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Frau trägt ihren Hund und lacht in die Kamera

Tierhalterhaftpflicht­versicherung.

Mit unserer Tierhalterhaftpflicht sind Sie optimal abgesichert.

  • Weltweiter Schutz für Hund und Pferd
  • Schäden bis zu 20 Mio. EUR versichert
  • Mietsachschäden und Forderungsausfalldeckung inbegriffen

Wer sollte eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung abschließen?

Sie sind im positiven Sinne auf den Hund oder das Pferd gekommen? Dann ist eine Tierhalterhaftpflicht für Sie eine sinnvolle Versicherung. Denn für alle Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die Ihr Hund oder Pferd verursacht, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine Haftpflichtversicherung für Tiere schützt Hundehalter und Pferdehalter vor hohen Kosten.

Junge Frau küsst großen Hund an der Wange

Hundehaftpflicht­versicherung

  • Vollumfänglicher Haftpflichtschutz für Hunde und Hundehalter
  • Unentgeltliche Hundesitter sind ebenfalls versichert
  • 2 verschiedene Tarife (Kompakt und Komfort)
  • Versicherungssumme bis zu 20 Mio. EUR

Zur Hundehaftpflicht­versicherung

2 braune Pferde werden geritten

Pferdehaftpflicht­versicherung

  • Rundum-Schutz für Pferde und Pferdehalter
  • Unentgeltliche Reitbeteiligungen, Gastreiter- und Fremdreiterrisiko sind mit eingeschlossen
  • Weltweiter Schutz auf der Weide, im Stall, beim Ausritt und auf Turnieren
  • Versicherungssumme bis zu 20 Mio. EUR

Zur Pferdehaft­pflicht­versicherung

Starke Kombination: Tierhalter, Vierbeiner und die passende Versicherung

Jedes Tier kann einen Schaden verursachen. Meistens passiert das unabsichtlich oder nicht im Beisein des Tierhalters - trotzdem haften die Besitzer dafür. Sollte Ihr Hund aus Versehen eine teure Vase umwerfen oder Ihr Pferd die Boxenwand beschädigen, geht das auf Ihr Konto. Werden sogar Personen durch einen Vorfall mit Ihrem Vierbeiner verletzt, steigen die Kosten schnell in ungeahnte Höhen. Schützen Sie sich und Ihren Hund oder Ihr Pferd mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, um stets auf der sicheren Seite zu sein.

  • Rundum abgesichert
    Als Hunde- oder Pferdehalter haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für Schäden durch das Tier. Mit der Tierhalterhaftpflicht sind Sie finanziell gegen Ansprüche Dritter auf Schadenersatz abgesichert.
  • Maximale Leistung
    Sowohl im Schadenfall als auch als Geschädigter können Sie sich auf uns verlassen! Wir leisten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Mietsachschäden und übernehmen hohe Kosten bei Forderungsausfällen.
  • Sofortiger Schutz
    Die Tierhalterhaftpflicht für Hunde können Sie sofort online abschließen. Für die Pferdehaftpflicht erhalten Sie von uns innerhalb weniger Tage ein individuelles Angebot.

Leistungen: Ihre Vorteile mit der NÜRNBERGER Tierhalterhaftpflicht­versicherung

  • Schutz bei Mietsachschäden (für Schäden in der gemieteten Wohnung, im Hotel oder in der Ferienwohnung bzw. in gemieteten Boxen oder Transportern)
  • Deckung auch auf Reisen im Ausland
  • Schutz bei freilaufenden Tieren (Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb oder Reiten und Führen des Pferdes ohne Zaumzeug und Sattel)
  • Welpen und Fohlen sind bis zu 12 Monate mitversichert, solange sie in Ihrem Besitz bleiben
  • Absicherung bei Turnieren, Vorführungen und in der Hundeschule
  • Übernahme der Folgekosten eines gewollten und ungewollten Deckakts
  • Dank der Forderungsausfalldeckung übernimmt die Tierhaftpflicht Kosten für Schäden über 2.500 EUR, die ein Dritter Ihnen verursacht, aber nicht selbst bezahlen kann (bei Hundehaftpflicht nur im Komfort-Tarif versichert)
  • Unberechtigte Ansprüche Dritter werden abgewehrt - wenn nötig auch vor Gericht. Die Prozesskosten übernehmen wir.

