernahme für ambulante Heilb­ehandlungen, Alternativm­edizin sowie Zahn- und kiefer­orthopädische Behandlungen. Bei vielen Versicherern können Sie die Tarife individuell anpassen be­­ziehungsw­­eise ergänzen. So können Sie selbst entscheiden, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind.

Eine Beihilfeversicherung gibt es übrigens auch für Beamtenanwärter, die so ebenfalls von den Vorzügen profitieren können.

Wichtig zu wissen

Theoretisch können sich Beamte auch in der GKV versichern. Eine Ver­sicherungspflicht besteht nicht, eine Mitgliedschaft erfolgt auf freiwilliger Basis. In diesem Fall fällt die Beihilfe jedoch weg. Das heißt, dass Sie im Krank­heits­fall keinen Anspruch auf Zuschuss von der Bei­hilfestelle haben. Die Beiträge in der GKV liegen der­zeit einheitlich bei 14,6 %. Plus einem möglichen Zu­satzbeitrag von derzeit durch­schnittlich 1,7 % (Stand: 2024) liegt der Höchstsatz bei 16,2 %.

Individueller Schutz für Beamte: die Beihilfeversicherung der NÜRNBERGER

Die Tarife der privaten Kranken­versicherung für Beamte sind bei den meisten Versicherern zwar sehr ähnlich - Sie sollten sich vor Vertrags­abschluss dennoch umfassend infor­mieren, welches Leistungspaket am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Die Beihilfeversicherung der NÜRNBERGER bietet in ihrem Kompakt-Tarif eine Vielzahl an ambulanten, stationären und zahn­ärztlichen Leistungen.

Der Kompaktschutz umfasst unter anderem ambulante Heilbehandlungen bei Ärzten und Heilpraktikern (bis zu den gesetzlichen Gebührenordnungen) sowie alternativmedizinische Ver­fahren. Auch Schutz­impfungen und Vorsorge­untersuchungen sind inbegriffen. Ein hoher Kostenfaktor sind auch Kranken­transporte - wenn diese medizinisch notwendig sind, gehören sie ebenfalls zum Leistungs­paket des NÜRNBERGER Kompakt­tarifs. Dies gilt auch für psycho­therapeutische Behandlungen, ärztlich ver­schriebene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenfahrstühle sowie stationäre Hospiz- und Palliativ­versorgung. Sehhilfen und Laser­behandlungen der Augen werden anteilig übernommen. Allgemeine Leistungen im Krankenhaus sind ebenfalls eingeschlossen.

Für viele Versicherte sind vor allem die Zahnarztkosten ein wichtiges Thema - denn bei einigen Versicherungs­modellen müssen sie einen hohen Eigenanteil zahlen. Im NÜRNBERGER Kompakttarif erhalten Beamte einen 100 %igen Versicherungs­schutz für Zahnbehandlungen sowie 80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Wünschen Sie sich eine bevorzugte Behandlung im Krankenhaus, können Sie Ihren Versicherungsschutz auch hier ergänzen - und unter anderem eine Chefarzt­behandlung sowie die Unter­bringung im 2-Bett-Zimmer genießen.

Beihilfe für Beamte - so funktioniert es

Beihilfe - ein Begriff, mit dem jeder Beamte zu Beginn seiner Laufbahn konfrontiert wird. Sie ist sozusagen das Pendant zum Arbeitgeber­zuschuss, den Angestellte zu ihrer gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung erhalten. In der Regel übernimmt der Dienstherr mindestens 50 % der Behandlungs­kosten. Beamte mit mindestens 2 Kindern, Beamte im Ruhestand sowie deren Ehe­partner erhalten in der Regel 70 %, Kinder mit Kinder­geldbezug sogar 80 %. Je nach Bundesland können diese Sätze variieren.

Arzt beruhigt vor ihm sitzende Patientin

Das Abrechnungsverfahren funktioniert folgendermaßen: Ist die Arztrechnung nicht zu hoch, kann der Beamte die Rechnung zunächst selbst zahlen und dann bei der Beihilfestelle einreichen. An­schließend wird die Rechnung unmittelbar zu dem jeweiligen Prozentsatz erstattet.

Für Beamtenanwärter gelten besondere Regelungen: Mit dem Dienstantritt haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Ledigen Beamtenanwärtern zahlt der Staat 50 %, beihilfe­berechtigten Ehe- oder Lebens­partnern sowie Kindern sogar 80 %. Bei privaten Versicherern gibt es spezielle Krankenversicherungen für Beamten­anwärter zu besonders günstigen Tarifen.

Wofür Sie Beihilfe bekommen - und wofür nicht

Die Beihilfe umfasst einen Großteil stationärer und ambulanter Be­handlungen - aber nicht alle. Grundsätzlich wird für alle medizinisch notwendigen ärztlichen Be­handlungen Beihilfe gezahlt. Dazu gehören zum Beispiel Krankheitsfälle, Geburten, notwendige Maßnahmen zur Früh­erkennung, Rehabilitations­maßnahmen, Schutzimpfungen und Pflegefälle.

Trotzdem bleiben Lücken in der medizinischen Versorgung, für die weder die Beihilfe noch die Basis-PKV aufkommt. Hier bietet die NÜRNBERGER Ergänzungs­tarife, die verbleibende Kosten erstattet. Dazu zählen unter anderem Auf­wendungen für Material und Laborkosten bei Zahnersatzbehandlungen, Kur- und Sanatoriumsaufenthalte sowie Behandlungskosten im Ausland. Für Sehhilfen werden alle 24 Monate 100 % der verbleibenden Kosten bis zu 100 EUR erstattet. Zum detaillierten Leistungsangebot beraten wir Sie gerne.

Hier leistet die NÜRNBERGER Beihilfeversicherung:

  • Ambulante Heilbehandlung bei Ärzten und Heilpraktikern bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung
  • Alternativmedizinische Verfahren
  • Schutzimpfungen und gezielte, medizinisch notwendige Vorsorge
  • Medizinisch erforderliche Transporte zur ambulanten Notfallbehandlung
  • Kuren und Sanatoriumsaufenthalte
  • Anteilig für Sehhilfen und LASIK (Lasern der Augen)
  • Ambulante und stationäre Psychotherapie
  • Medizinisch notwendige und verordnete Arznei-, Heil- sowie Hilfsmittel
  • Krankenfahrstühle
  • Stationäre Hospiz- und spezialisierte Palliativversorgung

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