Die Hundehaftpflicht greift grundsätzlich bei Schäden, die Ihr Hund am Eigentum Dritter verursacht oder wenn andere Personen durch Ihren Vierbeiner verletzt werden. Auch Vermögensschäden, die durch den ursprünglichen Schaden entstehen, sind über die Haftpflicht versichert. Damit ist zum Beispiel der Ertragsausfall gemeint, wenn ein Musiker durch Ihren Hund verletzt wurde, deshalb seine Auftritte absagen muss und dadurch keine Gagen und somit auch kein Geld verdient. Die ausgefallenen Gagen müssten Sie als Hundebesitzer ersetzen.
Manche Hundehaftpflichtversicherungen sichern zusätzlich Mietsachschäden ab. Das ist vor allem für Hundehalter wichtig, die in einer Mietwohnung leben oder gerne mit Hund reisen. Denn auch Hotelzimmer und Ferienwohnungen sind dann im Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Die Hundehaftpflicht greift in der Regel auch im Ausland, das heißt, Sie müssen Ihren Urlaub mit Hund nicht nur auf Deutschland beschränken.