TÜV-NORD-CERT-Zertifikat für Schadenservice Sach, Haftpflicht, Unfall

Note 1,6 für die Zufriedenheit mit der ausgezeichneten Bearbeitung im Schadenservice der Sach-, Privathaftpflicht- und Unfallversicherung (Stand 01.2024, Ergebnis der Zufriedenheitsbefragung unter rund 18.000 NÜRNBERGER Kunden, deren Schäden wir 2023 reguliert haben).

Zertifikat gültig bis 04.2025

Beispiele: Um diese Schäden müssen Sie sich mit unserer Tierhalterhaftpflicht keine Sorgen machen

Ihr Hund ist sehr gut erzogen und Sie vertrauen Ihrem Pferd blind - vor Schäden sind Sie dennoch nicht sicher. Vor allem bei Pferden kann es aufgrund ihrer Größe und Kraft schnell zu teuren Schäden kommen, denn sie sind Fluchttiere. Wenn sie sich erschrecken, kann es unter Umständen kein Halten mehr geben. Auch ein Hund kann aus Angst jemanden beißen oder einfach beim freudigen Spielen einen Schaden anrichten. Wir zeigen Ihnen typische Beispiele, bei denen sich eine Tierhalterhaftpflicht lohnt.

  • Unfall:
    Ihr Hund reißt sich los und läuft auf die Straße. Ein Auto muss ausweichen und kollidiert mit einem parkenden Fahrzeug auf der anderen Straßenseite. Für den entstandenen Sachschaden an beiden Autos kommt Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung auf. Sollte auch dem Autofahrer etwas passiert sein, können die Kosten schnell mehrere Millionen Euro betragen. Auch hier springt die Tierhalterhaftpflicht ein und übernimmt die entstandenen Kosten für Personen- und Vermögensschäden.
  • Reitunterricht:
    Ihr Pferd läuft beim Reitunterricht mit. Dabei kommt es zu einem Unfall: Ihr Pferd tritt nach einem anderen Pferd und trifft dessen Reiter am Bein. Für die Behandlung des Reiters und mögliche entstandene Folgeschäden kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung auf.
  • Bisswunde:
    Sie sind mit Ihrem Hund in der Stadt unterwegs und eine fremde Person möchte Ihren Vierbeiner ungefragt streicheln. Das Tier erschrickt, fühlt sich bedroht und schnappt nach der Hand des Fremden. Die Bisswunde muss behandelt werden und der Betroffene kann ein paar Wochen lang seinen Beruf als Bäcker nicht ausüben. Die Kosten für die Behandlung und für den entstandenen Verdienstausfall müssen Sie übernehmen. Ihre Tierhalterhaftpflicht steht Ihnen finanziell zur Seite.
  • Reitutensilien:
    In der Pferdebox nebenan wird gerade ein Pferd geputzt und für einen Ausritt vorbereitet. Der teure Sattel hängt bereits über der Boxentür. Ihr Pferd streckt aus Neugier den Kopf zur Nachbarbox hinüber und knabbert den Sattel an. Dabei werden das Leder der Sitzfläche und der Steigbügelriemen beschädigt. Die Haftpflicht für Tiere übernimmt den Schaden.

Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflicht­versicherung der NÜRNBERGER

Wir haben die häufigsten Fragen rund um die Tierhalterhaftpflicht für Sie zusammengefasst. Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Schauen Sie in unserem FAQ-Bereich vorbei.

Was ist der Unterschied zwischen einer Tierhaftpflicht und einer Tierhalterhaftpflicht?

Die Begriffe Tierhaftpflicht und Tierhalterhaftpflicht werden synonym verwendet, das bedeutet, es gibt keinen Unterschied. Damit ist immer die Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeint. Das Tier selbst kann nicht für Schäden haften, nur der Tierhalter. Dieser haftet dann allerdings mit seinem gesamten Privatvermögen, weshalb eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Besitzer von Hunden und Pferden sinnvoll ist.

Was deckt die Tierhalterhaftpflicht ab?

Die Tierhalterhaftpflicht deckt Personenschäden, Sachschäden, Mietsachschäden und Vermögensschäden ab, die anderen durch Ihren Hund oder Ihr Pferd entstanden sind. Daher gehört sie zu den wichtigsten Tierversicherungen.

Die NÜRNBERGER bietet im Komfort-Tarif der Hundehaftpflicht und in der Pferdehaftpflicht zusätzlich den Schutz vor einem Forderungsausfall: Sollte Ihnen ein Schaden durch einen fremden Hund oder ein fremdes Pferd entstanden sein, den der Tierhalter nicht bezahlen kann, übernehmen wir die Kosten.

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflicht?

Eine Tierhalterhaftpflicht schützt Besitzer von Pferd und Hund vor den Kosten für Schäden, die ihre Tiere bei Dritten verursachen. Da vor allem Personenschäden und daraus folgende Vermögensschäden sehr schnell teuer werden - und unter Umständen ein Leben lang bezahlt werden müssen -, ist eine Haftpflicht für Tierhalter besonders sinnvoll. Für Katzen oder andere kleine Haustiere ist keine eigene Haftpflichtversicherung notwendig. Diese Tiere sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.

Ist die Tierhalterhaftpflicht Pflicht?

In Deutschland gibt es keine generelle Pflicht für eine Hundehaftpflicht. In 6 Bundesländern besteht jedoch ausnahmslos die Pflicht zum Abschließen einer Hundehaftpflichtversicherung. Das sind Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen. In 9 weiteren Bundesländern ist die Versicherung nur für bestimmte Hunde eine Pflichtversicherung, z. B. für Kampf- und Listenhunde oder Hunde ab 40 cm Widerristhöhe bzw. einem Gewicht über 20 kg.

Das gilt für Brandenburg, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und das Saarland. Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keinerlei Vorschrift für eine Hundehaftpflichtversicherung.

Pferdehalter unterliegen nicht der Pflicht, eine Pferdehaftpflicht abzuschließen. Da Pferde allerdings aufgrund ihrer Größe und Kraft schnell teure Schäden verursachen können, ist die Tierhaftpflicht für jeden Pferdehalter empfehlenswert.

Was kostet eine Tierhaftpflichtversicherung?

Je nach Tier, Versicherer und Leistungen der Versicherung fallen die Kosten für eine Tierhaftpflicht unterschiedlich hoch aus. Den vollumfänglichen Schutz der Hundehaftpflicht mit attraktiven Zusatzleistungen bekommen Sie bei der NÜRNBERGER ab 5,85 EUR pro Monat.

Für Pferde ist der Versicherungsbeitrag der Tierhaftpflicht etwas höher. Pferdehalter müssen bei einer günstigen Versicherung mit rund 165 EUR pro Jahr rechnen, beziehungsweise knapp 15 EUR im Monat. Je mehr Leistungen Sie versichern möchten, desto höher steigen die Beiträge der Tierhaftpflicht für Pferde. Um für Sie und Ihr Pferd den besten Versicherungsschutz zu gewährleisten, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Angebot.

Wer ist über die Tierhalterhaftpflicht versichert?

Neben dem Versicherungsnehmer sind auch weitere Personen über die Tierhalterhaftpflicht versichert. Ist Ihr Hund beispielsweise bei Ihrem Nachbarn oder bei Freunden, während Sie im Urlaub oder unterwegs sind, genießen auch diese Versicherungsschutz. Bei Pferden sind zusätzlich fremde Reiter bzw. Gastreiter und unentgeltliche Reitbeteiligungen über die Tierhalterhaftpflicht mitversichert.

Haften Tierhalter, auch wenn sie nicht schuld sind am Schaden?

Es spielt keine Rolle, ob der Tierhalter Schuld an einem Schaden hat, den sein Tier verursacht, oder nicht. Die meisten Schäden passieren tatsächlich unbeabsichtigt. Die Besitzer haften dennoch, denn sie sind für ihr Tier verantwortlich. Aus diesem Grund lohnt sich für alle Besitzer von Hunden und Pferden eine Tierhalterhaftpflicht, um im Fall der Fälle ausreichend abgesichert zu sein.

Zahlt die Tierhaftpflichtversicherung auch, wenn das Tier frei herumläuft?

Die Tierhaftpflichtversicherung schützt Sie ebenfalls im Schadenfall, wenn Sie mit Ihrem Hund ohne Leine und ohne Maulkorb unterwegs sind bzw. Ihr Pferd ohne Sattel und Zaumzeug führen. Besteht eine Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht für Hunde, sollten Sie diese allerdings beachten. Der Versicherungsschutz greift auch, wenn Sie Ihren Hund alleine lassen.

Beinhaltet die Tierhalterhaftpflicht auch eine Forderungsausfalldeckung?

Viele Versicherer einer Tierhalterhaftpflicht bieten ihren Versicherungsnehmern den Vorteil einer Forderungsausfalldeckung. Damit ist gemeint, dass die Versicherung einspringt, wenn Ihnen ein Schaden durch ein fremdes Tier entstanden ist, der Tierhalter jedoch keine eigene Tierhalterhaftpflicht besitzt und für den Schaden nicht aufkommen kann. Sie bleiben dann nicht auf Ihren Kosten sitzen, sondern erhalten finanzielle Unterstützung von Ihrer Tierhaftpflicht.

Auch die NÜRNBERGER Tierhalterhaftpflichtversicherung unterstützt Sie in solchen Fällen, sobald ein Ihnen zugefügter Schaden mehr als 2.500 EUR beträgt. Die Forderungsausfalldeckung ist im Komfort-Tarif der Hundehaftpflicht und in der Pferdehaftpflicht beitragsfrei eingeschlossen.

Sichert die Tierhaftpflichtversicherung auch Schäden im Ausland ab?

In der Regel bietet die Tierhaftpflichtversicherung auch Schutz im Ausland. Ob weltweit oder nur innerhalb der EU, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Pferd auch ins Ausland fahren möchten, sollten Sie vorab bei Ihrer Tierhaftpflichtversicherung nachfragen, welche Länder im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Bei der NÜRNBERGER Tierhaftpflichtversicherung ist diese Frage schnell geklärt: Unser Versicherungsschutz gilt weltweit.

Sind Welpen und Fohlen über die Tierhalterhaftpflicht versichert?

Je nach Versicherer können auch Welpen und Fohlen in den ersten Monaten ihres Lebens über die Tierhalterhaftpflicht mitversichert sein. Das gilt dann allerdings nur, solange sie noch im Besitz des Versicherungsnehmers sind. In der NÜRNBERGER Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Welpen und Fohlen bis zu ihrem 12. Lebensmonat beitragsfrei mitversichert.

Warum sollte ich mein Tier bei der NÜRNBERGER versichern?

Die NÜRNBERGER Tierhalterhaftpflichtversicherung lässt keine Wünsche offen. Sie und Ihr Tier sind rundum abgesichert - weltweit. Wir versichern neben den typischen Haftpflichtleistungen (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) auch Mietsachschäden, Deckakt und viele andere Zusatzleistungen. Mit einer Versicherungssumme von bis zu 20 Mio. EUR sind Sie vor schweren finanziellen Folgen eines Schadens geschützt. Ein weiterer Vorteil: Sollte jemand unberechtigte Ansprüche gegen Sie stellen, prüfen wir diese und wehren sie ab - notfalls auch vor Gericht. Die Prozesskosten übernehmen wir.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Tierhalterhaftpflicht der NÜRNBERGER?

Sie können frei wählen, ob Sie Ihre Tierhalterhaftpflicht mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen möchten. Bei der NÜRNBERGER können Sie die Höhe zwischen 0 und 150 EUR selbst bestimmen.

Was muss ich tun, wenn ich einen Tierhaftpflichtschaden melden will?

Sollte Ihr Tier einen Schaden verursachen, empfehlen wir, den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung zu melden und nach Möglichkeit Bilder vom entstandenen Schaden zu machen. Ein kurzer Anruf bei Ihrem Versicherer reicht für den Anfang in der Regel aus. Damit ist der Schaden registriert und Sie können sich später um die Details kümmern. Die meisten Versicherer bieten auch die Möglichkeit, einen Schaden online oder per E-Mail zu melden.

Schaden der Tierhalterhaftpflicht­versicherung melden

Ihr Vierbeiner hat einen Schaden verursacht? Wir sind für Sie da! Melden Sie jetzt den Schaden bei unserem Schadenservice - Online. Telefonisch. Per Post.

Hundehaftpflicht­versicherung

  • Schäden bis zu 30 Mio. EUR versichert
  • Weltweiter Schutz
  • Mietsachschäden inbegriffen

Pferdehaftpflicht­versicherung

  • Hohe Deckungssummen: Schäden bis zu 20 Mio. EUR versichert
  • Reitbeteiligungen, Gastreiter- und Fremdreiterrisiko
  • Weltweiter Schutz

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